Spezi hat geschrieben:Wenn der Provider Kosten berechnet wird er dies dem Gericht anzeigen und das Gericht setzt dann einen Vorschuss fest, den der Kläger/Beklage (je nach dem wer den Beweis angeboten hat) zu zahlen hat. Diese Kosten zählen dann zu den Prozeßkosten und müssen von der unterliegenden Partei getragen werden, egal ob die Auskunft ausreichend ist, oder nicht.
Das dürfte ziemlich sicher nicht die Wunschantwort auf die Frage
LL0rd hat geschrieben:Und was wäre die günstigste?
gewesen sein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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