Fehler im Urteil ....

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Calessa
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Fehler im Urteil ....

Beitrag von Calessa »

Ob ich hier richtig bin, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber ich gehe davon aus, dass der Beitrag dann verschoben wird.

Angenommen ein Urteil ergeht. Es sind sechs Einzelbeträge aufgeführt, die der Beklagte zu bezahlen hat.

In der Urteilsbegründung werden aber sieben Einzelbeträge als berechtigt angesehen, die der Beklagte zu bezahlen hat.

Das heißt: Ein Betrag wurde offensichtlich schlichtweg vergessen und nicht dazu gezählt.

Kann man das korrigieren lassen? Und wie muss man vorgehen?

Danke für eine Rückmeldung dazu.
Calessa
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Re: Fehler im Urteil ....

Beitrag von Calessa »

jetzt gebe ich selbst die Antwort und hoffe darauf, dass §319 der Zivilprozessordnung hier zutrifft.

Nämlich: Richtigstellung Urteil. - Doch noch gefunden im Netz.
ktown
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Re: Fehler im Urteil ....

Beitrag von ktown »

Sehen sie und damit wissen wir auch wo es hin gehört. :wink:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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