neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
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neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Nehmen wir an, es soll eine neue Ordnungswidrigkeit und ein neuer Straftatbestand definiert werden.
1.) Ordnungswidrig verhält sich, wer in Medien - insbesondere in solchen mit großer Verbreitung wie Social Network oder Video Portalen u.s.w. - öffentlich etwas äußert, was dazu geeignet ist, den Leser bzw. Hörer von belegten z.B. wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entfernen, Menschen im einzelnen oder in Gruppen oder Institutionen zu verunglimpfen und er diese Äußerung
a) nicht ausdrücklich als individuelle Meinung - und damit dem Irrtum unterlegen - kennzeichnet
oder
b) auch nach Aufforderung die verwendete Quelle nicht für jedermann nachprüfbar und nachvollziehbar angibt.
Die Ordnungswidrigkeit wird auf Antrag verfolgt und mit einem Bußgeld belegt, dessen Höhe sich nach der Verbreitung (Likes / Kopien / Follower etc) der nicht nach a) oder b) gekennzeichneten Äußerung richtet.
2.) Strafbar macht sich, wer wiederholt und systematisch die o.g. Ortungswidrigkeit begeht, in der erkennbaren Absicht, Unwahrheiten mit dem Ziel zu verbreiten, die Gesellschaft insbesondere in Bezug auf staatliches Handeln zu verunsichern und den inneren Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu stören oder zu beschädigen.
An welche bestehenden Gesetze müsste man hier anknüpfen? Welche Regelungen gibt es dazu ggf. bereits (Presserecht?) und/oder welche müssten angepasst werden?
1.) Ordnungswidrig verhält sich, wer in Medien - insbesondere in solchen mit großer Verbreitung wie Social Network oder Video Portalen u.s.w. - öffentlich etwas äußert, was dazu geeignet ist, den Leser bzw. Hörer von belegten z.B. wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entfernen, Menschen im einzelnen oder in Gruppen oder Institutionen zu verunglimpfen und er diese Äußerung
a) nicht ausdrücklich als individuelle Meinung - und damit dem Irrtum unterlegen - kennzeichnet
oder
b) auch nach Aufforderung die verwendete Quelle nicht für jedermann nachprüfbar und nachvollziehbar angibt.
Die Ordnungswidrigkeit wird auf Antrag verfolgt und mit einem Bußgeld belegt, dessen Höhe sich nach der Verbreitung (Likes / Kopien / Follower etc) der nicht nach a) oder b) gekennzeichneten Äußerung richtet.
2.) Strafbar macht sich, wer wiederholt und systematisch die o.g. Ortungswidrigkeit begeht, in der erkennbaren Absicht, Unwahrheiten mit dem Ziel zu verbreiten, die Gesellschaft insbesondere in Bezug auf staatliches Handeln zu verunsichern und den inneren Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu stören oder zu beschädigen.
An welche bestehenden Gesetze müsste man hier anknüpfen? Welche Regelungen gibt es dazu ggf. bereits (Presserecht?) und/oder welche müssten angepasst werden?
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Das würden die Kirchen verhindern.^^
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Ein Owi-Paragraf reicht da nicht. Um das umsetzen zu können, muss man erst mal eine geeignete Verwaltung einrichten, die definiert was die "belegten Erkenntnisse" sind und geeignete Methoden entwickelt, um Abweichungen davon feststellen zu können.
Man könnte die Institution z.B. Wahrheitsministerium, Congregatio pro doctrina fidei oder Bundesanstalt für Inquisitionsaufgaben nennen. Entsprechende Beispiele wird man finden, und dort dann auch Möglichkeiten zur straf-, verwaltungs- und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung.
Man könnte die Institution z.B. Wahrheitsministerium, Congregatio pro doctrina fidei oder Bundesanstalt für Inquisitionsaufgaben nennen. Entsprechende Beispiele wird man finden, und dort dann auch Möglichkeiten zur straf-, verwaltungs- und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung.
