Prozesskostenhilfe - Rückzahlung
Verfasst: 12.06.09, 17:04
Hallo,
es heißt ja, dass Prozesskostenhilfe bis zu vier Jahre nach Ende des Prozesses zurückgefordert werden kann, wenn das Einkommen des Prozesskostenhilfempfängers sich entsprechend geändert hat.
Wie sähe es aus, wenn die Aufforderung des Gerichts zur Angabe der derzeitigen Einkommenssituation INNERHALB dieser vier Jahre erfolgt wäre, der daraus erfolgte Bescheid mitsamt Aufforderung, die PKH zurückzuzahlen, aber NACH Ablauf der vier Jahre versandt worden wäre? Müsste dann tatsächlich zurückgezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
es heißt ja, dass Prozesskostenhilfe bis zu vier Jahre nach Ende des Prozesses zurückgefordert werden kann, wenn das Einkommen des Prozesskostenhilfempfängers sich entsprechend geändert hat.
Wie sähe es aus, wenn die Aufforderung des Gerichts zur Angabe der derzeitigen Einkommenssituation INNERHALB dieser vier Jahre erfolgt wäre, der daraus erfolgte Bescheid mitsamt Aufforderung, die PKH zurückzuzahlen, aber NACH Ablauf der vier Jahre versandt worden wäre? Müsste dann tatsächlich zurückgezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.