Radfahrer A und B hatten einen Unfall. Per Anwalt wurde geklärt, das A Schuld ist ( welcher auch verletzt wurde) und an B Schmerzensgeld zahlen muß. Ist alles erfolgt. Jetzt schreibt die Krankenkasse von A das sie an B Ersatzansprüche geltend macht.
( Erst wurde die Haftpflicht von B verlangt, aber es wurde keine Privathaftpflicht abgeschlossen und daher der Krankenkasse nicht mitgeteilt)
Obwohl per Anwalt alles geklärt wurde, will die Krankenkasse von B Ersatzansprüche obwohl B den Unfall nicht verschuldet hat ?? Dürfen die das ? Wie ist die Rechtslage ?
Ersatzanspruch Krankenkasse nach Unfall ?
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Re: Ersatzanspruch Krankenkasse nach Unfall ?
Ein Anwalt erklärt naturgemäß immer, daß sein Mandant nicht schuld ist. Dieser Meinung muß sich die Krankenkasse aber nicht anschließen.greensun hat geschrieben: Obwohl per Anwalt alles geklärt wurde, will die Krankenkasse von B Ersatzansprüche obwohl B den Unfall nicht verschuldet hat ?? Dürfen die das ? Wie ist die Rechtslage ?
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