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Diese hätten keinen Grund dagegen zu sein. Sie müssen nur wie bisher angeben, dass das was sie sagen einer Annahme entspricht, einem Glauben, einer Meinung,- und schon ist alles gut.
Genau das tun sie ja aber sowieso schon. Also: Kein Problem!
Zuletzt geändert von Mark Herzog am 17.09.21, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Muss man, aber nicht "erst mal"...
Wozu das? Es muss nicht der Wahrheitsgehalt einer Aussage geprüft werden! Das ist nicht angelegt, in meiner Überlegung. Es muss nur AUF ANTRAG geprüft werden, ob die Kennzeichnung zu a) oder die zu b) erfolgt ist.
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Wer stellt denn fest, was belegte wissenschaftliche Erkenntnisse sind?
Woran genau erkennt man, dass es sich um wissenschaftliche Erkenntnisse handelt?
Woran genau erkennt man, dass es sich um wissenschaftliche Erkenntnisse handelt?
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Bitte nochmals den Entwurf oben lesen! Es geht nicht darum Zensur auszuüben oder von zentraler Stelle zu bestimmen, wer was sagen darf!
Wenn am fraglichen Statement die Kennzeichnung zu b erfolgt ist, kann jeder Leser des betreffenden Statements individuell für sich entscheiden, ob er die angegebene Quelle als eine "wissenschaftliche Erkenntnis" betrachtet, oder nicht.
Für die angegebene Quelle gilt dabei gleichermaßen die Kennzeichnungspflicht nach a) oder b). Fehlt die Kennzeichnung, erfolgt die entsprechende Aufforderung, sie nachzureichen und bei weiterer Unterlassung die Anzeige. Und so weiter und so fort...
Irgendwann ist die tatsächlich ursprüngliche Quelle ausgemacht.
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Das habe ich schon verstanden. Es geht mir daher um den Fall, dass diese Kennzeichnung fehlt.Wenn am fraglichen Statement die Kennzeichnung zu b erfolgt ist, kann jeder Leser des betreffenden Statements individuell für sich entscheiden, ob er die angegebene Quelle als eine "wissenschaftliche Erkenntnis" betrachtet, oder nicht.
Möglicherweise führt so eine Strafvorschrift aber auch dazu, dass (fast) jede Aussage als dem Irrtum unterlegen gekennzeichnet wird, um sich nicht der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Dann wäre aber das Ziel dieser Vorschrift nicht nur verfehlt, sondern man hätte wohl sogar das Gegenteil erreicht.
Und wenn der Verfasser dieser Quelle behauptet, sie sei wissenschaftlich, was dann?Irgendwann ist die tatsächlich ursprüngliche Quelle ausgemacht.
Schließlich werden zahlreiche Verschwörungstheorien pseudowissenschaftlich begründet. Ist es schon strafbar, wenn der Autor der Quelle zwar grundsätzlich wissenschaftlich gearbeitet hat, dabei aber dennoch wesentliche Punkte übersehen hat?
Wenn nein, welches Ziel verfolgt dann die Vorschrift? Wenn ja, was bedeutet das für seriöse Wissenschaftler hinsichtlich der Möglichkeit, dass diese auch Dinge übersehen haben könnten?
Könnte z.B. Galileo Galilei auf Grundlage so einer Vorschrift und auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des 16. Jahrhunderts für die Behauptung bestraft werden, die Welt sei heliozentrisch?
Wenn nein, warum nicht?
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Ich habe nicht geschrieben und verlangt, dass der Zusatz "dem Irrtum unterworfen" anzufügen ist. Soweit klar gemacht wird, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt, ist das zwar grundsätzlich immanent, nicht aber zwingen Fakt. Jede Meinung kann richtig UND falsch sein. Dies soll weiter dem Betrachter/Hörer/Leser anheim gestellt sein, zu beurteilen.
Nein..hambre hat geschrieben: ↑19.09.21, 17:53Und wenn der Verfasser dieser Quelle behauptet, sie sei wissenschaftlich, was dann?Irgendwann ist die tatsächlich ursprüngliche Quelle ausgemacht.
