Hund beim Hundesitting verletzt
Moderator: FDR-Team
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Hund beim Hundesitting verletzt
Der Hund ist mit dem Hundesitter unterwegs in Scherben getreten.
Die Verletzung war so schwer, dass die Wunden unter Narkose beim Tierarzt genäht werden mussten.
Kosten von knapp 500 € sind entstanden.
Kann der Hundesitter zur Verantwortung gezogen werden wegen Unachtsamkeit?
Die Verletzung war so schwer, dass die Wunden unter Narkose beim Tierarzt genäht werden mussten.
Kosten von knapp 500 € sind entstanden.
Kann der Hundesitter zur Verantwortung gezogen werden wegen Unachtsamkeit?
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Moderationsbeitrag
Es mag im Sachverhalt ein Tier vorkommen. Aber mit Tierrecht hat das weniger zutun. Da spielen eher zivilrechtliche Ansprüche rein. Daher mal verschoben.
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
War der Hundesitter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (wenn ja mit wem), einer selbständigen Tätigkeit oder rein gefälligkeitshalber (also ohne Entgelt!) tätig?
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Der Hundesitter war gegen Entgelt tätig.
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Dann dürfte es eine unternehmerische Dienstleistung sein (wenn kein Arbeitsverhältnis bestand) und die Haftung ist ziemlich hoch, außerdem auch nicht durch eine übliche Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Kann der Hundesitter (volljährige Person, die gegen Bezahlung den Hund ausgeführt hat), zur Verantwortung gezogen werden wegen Unachtsamkeit?
Dies ist im Netz zu finden gewesen:
Nach § 823 Abs.1 BGB ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Eine Eigentumsverletzung liegt mit der Verletzung Ihres Hundes vor.
Für einen Schadensersatzanspruch nach § 823 I BGB bedarf es jedoch darüber hinaus stets einer ,,zurechenbaren Verletzungshandlung“. Die Verletzungshandlung kann dabei in einem positiven Tun oder in einem Unterlassen bestehen.
Dies ist im Netz zu finden gewesen:
Nach § 823 Abs.1 BGB ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Eine Eigentumsverletzung liegt mit der Verletzung Ihres Hundes vor.
Für einen Schadensersatzanspruch nach § 823 I BGB bedarf es jedoch darüber hinaus stets einer ,,zurechenbaren Verletzungshandlung“. Die Verletzungshandlung kann dabei in einem positiven Tun oder in einem Unterlassen bestehen.
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Es wäre fahrlässig, und die Unterlassung wäre das "hat nicht aufgepasst".
Neben der deliktischen Haftung (§ 823) besteht hier auch noch die vertragliche Haftung (§ 280), denn zu den Pflichten aus einem solchen Schuldverhältnis gehört immer auch darauf zu achten, dass der verwahrten Sache nichts passiert. Jemand der Hundesitting als Dienstleistung anbietet wird natürlich wissen müssen, dass Hunde nicht in Glasscherben treten dürfen.
Grundsätzlich besteht aber auch ein Anspruch gegen denjenigen, der die Glasscherben dort hingelegt hat, zumindest falls es ein öffentlicher Weg war.
Neben der deliktischen Haftung (§ 823) besteht hier auch noch die vertragliche Haftung (§ 280), denn zu den Pflichten aus einem solchen Schuldverhältnis gehört immer auch darauf zu achten, dass der verwahrten Sache nichts passiert. Jemand der Hundesitting als Dienstleistung anbietet wird natürlich wissen müssen, dass Hunde nicht in Glasscherben treten dürfen.
Grundsätzlich besteht aber auch ein Anspruch gegen denjenigen, der die Glasscherben dort hingelegt hat, zumindest falls es ein öffentlicher Weg war.
Hinweis an den Moderator: es geht um Zivilrecht, aber nicht um Zivilprozessrecht (also BGB, nicht ZPO).Da spielen eher zivilrechtliche Ansprüche rein. Daher mal verschoben.
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Moderationsbeitrag
Dann sollte der Thread wo hin?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Bei Fahrlässigkeit haftet der Hundesitter.Es wäre fahrlässig, und die Unterlassung wäre das "hat nicht aufgepasst".
Allerdings müsste der Hundebesitzer beweisen, dass der Hundesitter fahrlässig gehandelt hat.
Auch richtig ist, dass der Hundesitter bei Verletzung der vertraglichen Pflichten haftet. Aber auch so etwas ist vom Hundebesitzer zu beweisen.
Dabei ist zu beachten, dass der Umstand, dass der Hund in eine Scherbe getreten ist für sich alleine genommen weder ein Beweis für eine Fahrlässigkeit noch für eine Vertragsverletzung des Hundesitters ist.
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Wäre es denn durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Wessen?
Üblicherweise hat man den eigenen Hund versichert.
Üblicherweise hat man den eigenen Hund versichert.
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Zur Situation wurde ja nichts gesagt. Ob der Hund an der Leine auf dem Trottoir geführt wurde oder auf einer dafür eingerichteten Spielwiese frei laufen durfte (und was dazu vereinbart wurde), kann schon auch relevant sein.
Haftpflichtversicherung: je nachdem was versichert ist. Die meisten Verträge beziehen sich nur auf private Tätigkeiten, nicht auf Erwerbstätigkeit.
Haftpflichtversicherung: je nachdem was versichert ist. Die meisten Verträge beziehen sich nur auf private Tätigkeiten, nicht auf Erwerbstätigkeit.
Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Zunächst einmal tritt eine Haftpflichversicherung nur dann ein, wenn auch eine gesetzliche Haftung besteht. Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung entbindet den Hundebesitzer daher nicht davon, dem Hundesitter ein Verschulden nachweisen zu müssen.Wäre es denn durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Sollte der Hundesitter die Tätigkeit gewerblich ausüben, so müsste er zudem eine Betriebshaftpflicht haben, da die private Haftpflichtversicherung nicht eintreten würde. Aus Sicht des Hundesitters würde die Haftpflichtversicherung aber auch unberechtigt Ansprüche abwehren.
Die Hundehaftpflichtversicherung tritt aber nicht für Verletzungen ein, die der Hund selbst erlitten hat. Dazu müsste schon eine Hundekrankenversicherung vorhanden sein.„ktown“ hat geschrieben:Üblicherweise hat man den eigenen Hund versichert.
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Danke für diese Antwort.
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Re: Hund beim Hundesitting verletzt
Hallo,
aus dem anderen Thread:
MfG
aus dem anderen Thread:
Es geht hier also um ugs. "Schwarzarbeit", wovon der Auftraggeber wusste?Sie wird für ihre Tätigkeit bezahlt.
Sie ist volljährig und nicht berufstätig.
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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