dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
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dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Person A hat Schulden bei Person B. Person B verbreitet dieses überall im Dorf und bei jeder Gelegenheit. Kann Person A Person B anzeigen? Vielen Dank
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Nein.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Wegen was?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Natürlich kann er ihn bei wem auch immer anzeigen. Nur, das Ergebnis wird ihm nicht gefallen. Wahrheiten darf man nun mal verbreiten.
Chavah
Chavah
Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Soweit es um privat handelnde Personen geht, ist die DSGVO schon mal nicht anwendbar. Was sollte dann die Grundlage für ein Verbot sein?
Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Person A kann die Schulden bei Person B begleichen. Damit wäre das Problem erledigt.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn es diese Schulden tatsächlich gibt, dann wird es privatrechtlich schwer. Wettbewerbsrechtlich kann ich mir noch vorstellen, dass es Einschränkungen diesbezüglich von Mitbewerbern gäbe (zB. Kreditgefährdung) aber rein privatrechtlich wüsste ich nichts was wegen der reinen Behauptung dem widersprechen kann, wenn diese wahr ist. Wenn dadurch tatsächlich materielle Schäden entstehen, dann könnte es auch evtl. besonders rechtliche Probleme geben, die man im Wege der Unterlassung verfolgen könnte.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn es diese Schulden tatsächlich gibt, dann wird es privatrechtlich schwer. Wettbewerbsrechtlich kann ich mir noch vorstellen, dass es Einschränkungen diesbezüglich von Mitbewerbern gäbe (zB. Kreditgefährdung) aber rein privatrechtlich wüsste ich nichts was wegen der reinen Behauptung dem widersprechen kann, wenn diese wahr ist. Wenn dadurch tatsächlich materielle Schäden entstehen, dann könnte es auch evtl. besonders rechtliche Probleme geben, die man im Wege der Unterlassung verfolgen könnte.
Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
interessant. Aber:henriette hat geschrieben: ↑28.01.21, 04:47 § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
ist also nicht anwendbar
nein, ziemlich einfach und wurde auch schon genanntWenn es diese Schulden tatsächlich gibt, dann wird es privatrechtlich schwer.
A HAT Schulden.Wettbewerbsrechtlich kann ich mir noch vorstellen, dass es Einschränkungen diesbezüglich von Mitbewerbern gäbe (zB. Kreditgefährdung) aber rein privatrechtlich wüsste ich nichts was wegen der reinen Behauptung dem widersprechen kann, wenn diese wahr ist.
A hat Schulden bei B. B trifft in der Dorfkneipe C und der erzählt ihm, dass er gleich noch zu A geht, um ihm Geld zu leihen. B warnt, "Du der hat schon lange Schulden bei mir und zahlt die nicht zurück". Wahrheitsgemäß.Wenn dadurch tatsächlich materielle Schäden entstehen, dann könnte es auch evtl. besonders rechtliche Probleme geben, die man im Wege der Unterlassung verfolgen könnte.
oder "was? macht der noch mehr Schulden? der schuldet mir schon!"
Der "materielle Schaden besteht darin, dass C vielleicht Abstand davon nimmt, A was zu leihen.
Das Prinzip der Kreditwürdigkeit und von Instituten, die genau diese prüfen, im Privaten. Welche Unterlassung soll hier verfolgt werden?
Re: dürfen Schulden öffentlich verbreitet werden?
Die Beiträge von Henriette sind nicht nur hier ziemlich seltsam.
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