Schließlich werden zahlreiche Verschwörungstheorien pseudowissenschaftlich begründet. Ist es schon strafbar, wenn der Autor der Quelle zwar grundsätzlich wissenschaftlich gearbeitet hat, dabei aber dennoch wesentliche Punkte übersehen hat?
Ich meine, dass dies so auch in meinen Textentwurf nicht interpretierbar ist. Während sich allerdings die Kennzeichnungspflicht bei Kopierern (Followern/Teilern) auf einen zumeist zusammengefassten Inhalt bezieht, könnte sie bei dem besagten Wissenschaftler auf Elemente seiner Publikationen beziehen und hier wäre dann in der Tat zu beurteilen, ob der Leser erwarten darf, dass dem Autor akademische Methoden bekannt sind und er z.B. insbesondere zwischen These und dem Ergebnis einer Studie unterscheiden kann, oder nicht. Um dem Autor, der hier etwas "übersehen" hat, die Möglichkeit zur Korrektur zu geben (ihn also zu qualifizierterer Recherche ggf. etwas zu drängen), habe ich ja extra dem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Antragspflicht vorangestellt, welche an die Bedingung einer vorherigen Abmahnung geknüpft ist.
Die Intention ist wie folgt:hambre hat geschrieben: ↑19.09.21, 17:53
Wenn nein, welches Ziel verfolgt dann die Vorschrift? Wenn ja, was bedeutet das für seriöse Wissenschaftler hinsichtlich der Möglichkeit, dass diese auch Dinge übersehen haben könnten?
Könnte z.B. Galileo Galilei auf Grundlage so einer Vorschrift und auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des 16. Jahrhunderts für die Behauptung bestraft werden, die Welt sei heliozentrisch?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ich ein Statement beginne mit "Meine Meinung ist...", oder "Ich glaube..." oder ähnlich, ist der Anforderung zu a) genüge getan. Da kann ich auch schreiben, dass ich glaube, die Erde sei doch eine Scheibe. Und ich kann äußern, was immer ich will, was ich glaube oder meine, weshalb andere das nicht so sehen. Es ist als meine Meinung gekennzeichnet und jeder, der es ließt, kann sich überlegen, ob er sich meiner Meinung anschließt, oder nicht.
Schreibe ich aber: "Die Erde ist eine Scheibe" und fahre mit kruden Theorien dazu fort, was z.B. die Bundesregierung im Schilde führt, wenn sie die Lehre vertritt, sie sei eine Kugel, dann muss ich - nach meinem Entwurf - damit rechnen, dass ich aufgefordert werde,
- entweder zu erklären, dass "ich der Meinung bin", dass die Erde eine Scheibe ist
oder
- dass ich angebe, woher ich "weiß", dass die Erde doch eine Scheibe ist.
... und komme ich dem nicht nach, gibt es halt eine bußgeldbehaftete Aufforderung von der Behörde, gegen die man klagen kann, wie gegen jeden anderen Bußgeldbescheid.
Bleiben wir ehrlich: Wenn jemand so einen objektiven Blödsinn wie "Erde=Scheibe" schreiben würde, würde sich kaum jemand die Mühe machen, die Kennzeichnung nach a) einzufordern, geschweige denn damit zu einer Behörde zu gehen. Diese würde das Verfahren wahrscheinlich auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Wenn aber plötzlich tausende Leute etwas "nachplappern" und dadurch ein nennenswerter Teil der Gesellschaft "in Bewegung" kommt, muss es eine Möglichkeit geben, den Ursprung dieser "Bewegung" auszumachen und möglichst (soweit im Geltungsbereich des oben beschriebenen Gesetzes justiziabel) zur Verantwortung zu ziehen und das SCHNELL.
Was ist dem gegenüber die aktuelle Situation?: Gewisse Narrative werden von interessierter Seite in Umlauf gebracht und es erfordert ein Höchstmaß an journalistischem und investigativen Aufwand, diese
1.) als Narrative zu enttarnen - also Quellen mit gegenteiligen Behauptungen bzw. Belegen zu ermitteln
2.) die Quelle des Narratives zu ermitteln
und
3.) das Ziel der Falschinformation zu definieren und
4.) darüber zu informieren.
