dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

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floraweiss
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dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von floraweiss »

Person A hat Schulden bei Person B. Person B verbreitet dieses überall im Dorf und bei jeder Gelegenheit. Kann Person A Person B anzeigen? Vielen Dank
Tastenspitz
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von Tastenspitz »

Nein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von ktown »

floraweiss hat geschrieben: 23.01.21, 16:36Kann Person A Person B anzeigen?
Wegen was?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Chavah
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von Chavah »

Natürlich kann er ihn bei wem auch immer anzeigen. Nur, das Ergebnis wird ihm nicht gefallen. Wahrheiten darf man nun mal verbreiten.

Chavah
FM
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von FM »

Soweit es um privat handelnde Personen geht, ist die DSGVO schon mal nicht anwendbar. Was sollte dann die Grundlage für ein Verbot sein?
Froggel
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von Froggel »

Person A kann die Schulden bei Person B begleichen. Damit wäre das Problem erledigt.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
henriette
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von henriette »

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn es diese Schulden tatsächlich gibt, dann wird es privatrechtlich schwer. Wettbewerbsrechtlich kann ich mir noch vorstellen, dass es Einschränkungen diesbezüglich von Mitbewerbern gäbe (zB. Kreditgefährdung) aber rein privatrechtlich wüsste ich nichts was wegen der reinen Behauptung dem widersprechen kann, wenn diese wahr ist. Wenn dadurch tatsächlich materielle Schäden entstehen, dann könnte es auch evtl. besonders rechtliche Probleme geben, die man im Wege der Unterlassung verfolgen könnte.
winterspaziergang

Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von winterspaziergang »

henriette hat geschrieben: 28.01.21, 04:47 § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
interessant. Aber:
floraweiss hat geschrieben: 23.01.21, 16:36 Person A hat Schulden bei Person B. ...
ist also nicht anwendbar
Wenn es diese Schulden tatsächlich gibt, dann wird es privatrechtlich schwer.
nein, ziemlich einfach und wurde auch schon genannt
Wettbewerbsrechtlich kann ich mir noch vorstellen, dass es Einschränkungen diesbezüglich von Mitbewerbern gäbe (zB. Kreditgefährdung) aber rein privatrechtlich wüsste ich nichts was wegen der reinen Behauptung dem widersprechen kann, wenn diese wahr ist.
A HAT Schulden.
Wenn dadurch tatsächlich materielle Schäden entstehen, dann könnte es auch evtl. besonders rechtliche Probleme geben, die man im Wege der Unterlassung verfolgen könnte.
A hat Schulden bei B. B trifft in der Dorfkneipe C und der erzählt ihm, dass er gleich noch zu A geht, um ihm Geld zu leihen. B warnt, "Du der hat schon lange Schulden bei mir und zahlt die nicht zurück". Wahrheitsgemäß.
oder "was? macht der noch mehr Schulden? der schuldet mir schon!"
Der "materielle Schaden besteht darin, dass C vielleicht Abstand davon nimmt, A was zu leihen.

Das Prinzip der Kreditwürdigkeit und von Instituten, die genau diese prüfen, im Privaten. Welche Unterlassung soll hier verfolgt werden?
ktown
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?

Beitrag von ktown »

Die Beiträge von Henriette sind nicht nur hier ziemlich seltsam. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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