Hallo zusammen
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt helfen.
Fallschilderung:
In einen Strafprozess in dem es um Diebstahl ging gab es mehrere Täter A- D. In dem Prozess (alles ein Aktenzeichen) gab es 10 verschieden Fälle (Fall 1-10)die geschildert wurden. Alle Täter wurden verurteil, aber nur zu bestimmten Fällen, z.B. Täter A wurde zu Fall 1,3,5 und 8 verurteilt.
Eine Versicherung schreibt nun alle Verurteilten an und verlangt einen Schadenersatz der zu einem dieser 10 Fälle zuzuordnen ist und zwar zu Fall 7. Täter A wurde aber nicht zu Fall 7 verurteilt.
Nun meine Frage:
Kann die Verischerung von Täter A überhaupt diesen Schadenersatz fordern?
Wie ist hier die Rechstlage?
Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe.
LG
Versicherung fordert nach Urteil Schadenersatz vom "Tät
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Wenn die Versicherung meint, daß A in Fall 7 auch der Schuldige ist, kann sie das natürlich.
Wenn sie das notfalls gerichtlich durchfechten möchte, muß sie A eben verklagen und darauf hoffen, daß das Zivilgericht die Schuldfrage anders bewertet als das Strafgericht.
Jedenfalls schließt eine Nichtverurteilung (oder selbst ein Freispruch) des A nicht aus, daß man ihn erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Eine zivile Instanz kann sich zwar an das Strafurteil halten, muß es aber nicht. Außerdem hat der Kläger im Zivilprozeß den Vorteil, daß er A die Schuld nicht "jenseits begründeten Zweifels" beweisen muß, sondern nur zur Überzeugung des Gerichts. Das kann einfacher sein.
Wenn sie das notfalls gerichtlich durchfechten möchte, muß sie A eben verklagen und darauf hoffen, daß das Zivilgericht die Schuldfrage anders bewertet als das Strafgericht.
Jedenfalls schließt eine Nichtverurteilung (oder selbst ein Freispruch) des A nicht aus, daß man ihn erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Eine zivile Instanz kann sich zwar an das Strafurteil halten, muß es aber nicht. Außerdem hat der Kläger im Zivilprozeß den Vorteil, daß er A die Schuld nicht "jenseits begründeten Zweifels" beweisen muß, sondern nur zur Überzeugung des Gerichts. Das kann einfacher sein.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
D.h. wenn A es nicht war, dann kann die Versicherung es auch nicht nachweisen, oder?
Auch wenn die Versicherung sich auf
DIe § 830
Mittäter und Beteiligte(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.
beruft?
Woher bekommt die Versicherung überhaupt solche Angaben? Was bedeutet "jenseits begründetetn Zweifels"? Auf welchen Grundlagen arbeitet die Versicherung dann?
Vielen Dank
vielen Dank für die Antwort.
D.h. wenn A es nicht war, dann kann die Versicherung es auch nicht nachweisen, oder?
Auch wenn die Versicherung sich auf
DIe § 830
Mittäter und Beteiligte(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.
beruft?
Woher bekommt die Versicherung überhaupt solche Angaben? Was bedeutet "jenseits begründetetn Zweifels"? Auf welchen Grundlagen arbeitet die Versicherung dann?
Vielen Dank
Zuletzt geändert von Blass am 15.06.09, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Kaum. Außer einer der Beteiligten ändert noch seine Aussage und belastet den A.Blass hat geschrieben:D.h. wenn ich es nicht war, dann kann die Versicherung es auch nicht nachweisen, oder?
Vermutlich aus den ihr vorliegenden Sachverhaltsschilderungen (die nicht mit denen im Prozeß übereinstimmen müssen).Blass hat geschrieben:Woher bekommt die Versicherung überhaupt solche Angaben?
Daß für einen vernünftig denkenden Menschen keine begründeten Zweifel (d.h. nicht nur diffuse "es könnte auch der Große Unbekannte gewesen sein"-Vermutungen) bleiben, die einer Verurteilung entgegen stehen.Blass hat geschrieben: Was bedeutet "jenseits begründetetn Zweifels"?
Meine Glaskugel ist leider kaputt und war schlecht versichert.Blass hat geschrieben: Auf welchen Grundlagen arbeitet die Versicherung dann?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das heißt,
die Versicherung kann sich soviel auf § 830 BGB berufen wie sie will. Wenn A nicht beteiligt war und auch niemand ggn A aussagt, dann siehts für die Versciherung schlecht aus.
Hat jemand Erfahrungswerte, ob die Versicherungen solche Forderungen als Standard stellt und hofft das einer der Täter zahlt?
Wo bekommt man so eine Glaskugel her
die Versicherung kann sich soviel auf § 830 BGB berufen wie sie will. Wenn A nicht beteiligt war und auch niemand ggn A aussagt, dann siehts für die Versciherung schlecht aus.
Hat jemand Erfahrungswerte, ob die Versicherungen solche Forderungen als Standard stellt und hofft das einer der Täter zahlt?
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