Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes laut §320 ZPO

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miredo
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Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes laut §320 ZPO

Beitrag von miredo »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar :

Nach Eingang des Urteils in Berufung wurde einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes gestellt.
Im Tatbestand des Berufungsurteils wurde vergessen, dass der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, die Beklagten jedoch nicht zugestimmt haben. Es lag also eine einseitige Erledigungserklärung vor.

Jetzt sind mittlerweile alle Richter der Kammer endgültig ausgeschieden (also nicht in einer anderen Kammer sondern komplett aus dem Landgericht) außer einen.

Laut §320 ZPO wirken bei der Entscheidung nur diejenigen Richter mit, die bei dem Urteil mitgewirkt haben und ist ein Richter verhindert, so gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung die Stimme des ältesten Richters den Ausschlag.
aber, wenn es nur einen Richter gibt der bei dem Urteil mitgewirkt hat, darf dieser als "Einzelrichter" die Entscheidung nehmen ?
Wie ist hier die Rechtslage?

Danke euch .