es geht nicht darum,hier irgendwelche Definitionen über "KFZ-Zubehör" neu zu erfinden.
Maßgeblich ist hier zunächst das eingestellte Inserat des VK im Internet.
Der Käufer hat vermutlich Fehler beim Abholen des KFZ gemacht (oder war Versand per DKL vereinbart ),indem er
die fehlende Bereifung nicht gerügt,oder eben dann die Karre weder bezahlt noch mitgenommen hat.
Indem er bezahlt und den Wagen mitnimmt,hat er eine schwache Rechtsposition.Denn dann kann die Argumentation
mit "wir haben uns so geeinigt" auftreten.
Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
Moderator: FDR-Team
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
a bisserl was geht immer
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
Aber der § 97 BGB nimmt doch ausdrücklich auf die Verkehrsauffassung Bezug:freemont hat geschrieben: Maßgeblich ist hier nicht die Verkehrsauffassung, sondern die individuellen Aussagen und Absprachen im Rahmen der vertraglichen Sonderverbindung.
Problem ist hier wohl, dass "Zubehör" nicht gleich "Zubehör" ist. 50 Paar Winterreifen, die ein Gebrauchwagenhändler auf Lager hat sind zwar "Kfz-Zubehör" im alltäglichen Sprachgebrauch, das bedeutet aber nicht, dass der Händler diese zu einem verkauften Auto mitliefern muss.Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
Im Sommer sind die Wnterräder eingelagert, im Winter sind die Sommerräder eingelagert.Evariste hat geschrieben:Aber der § 97 BGB nimmt doch ausdrücklich auf die Verkehrsauffassung Bezug:freemont hat geschrieben: Maßgeblich ist hier nicht die Verkehrsauffassung, sondern die individuellen Aussagen und Absprachen im Rahmen der vertraglichen Sonderverbindung.Problem ist hier wohl, dass "Zubehör" nicht gleich "Zubehör" ist. 50 Paar Winterreifen, die ein Gebrauchwagenhändler auf Lager hat sind zwar "Kfz-Zubehör" im alltäglichen Sprachgebrauch, das bedeutet aber nicht, dass der Händler diese zu einem verkauften Auto mitliefern muss.Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
§ 97 II 2 BGB:
Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Don't feed the troll.
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
ein Winterreifen ist kein Zubehörstück zum FZ sondern eine Gebrauchserweiterung Dessen für den Winter.freemont hat geschrieben:Im Sommer sind die Wnterräder eingelagert, im Winter sind die Sommerräder eingelagert.Evariste hat geschrieben:Aber der § 97 BGB nimmt doch ausdrücklich auf die Verkehrsauffassung Bezug:freemont hat geschrieben: Maßgeblich ist hier nicht die Verkehrsauffassung, sondern die individuellen Aussagen und Absprachen im Rahmen der vertraglichen Sonderverbindung.
sehe ich genau soProblem ist hier wohl, dass "Zubehör" nicht gleich "Zubehör" ist. 50 Paar Winterreifen, die ein Gebrauchwagenhändler auf Lager hat sind zwar "Kfz-Zubehör" im alltäglichen Sprachgebrauch, das bedeutet aber nicht, dass der Händler diese zu einem verkauften Auto mitliefern muss.Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
Gutes Beispiel;diese Auffassung wäre wohl auch nicht vermittelbar.Was sollte der Käufer mit 50 Paar Winterreifen??
was machen Sie dann bei Ihrem Gedankengang mit "Ganzjahresreifen"?
§ 97 II 2 BGB:
Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
a bisserl was geht immer
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
Naja, die Frage ist, ob die Trennung bei Winterreifen eine vorübergehende im Sinne des Gesetzes ist. Da das Auto auch mit Sommerreifen ganz gut fährt, kann das m. E. verneint werden; wenn der Verkäufer beschließt, dass er Auto und Winterreifen seperat verkaufen will, dann liegt keine vorübergehende Trennung mehr vor, sondern eine dauerhafte.freemont hat geschrieben: § 97 II 2 BGB:
Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Denken wir einfach noch einen Schritt weiter, der Verkäufer verkauft als Erstes die Winterreifen und dann erst das Auto, hätte der Käufer dann ein Recht auf die Nachlieferung von passenden Winterreifen?
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
Vielleicht halten wir uns einfach an den Sachverhalt.Evariste hat geschrieben:Naja, die Frage ist, ob die Trennung bei Winterreifen eine vorübergehende im Sinne des Gesetzes ist. Da das Auto auch mit Sommerreifen ganz gut fährt, kann das m. E. verneint werden; wenn der Verkäufer beschließt, dass er Auto und Winterreifen seperat verkaufen will, dann liegt keine vorübergehende Trennung mehr vor, sondern eine dauerhafte.freemont hat geschrieben: § 97 II 2 BGB:
Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Denken wir einfach noch einen Schritt weiter, der Verkäufer verkauft als Erstes die Winterreifen und dann erst das Auto, hätte der Käufer dann ein Recht auf die Nachlieferung von passenden Winterreifen?
Sorry, mir ist das einfach zu doof:
So ist das, wenn Trolle ein Forum moderieren.Das Fahrzeug wurde als 8-fach bereift annonciert.
Nicht füttern.
Re: Privater Kaufvertrag für Fahrzeug
ja gut,das nächste Mal im Zoo denke ich ...äh... daranfreemont hat geschrieben:Vielleicht halten wir uns einfach an den Sachverhalt.Evariste hat geschrieben:Naja, die Frage ist, ob die Trennung bei Winterreifen eine vorübergehende im Sinne des Gesetzes ist. Da das Auto auch mit Sommerreifen ganz gut fährt, kann das m. E. verneint werden; wenn der Verkäufer beschließt, dass er Auto und Winterreifen seperat verkaufen will, dann liegt keine vorübergehende Trennung mehr vor, sondern eine dauerhafte.freemont hat geschrieben: § 97 II 2 BGB:
Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Denken wir einfach noch einen Schritt weiter, der Verkäufer verkauft als Erstes die Winterreifen und dann erst das Auto, hätte der Käufer dann ein Recht auf die Nachlieferung von passenden Winterreifen?
Sorry, mir ist das einfach zu doof:
So ist das, wenn Trolle ein Forum moderieren.Das Fahrzeug wurde als 8-fach bereift annonciert.
Nicht füttern.
aber es ist zu einfach,wenn Sie auch Schwächen Ihrer eigenen Argumentation nicht akzeptieren wollen.
zum Reifenthema:
beim Neuwagenkauf legt mir das Autohaus nicht auch noch nen Satz Reifen extra obendrauf.
ausser es wurde so verhandelt.
höchstens noch nen Satz Fußmatten innenrein.
da fahre ich dann aber schon mit einem schlechten Gefühl vom Hof.
a bisserl was geht immer
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