Amtstafel online
Moderator: FDR-Team
Amtstafel online
Hallo!
Gebener Fall:
Eine Gemeinde hat auf der Webseite einen Punkt "Amtstafel". Dieser wird aber nicht gepflegt und ist leer.
Frage:
Gilt einzig die "echte" Amtstafel am Rathaus, oder kann man sich auch auf die Online-Ausgabe der Amtstafel berufen?
Danke.
Gebener Fall:
Eine Gemeinde hat auf der Webseite einen Punkt "Amtstafel". Dieser wird aber nicht gepflegt und ist leer.
Frage:
Gilt einzig die "echte" Amtstafel am Rathaus, oder kann man sich auch auf die Online-Ausgabe der Amtstafel berufen?
Danke.
Re: Amtstafel online
Sind wir hier in Österreich?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Amtstafel online
Auf was will man sich denn berufen, wenn auf der Online-Amtstafel nichts ist?Timmy9 hat geschrieben: Frage:
Gilt einzig die "echte" Amtstafel am Rathaus, oder kann man sich auch auf die Online-Ausgabe der Amtstafel berufen?
Grüße, Susanne
Re: Amtstafel online
Wir sind in Deutschland.ktown hat geschrieben:Sind wir hier in Österreich?
Es könnte ja sein, dass derzeit kein Aushang ansteht.SusanneBerlin hat geschrieben:Auf was will man sich denn berufen, wenn auf der Online-Amtstafel nichts ist?
Muss die Gemeinde die "echte" Amtstafel und die online Ausgabe gleichberechtigt pflegen, wenn diese schon angeboten wird, oder ist die online Ausgabe quasi Kür und man darf sich nicht darauf verlassen?
Ich wäre nämlich schon der Meinung, dass wenn das Angebot durch die Gemeinde erfolgt, dieses auch aktuell gepflegt sein müsste.
Persönliche Meinung und Gesetz unterscheiden sich allerdings recht häufig, weshalb ich hier nachfrage.
Danke.
Re: Amtstafel online
Ich glaube in den Verwaltungsregularien ist das Internet noch nicht in derart präsent, dass es die üblichen Vorgaben schon ablöst. Daher betrachten sie die Onlinepräsenz dieser Bekanntmachungen eher noch als, wie sie sagen, Kür.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Amtstafel online
Was steht denn in der Hauptsatzung, was die Aufgabe dieser Amtstafel (den Ausdruck höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal) sein soll?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Amtstafel online
Die Geschäftsordnung benennt die Standorte der Amtstafeln in den Ortsteilen namentlich. Die Online-Ausgabe wird hierbei nicht erwähnt.Ronny1958 hat geschrieben:Was steht denn in der Hauptsatzung, was die Aufgabe dieser Amtstafel (den Ausdruck höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal) sein soll?
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Re: Amtstafel online
Danke
Wenn sie in der Geschäftsordnung (oder Hauptsatzung) nicht erwähnt wird, ist die online-Version nur ein nice-to-have, ohne jeden Anspruch.
Verbindlich als Verkündungsorgan sind nur die in der GO genannten Tafeln.
Wenn sie in der Geschäftsordnung (oder Hauptsatzung) nicht erwähnt wird, ist die online-Version nur ein nice-to-have, ohne jeden Anspruch.
Verbindlich als Verkündungsorgan sind nur die in der GO genannten Tafeln.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Amtstafel online
Deswegen meine Frage nach Österreich. Dort ist der Begriff geläufiger.Ronny1958 hat geschrieben:Was steht denn in der Hauptsatzung, was die Aufgabe dieser Amtstafel (den Ausdruck höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal) sein soll?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Amtstafel online
Naja, zumindest nahe dran: Bayernktown hat geschrieben:Deswegen meine Frage nach Österreich. Dort ist der Begriff geläufiger.Ronny1958 hat geschrieben:Was steht denn in der Hauptsatzung, was die Aufgabe dieser Amtstafel (den Ausdruck höre ich in dem Zusammenhang zum ersten Mal) sein soll?
Aber die Frage an sich wurde ja geklärt. Danke.
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