Dieser Prozess nimmt so viel zeit in Anspruch, dass sich das Narrativ dermaßen umfangreich verbreiten kann, dass den Aufklärern sehr schnell eine zahlenmäßig weit überlegene Anzahl von Verbreitern gegenüber steht. Regelmäßig ziehen die Entwickler der Narrative daraus den Vorteil einer sich potenzierenden Verbreitung, woraus sie alleine aus dem Verbreitungsumfang einen Wahrheitsanspruch ableiten (Was so viele Leute sagen, kann ja nicht falsch sein!)
Mein Gesetzentwurf kürzt diesen Prozess auch dann ab, wenn die ursprüngliche Quelle des Narratives in Deutschland nicht justiziabel ist. Schon dadurch dürfte sich die Verbreitung sehr frühzeitig eindämmen lassen auch ohne dass Zensur geübt wird. Es würde genügen, den ersten wenigen Verbreitern entsprechende Gegendarstellungen gegenüber zu stellen.
Mein Vorschlag ist m. Ea. auch dazu geeignet, langfristig immer wieder auffallende ausländische, nicht justiziable Quellen, sehr viel konkreter mit deren Strategie und Zielen zu konfrontieren und ggf. auf andere Weise (habe da noch keine Idee) zu bekämpfen.
Auf eine besondere Schwere der Tat in einem Strafverfahren wegen wiederholten Verstoßes gegen das Kennzeichnungsgebot könnte man erkennen, wenn der Verfasser eines Narratives zur Glaubhaftmachung in den von ihm genutzten Medien, einen akademischen Titel verwendet. Dies insbesondere dann, wenn man davon ausgehen darf, dass ihm die seriösen Methoden (natur)wissenschaftlichen Arbeitens (Open Sience) bekannt sind. Dem Akademiker würde nach meinem Gesetzvorschlag unbenommen bleiben, eine von der Lehrmeinung abweichende These zu verbreiten oder zu vertreten, solange er dies so - nämlich als These, die ggf. im Rahmen einer Studie zu belegen wäre - kennzeichnet und nicht etwa so tut, als sei seine These bereits z.B. alleine durch die Behauptung eines akademischen Titels, erwiesen.
Mein Verfahren schränkt in keiner Weise die Meinungsfreiheit ein und es behindert auch nicht wissenschaftliches Arbeiten. Es erschwert allerdings die massenhafte Verbreitung von Unwahrheiten (erschweren,- nicht unmöglich machen!). Es zwingt die Verbreiter dazu, sich eine umfangreichere Medienkompetenz zu erarbeiten, oder Einbußen in Bezug auf die gewünschte Wirkung der bewusst verbreiteten Unwahrheit hin zu nehmen (weil gem. a) gekennzeichnet).
Im Übrigen ist mein Vorschlag aus gängiger Praxis zumindest in Teilen bekannt: Seriösen Tageszeitungen oder Fernsehsender kennzeichnen Meinungsäußerungen weithin sichtbar als "Kommentare". Oft wird eigens kursive Schrift in Druckerzeugnissen dazu verwendet. Außerdem ist im Presserecht ein Anspruch auf Gegendarstellung bekannt, um die vermeintlich falsche Schilderung eines Sachverhaltes vermeintlich richtig zu stellen, oder zu kommentieren. Mein Vorschlag verfolgt das Ziel, dieses Prinzip auf diejenigen Medien zu übertragen, welche heute in Bezug auf ihre Wahrnehmung längst auf Augenhöhe neben Presse, Rundfunk und Fernsehen rangieren, jedoch akademisch ausgebildeter Journalisten nicht mehr bedürfen.
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Also wie bei Rechtsforen: man macht eine automatisierte Signatur in der steht, das ist keine Beratung sondern nur eine Meinung und könnte falsch sein. Nochmehr Datenmüll.
