Firma A wurde vom Gericht zur Zahlung von 250 Euro verurteilt.
Urteil ist rechtskräftig.
Firma hat jedoch Zinsen in Höhe von 5 Euro nicht bezahlt.
Zwei Schreiben an Firma, man möge die 5 Euro doch bezahlen, schlugen fehl.
Geht der Kläger jetzt Recht in der Annahme, er könne ohne Weiteres ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirken/zustellen lassen, sowie danach, erfolgreich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, oder sagt das Gericht, 5 Euro sind zu "wenig" ?
Wegen Zinsen vorläufiges Zahlungsverbot?
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Wegen Zinsen vorläufiges Zahlungsverbot?
[b]Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.[/b]
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Re: Wegen Zinsen vorläufiges Zahlungsverbot?
Der Kläger geht richtig in der Annahme. Eine Mindestforderung, die vollstreckt werden muß, gibt es nicht.kuaja hat geschrieben:Geht der Kläger jetzt Recht in der Annahme, er könne ohne Weiteres ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirken/zustellen lassen, sowie danach, erfolgreich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, oder sagt das Gericht, 5 Euro sind zu "wenig" ?
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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