Garten aus Pacht

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Sommer123
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Garten aus Pacht

Beitrag von Sommer123 »

Hallo zusammen,

meine Frage unter welches Recht fällt dieser Fall: ich hatte einen Kleingarten längere Zeit gepachtet. Dieser wurde mir in einem sehr schlechten Zustand übergeben, dies können Fotos mit Datum und reichlich Personen bezeugen. Nun versucht die Verpächterin mir einen hohen Betrag aus der Tasche zu ziehen, mit falschen Tatsachen und Behauptungen. Sie verlangt für alles, selbst für das was damals schon kaputt war Geld und versucht mich so auszubeuten. Nun habe ich keinerlei Lust auf weitere Kommunikation mit denen und möchte mir einen Anwalt nehmen. Greift in diesem Fall da Zivilrecht?

Danke und VG
ktown
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von ktown »

Zivilrecht ist ein Sammelbecken für viele Bereiche. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn mietrechtliche Aspekte tangiert werden, sollte man immer einen Anwalt zurate ziehen der sich in diesem spezialisiert hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von lottchen »

Sommer123 hat geschrieben: 07.05.21, 08:24 Dieser wurde mir in einem sehr schlechten Zustand übergeben, dies können Fotos mit Datum und reichlich Personen bezeugen.
Dann ist doch alles gut. Dann kann man doch jeder Forderung der Verpächterin gelassen entgegensehen solange sie keine gegenteiligen Beweise hat (und nicht z.B. vertraglich vereinbart war, dass der TE die defekten Sachen alle in Ordnung bringt). Wozu braucht man da momentan einen Anwalt, den man auch noch selbst bezahlen muss? Einem Mahnbescheid kann man selber widersprechen (ein Kreuz machen bei "Widerspruch" und Datum und Unterschrift drunter setzen und das Blatt ans Gericht schicken kann jeder) und wenn eine Klage kommen sollte kann man immer noch zum Anwalt gehen wenn man das für nötig erachtet.
Spezi
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von Spezi »

Der Sachverhalt scheint nichts so ganz richtig geschildert.
Kleingärten werden in der Regel von Kleingartenvereinen verpachtet. Dabei betrifft der Pachtvertrag in der Regel nur das Grundstück. Bei einer Vertragsbeendigung muss man sich über den Bewuchs und Bauten mit dem Nachpächter verständigen.
Was steht denn genau im Pachtvertrag ?
Gruß Spezi
lottchen
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von lottchen »

Man kann auch von einem Pächter was pachten. Sozusagen eine "Unterpacht" :D . Oder vielleicht geht es gar nicht um einen Kleingartenverein.
PyramSo
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von PyramSo »

Genau.
Neben organisierten Kleingärten in Vereinen gibt es auch noch "Grabeland", das gel. kleingartenähnlich aussieht (wie bei meinen Eltern damals) oder einfach irgendwelche privaten Gärtchen eingestreut zwischen Wiesen, Äckern und Streuobst etc., sieht man hier öfters ...
Spezi
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Re: Garten aus Pacht

Beitrag von Spezi »

Der Fragesteller mag dies schildern.
Mich interessiert dann aber trotzdem was denn gepachtet wurde. Nur eine Grundstücksfläche oderwas stehtgenau im Pachtvertrag.
Gruß Spezi
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