Anklage möglich? Straftat?

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AndreasHL
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Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von AndreasHL »

Hallo,

Dienstbesprechung öff. Dienst. Streitthema: Ausnahmeregelung von einer gesetzlichen Vorschrift.

Person A an B: "Sehen Sie bitte in die Vorschrift, da steht die genaue Regelung und die Ausnahme. Dies wurde erst in dieser Woche in einem Gespräch mit der Leistung besprochen und meine Meinung bestätig."

Person B: "nein, das stimmt, nicht, das steht da nicht, das haben Sie sich jetzt ausgedacht. Nein, das stimmt nicht."

Vier anwesende Personen bestätigen die Meinung von Person A. Nach Beendung der Sitzung wird die Vorschrift ausgedruckt, Person A hat Recht.

Nun überlegt Person A, den B zu belangen, da er ja vor insgesamt acht Personen als Lügner dargestellt wurde ("das haben Sie sich jetzt ausgedacht").

Wie geht man hier am besten vor? Eine Entschuldigung von B im Beisein aller Personen, die auch bei diesem Streit dabei waren?
Oder doch Anklage wegen Beleidigung? Verleumdung? Ehrenrühriges Verhalten? Was kommt hierbei in Frage?

Viele Grüße

Andreas
Elektrikör
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von Elektrikör »

Biertrinken
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
AndreasHL
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von AndreasHL »

Antialkoholiker (beide)
FM
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von FM »

Hat mit Strafrecht nichts zu tun.

Wurde es deshalb ins Forum Zivilprozessrecht gestellt?
ExDevil67
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von ExDevil67 »

AndreasHL hat geschrieben: 19.09.21, 19:39 Oder doch Anklage wegen Beleidigung? Verleumdung? Ehrenrühriges Verhalten? Was kommt hierbei in Frage?
Das wären Straftaten und bei denen wäre für die Erhebung einer Anklage der Staatsanwalt zuständig. Prognose: ein entsprechendes Strafverfahren das man selbst zunächst mit einer Anzeige in Gang setzen müsste dürfte zu 99% mangels öffentlichem Interesse eingestellt und man auf den Privatklagewge verwiesen werden.
Evariste
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von Evariste »

Es ist nicht einmal eine Straftat.
§ 193 StGB:
Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Solange man auf der Sachebene bleibt, sind auch "nicht ganz wasserdichte" Behauptungen in einer beruflichen Diskussion ohne weiteres erlaubt. Solche Besprechungen dienen ja u. a. der Klärung von Meinungsverschiedenheiten. Wenn derjenige, der am Ende nicht recht behält, sich dann gleich strafbar gemacht hätte, das wäre absurd, dann wäre ein Gedankenaustausch gar nicht mehr möglich.

Die kritisierte Äußerung mag den A ärgern, sie bewegt sich aber m. E. auf der Sachebene. Was anderes wäre es, wenn B den A ausdrücklich als "Lügner" bezeichnet hätte.
hawethie
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von hawethie »

welch ein Kindergarten.
Anstatt einmal die Vorschrift herauszuholen und reinzuschauen (Merkspruch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung)
wird hier mit Strafanzeige gedroht...
Scheint ein tolles Arbeitsklima zu sein.
(sorry wg.OT)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Evariste
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von Evariste »

Genau genommen - niemand hat mit Strafanzeige gedroht. Und Person A war nicht diejenige Person, die nicht in die Vorschrift geschaut hat.

Trotzdem natürlich bedenklich...
FM
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von FM »

Zu Straftaten gehört immer eine gewisse Erheblichkeit. So wie es noch keine Körperverletzung ist wenn ich jemand im Vorbeigehen leicht streife, so müssen auch Delikte wie Beleidigung oder Üble Nachrede schon etwas mehr beinhalten als nur, dass der "Verletzte" sich etwas ärgern könnte.
Evariste
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 20.09.21, 18:11 Zu Straftaten gehört immer eine gewisse Erheblichkeit. So wie es noch keine Körperverletzung ist wenn ich jemand im Vorbeigehen leicht streife, so müssen auch Delikte wie Beleidigung oder Üble Nachrede schon etwas mehr beinhalten als nur, dass der "Verletzte" sich etwas ärgern könnte.
Auch wenn der Verletzte sich ordentlich ärgert, kann es dennoch sein, dass keine Beleidigung vorliegt. Zum einen sind negative Meinungsäu0erungen generell nicht verboten. Wie hat sich wohl der Adressat dieser Zeilen gefühlt:
Doch muß ich sagen, was ich nicht verheimlichen kann: daß ich Ihren Roman 'Ein weites Feld’ ganz und gar mißraten finde.
(Marcel Reich-Ranicki an Günter Grass)

Zum anderen kann ich aber auch negative Tatsachenbehauptungen aufstellen, wenn ich dies aus einem berechtigten Interesse heraus tue, und mache nicht der üblen Nachrede schuldig, wenn sich die Behauptungen am Ende als falsch herausstellen. Das ist hier der Fall.
FM
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von FM »

Die Aussage "Steht nicht in der Vorschrift" dürfte ziemlich sicher ein Irrtum gewesen sein, also hier ohnehin nichts Strafbares erkennbar.

Mit "Haben Sie sich ausgedacht" sind wir in der Nähe einer Üblen Nachrede, aber auch da fehlt einiges:

1. wie gesagt, nicht erheblich
2. Ungeeignet, da ganz schnell widerlegt (Versuch ist nicht strafbar)
3. Sehr wahrscheinlich auch kein Vorsatz, wegen Nr. 2 - völlig ungeeignet, man "verleumdet" niemand mit etwas wo man weiß das ist im jeweiligen Kreis ganz schnell widerlegbar. Also dachte derjenige es wohl wirklich.

Wenn man Rache üben will, kann man ja den Vorgesetzten noch mal darauf hinweisen: der böse Kollege kennt die einschlägigen Vorschriften nicht. Das trifft es dann besser als ein Strafantrag. Kann aber auch nach hinten losgehen.
Evariste
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Re: Anklage möglich? Straftat?

Beitrag von Evariste »

Ahem...
FM hat geschrieben: 20.09.21, 19:52 2. Ungeeignet, da ganz schnell widerlegt (Versuch ist nicht strafbar)
Bei Beleidigungsdialekten wird tatsächlich der "Versuch" bestraft, es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob die Behauptung von anderen geglaubt wird:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, ...
Nur in Fällen, wo eine Behauptung offensichtlich falsch ist, fehlt es an der Eignung. Dass eine Behauptung leicht widerlegt werden kann, hilft nicht, sie kann dennoch rufschädigend sein (und ist es dann oft auch, weil es immer jemand gibt, der von der Widerlegung nichts mitbekommen hat).
FM hat geschrieben: 20.09.21, 19:52 3. ... Also dachte derjenige es wohl wirklich.
Damit scheidet die Verleumdung aus, weil diese "gegen besseres Wissen" erfolgen muss. Üble Nachrede kann aber auch zutreffen, wenn derjenige das wirklich glaubt, was er sagt.
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