mirk909 hat geschrieben:
Da es keinen Kaufvertrag gibt, ...
Hallo und herzlich willkommen!
Zuerst einmal: Kaufverträge müssen nicht zwingend schriftlich verfasst werden!
Es bieten sich aber durchaus Vorteile, wenn man dieses tut!
Sie berichten, dass die Maschine via "Kleinanzeige" offeriert wurde. Daher wäre
es wichtig, welche "Zusagen" in der Anzeige gemacht wurden.
Grundsätzlich müssen Waren die Verkauft werden "Mangelfrei" sein.
Unter Umständen können Sachmängel ausgeschlossen werden!
Auch hier wäre anzuraten, diesen Ausschluss schriftlich fest zu halten!
Ab wann ein beanstandeter "Mangel" ein "Sachmangel" im rechtlichen Sinne ist, kann manchmal einige Fragen aufwerfen. Dieses kann man pauschal nicht so beantworten. Das sollte genauer durchleuchtet werden.
mirk909 hat geschrieben:
... und er mir den Mängel nicht schriftlich angezeigt hat, kann das jeder behaupten.
Auch hier ist die Form nicht vorgegeben, wie und auf welcher weise ein Käufer sich beschwert bzw dieser eine Reklamation auslöst.
Zu raten wäre: Eine Angabe wann und was genau reklamiert wird mit dem herantragen des Wunsches bzw der Forderung(en).
mirk909 hat geschrieben:
Außerdem hat er versucht, die Maschine zu reparieren.
Es gibt umstände die eine Selbstvornahme als zwingend/notwendig zu erachten sein könnten. Das hängt dann vom Umfang oder Art des Mangels und seinen Auswirkungen ab. Aber üblicherweise wird ein Mangel zeitnah bei Feststellung/Kenntnisnahme dem Verkäufer angezeigt.
mirk909 hat geschrieben:
Ich vermute, er hat Sie selber kaputt gemacht.
Da befinden sie sich im Reich der Spekulationen und ist wenig hilfreich.
mirk909 hat geschrieben:
Wie ist die Rechtslage?
Für eine Beurteilung der Rechtslage, helfen (kostenpflichtige) Rechtsanwälte. Eine Beratung hier wäre weder erwünscht noch zulässig!