Hallo,
A stellt beim Schiedsamt (in NRW) einen Antrag auf Schlichtungsverfahren. Schiedsamt verschickt die Ladungen mittels förmlicher Zustellung. A kommt zum vereinbarten Termin. Der Antragsgegner erscheint nicht.
Hat A das Recht auf Kopie für die Postzustellungsurkunde des Antraggegners? Woraus leitet sich das ab?
Danke!
Einsicht in Verfahrensakten bei Schiedsamt NRW
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