Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Moderator: FDR-Team

Celestro
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Re: Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Beitrag von Celestro »

tony hat geschrieben: 19.06.21, 12:18 Kein Grund zu schreien.
Habe ich nicht.
Wenn Sie im Web durchgängig in Großbuchstaben schreiben, dann bedeutet dies, dass Sie schreien – und das wird in der Regel als unhöflich eingestuft. Verzichten Sie also bei Kommentaren in Foren, bei Tweets, bei Postings auf Social-Network-Portal [Name geändert] etc. auf die reine Verwendung von Großbuchstaben. Möchten Sie einmal ein einzelnes Wort betonen, können Sie es natürlich großschreiben, Sie haben aber auch die Möglichkeit, nach dem betreffenden Wort ein Rufzeichen in Klammer zu setzen oder Sie schreiben das Wort einfach gesperrt.

https://www.schreibwerkstatt.co.at/2012 ... web-nicht/
Damit Sie den relevanten Teil besser finden, habe ich ihn fett gedruckt.
tony hat geschrieben: 19.06.21, 12:18Haben Sie die besagten Fragen gelesen und verstanden? Ich würde sagen: Nein.
Ich würde sagen, ja. Jedenfalls ist bezüglich der Fragen unter Punkt 3 ne ganze Menge in dem Link erläutert. Und natürlich steht dort NICHT, was die Firma ganz genau tun würde. Das kann ja auch niemand wissen.
tony
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Re: Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Beitrag von tony »

Die weiter oben erwähnte Sache mit dem Auslandsaufenthalt der Tochter ist interessant.
Denn ich frage mich: wenn der Halter als tatsächlichen Fahrer z.B. die Tochter nennt, die aber in den USA lebt und da kurz Besuch war. Oder deren Mann, der Amerikaner ist. Oder einen Freund aus Italien. Was passiert dann? Die sind ja juristisch für die Firma nicht wirklich greifbar, oder?

Ach und: Gebühren für die Halterermittlung muss man ja nicht zahlen – muss man dem aber explizit widersprechen? Oder genügt es, ggf. einfach die Strafe ohne die Gebühr zu zahlen? Oder muss man sich dann auf weitere Forderungen und Mahngebühren wegen der fehlenden Gebühr einstellen?
FM
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Re: Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Beitrag von FM »

tony hat geschrieben: 10.07.21, 18:46 Denn ich frage mich: wenn der Halter als tatsächlichen Fahrer z.B. die Tochter nennt, die aber in den USA lebt und da kurz Besuch war. Oder deren Mann, der Amerikaner ist. Oder einen Freund aus Italien. Was passiert dann? Die sind ja juristisch für die Firma nicht wirklich greifbar, oder?
USA dürfte schwieriger sein als Italien. Aber kommt auch darauf an, wieviel Geld die Firma investieren will. Und ob der Halter wirklich eine Vorstrafe wegen Betruges riskieren will, um eine verhältnismäßig unwichtige Zahlung zu vermeiden.
tony
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Re: Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Beitrag von tony »

Absolut richtig. War auch nur ein Gedankenspiel, wie weit so eine Firma gehen würde/könnte.

Der untere Teil wäre wichtiger.
tony
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Re: Strafzettel auf Supermarkt-Parkplatz - Zusatzgebühren?

Beitrag von tony »

Um es nochmal ganz konkret zu fragen: darf der Parkraumüberwacher eine Gebühr für die Halterermittlung verlangen, indem er z.B. sagt:
"Ein Hinweis über die Kosten der Halterermittlung und Bearbeitung finden sich auf der Vertragsstrafe, welche am Fahrzeug angebracht war und in unseren AGB, die vor Ort aushängen."

Im Netz finde ich dazu Widersprüchliches. Manche Verbraucherschutzorgsnisationen sagen Ja, andere Nein. Ein verneinendes BGH-Urteil von 2015 scheint sich auf den Kontext einer Unterlassungserklärung zu beziehen.

Danke
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