Wen in Regreß nehmen?
Moderator: FDR-Team
Wen in Regreß nehmen?
Frau mietet eine Wohnung. Später zieht ihr Freund zu ihr. Der Vermieter wird darüber informiert. Freund zerstört bei einem Streit eine Tür in der Wohnung. Frau erstattet Anzeige bei der Polizei und schmeißt ihn raus. Der Vermieter verlangt jetzt von der Frau Schadensersatz für die Tür. Zu Recht? Oder müsste er sich an den Freund halten? Oder kann er es sich raussuchen an wen er sich hält? Name vom Freund ist bekannt, die neue Adresse allerdings nicht.
Re: Wen in Regreß nehmen?
Er kann sich an beide halten - an den Freund wegen deliktischer Haftung, an die Frau wegen vertraglicher. Wobei es auf die Details ankommen kann, ihre Haftung könnte z.B. entfallen wenn er außerhalb der Wohnung war oder sich gegen ihren Willen Zutritt verschafft hatte. Für Schäden die ein Einbrecher verursacht haftet der Mieter nicht, für solche die jemand den er selbst herein gelassen hat schon eher.
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