Zum Thema wissenschaftlich gesicherte Fakten: aus Sicht der Theologie ist gesichert, dass eine bestimmte Frau vor ca. 2.000 Jahren als Jungfrau entbunden hat. Die Biologie ist vermutlich anderer Meinung.
Zum Thema wissenschaftlich gesicherte Fakten: aus Sicht der Theologie ist gesichert, dass eine bestimmte Frau vor ca. 2.000 Jahren als Jungfrau entbunden hat. Die Biologie ist vermutlich anderer Meinung.
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
... und dem geneigten Leser sind beide Umstände bekannt, und jeder macht sich seinen eigenen Reim darauf... Alles gut!
Und da jeder weiß, dass die Autoren des Buches, in dem das so steht, in Folge ihres Ablebens nicht justiziabel sind, würde wohl auch kaum eine Behörde einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens annehmen, geschweige denn einen Strafantrag.
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Gesichert? Wenn ich mich recht erinnere, ist die Jungfrauengeburt Teil des Glaubens-, und nicht des Wissensbekenntnisses.
Auch ein Phänomen in Rechtsforen: Sprachliche Ungenauigkeit gepaart mit Halb- oder Unwissen.
Blaise
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Das dürfte die Unterscheidung sein, wegen der Frau Prof. Ranke-Heinemann ihren theologischen Lehrstuhl an der Universität Essen verloren hatte - sie galt aus Sicht der Kirche eben nicht mehr fähig, Theologie als Wissenschaft zu lehren. Zumindest das Wissenschaftsverständnis der Kirche (was natürlich ein Widerspruch in sich ist, aber von weiten Kreisen schon anerkannt) ging schon davon aus, dass jede abweichende Meinung unwissenschaftlich ist. Sogar der junge Ratzinger ruderte mit ähnlichen Andeutungen schnell zurück, als er bemerkte welchen Ärger das geben kann, und änderte die Lehre auch dann nicht als er es gekonnt hätte.
Aber es war auch nur ein Beispiel. "Wissenschaftlich belegte Aussagen" ist eben ein viel zu schwammiger Begriff, um darauf Strafandrohungen aufzubauen. Wie man an den heftigen Diskussionen der letzten 1,5 Jahre sieht, können z.B. auch Mediziner mit den jeweils höchstmöglichen wissenschaftlichen Qualifikationen ganz unterschiedliche Meinungen zu einer Frage vertreten. Und das ist keine ärgerliche Panne, sondern die Methode wie Wissenschaft funktioniert. Nur haben eben insbesondere jene, die nie wissenschaftlich tätig waren, die gegenteilige Vorstellung.
Aber es war auch nur ein Beispiel. "Wissenschaftlich belegte Aussagen" ist eben ein viel zu schwammiger Begriff, um darauf Strafandrohungen aufzubauen. Wie man an den heftigen Diskussionen der letzten 1,5 Jahre sieht, können z.B. auch Mediziner mit den jeweils höchstmöglichen wissenschaftlichen Qualifikationen ganz unterschiedliche Meinungen zu einer Frage vertreten. Und das ist keine ärgerliche Panne, sondern die Methode wie Wissenschaft funktioniert. Nur haben eben insbesondere jene, die nie wissenschaftlich tätig waren, die gegenteilige Vorstellung.
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Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Dies geschieht NICHT in meinem Entwurf!!
Ich zitiere mich selbst: "... auch nach Aufforderung die verwendete Quelle nicht für jedermann nachprüfbar und nachvollziehbar angibt."
Es geht nicht darum die wissenschaftliche Qualifikation oder den Wahrheitsgehalt oder - schlimmer noch - die Opportunität einer Aussage zentral zu bewerten und bei Nichtgefallen strafrechtlich verfolgen zu können! Es geht darum jedem einzelnen Leser/Hörer/Zuseher zu ermöglichen das für sich selbst individuell zu tun und zwar an der originalen Quelle und damit frei von Ergänzungen der Kopierer oder von Verfälschungen nach dem "Stille-Post" Prinzip.
Re: neue Ordnungswidrigkeit und neue Straftat definieren
Und welche Quelle soll man bei eigenen Ideen angeben?
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