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bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:16
von datenrettung
'a' hat von 'b' ein "objekt" gekauft. vertrag unterschrieben, rechnung bezahlt, eigentuemerwechsel wurde vollzogen...
nun bietet 'b' das gleiche objekt, welches er bereits rechtsverbindlich an 'a' verkaufte wieder zum kauf an!
'a' hat 'b' aufgefordert dieses zu unterlassen.

frage: welches gesetz hat 'b' gebrochen? 2x ein und dieselbe sache an 2 unterschiedliche kaeufer zu veraeussern klingt fuer mich nach betrug, zumal 'b' keinerlei zugriff auf das bereits verkaufte objekt hat!

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:38
von ktown
datenrettung hat geschrieben:welches gesetz hat 'b' gebrochen?
Meines Erachtens keines. Es ist nicht unüblich, dass z.B. Makler ihr Portfolio mit bereits veräußerten Immobilien auffüllen.
datenrettung hat geschrieben:2x ein und dieselbe sache an 2 unterschiedliche kaeufer zu veraeussern klingt fuer mich nach betrug, zumal 'b' keinerlei zugriff auf das bereits verkaufte objekt hat!
Wieso veräußert? b bietet derzeit nur was an, was er nicht veräußern kann.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:45
von datenrettung
nun, ein moeglicher schaden fuer 'a' ist meiner meinung nach klar erkennbar, denn seine glaubwuerdigkeit, kreditfaehigkeit...wird mit diesem wiederanbieten in frage gestellt.

freunde/bekannte/verwandte fragen..warum willst du wieder verkaufen? geldprobleme?
die kreditgebende bank fragt...warum wollen sie wieder verkaufen? muessen wir uns um die kredittilgung sorgen machen?
u.s.w.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:47
von ktown
Also geht es hier um zivilrechtliche Ansprüche.
Ich verschiebe dann mal.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:52
von Verpflichteter
Hallo,

wo ist das Problem?

Der A sagt, dass der B als Verkäufer auftritt.

Damit wissen alle Bekannte, Freunde usw. Bescheid.

Wenn die es dann nicht glauben, hat A ein grundsätzliches Glaubwürdigkeitsproblem.

MfG
uwe

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:56
von datenrettung
hast du ueberhaupt das eroeffnungsposting gelesen und ggfs auch verstanden, worum es geht?

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 11:58
von ktown
Wie hoch beziffert sich der wirtschaftliche Schaden?
Um eventuell Schadenersatz zu verlangen, muss man diesen Betrag ja auch ermitteln können.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 12:08
von datenrettung
es ist ja (noch) kein schaden entstanden. 'a' verkauft garantiert nicht und hat auch nichts zum verkauf angeboten. hier geht es mehr um die reputation, dass man z.b. 'a' unterstellen koennte, er habe ggfs geldprobleme. auch wenn dies nur ein geruecht werden koennte, so wird aller voraussicht immer was haengenbleiben. es wird 'a' ggfs noch jahrelang unter die nase gerieben..aber du wolltest doch wieder verkaufen, hat der makler doch geschrieben, sonst haette der makler doch dein objekt nicht wieder zum kauf angeboten u.s.w.

man koennte auch hinzufuegen, dass 'a' keinen kredit mehr von seiner hausbank..bekommt, da die bank so "komische geruechte" gehoert hat...das kann fuer 'a' wirtschaftlich recht eng werden, wenn er seine kreditwuerdigkeit in der gemeinde verliert.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 12:13
von idem
1. Wurde das selbe oder "nur" das gleiche Objekt angeboten?
2. Handelt es sich um eine Mobilie (oder um eine Immobilie)?
3. Hat A unmittelbaren Besitz an dem mobilen/immobilien Gegenstand?
4. Hat B noch irgendwelche Rechte an dem mobilen/immobilien Gegenstand?

Weitere Nachfragen bleiben vorbehalten.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 12:25
von ktown
@ datenrettung:
Da passt nur eins:

Hätte, hätte Fahrradkette.

Sie schreiben zuviel im Konjunktiv, als dass hier eine rechtliche Möglichkeit bestünde.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 12:29
von datenrettung
durch das wiederverkaufsangebot derselben immobilie koennte man doch eine rufschaedigung ableiten, oder? zumal hat 'a' dem verkaeufer 'b' untersagt das eigentum von 'a' an dritte zum kauf anzubieten, welches von 'b' bisher ignoriert wurde. 'b' hat keinerlei rechte mehr an diesem objekt.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 14:47
von fragenfueralle
ktown hat geschrieben:...
Sie schreiben zuviel im Konjunktiv,...
was aber einer Überlegung zum konkreten Handeln nicht im Weg stehen sollte.
Zum Beispiel mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorzugehen. Der Makler dürfte in Schwierigkleiten geraten nachzuweisen, dass er einen Auftrag hat. Seine Wettbewerber dürften darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot sehen.
Ist schon was älter: http://www.news.de/wirtschaft/855068142 ... auftrag/1/

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 14:56
von ktown
fragenfueralle hat geschrieben:Seine Wettbewerber dürften darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot sehen.
Sie sagen es. Seine Wettbewerber. Hier handelt es sich jedoch eindeutig nicht um einen Wettbewerber.

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 15:00
von fragenfueralle
Und wie sieht's mit einem Unterlassungsanspruch aus?

Re: bereits verkauftes objekt wieder zum kauf angeboten!

Verfasst: 01.10.18, 15:21
von ktown
fragenfueralle hat geschrieben:Und wie sieht's mit einem Unterlassungsanspruch aus?
In dem Fall "Makler ohne Auftrag", bei einem wirklich vorhandenen Verkaufswunsch, würde ich sagen ja. Aber hier gibt es ja nichts zu verkaufen.
Daher.....keine Ahnung.

Diese Vorgehensweise gibt es so vielfach, auch in anderen Branchen (KFZ Verkauf, Ferienimmobilien usw.), dass es entweder nach dem Motto geht: Wo kein Kläger da kein Richter, oder es ist einfach einen Grauzone, weil keine bezifferbare Schaden entsteht.