Falschparker Firmenparkplatz
Moderator: FDR-Team
Falschparker Firmenparkplatz
Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Meine Firma mietet einen Parkplatz bei einem großem Bürohaus. An der Wand vor dem Parkplatz ist ein Schild mit dem Firmenlogo und Firmennamen platziert, also ist der Parkplatz eindeutig gekennzeichnet, dass es einer Firma gehört. Nur, steht grad ein Fahrzeug da, der nicht zu meiner Firma gehört. Es ist eindeutig ein Mieter/autorisierter Besucher, da man ohne einer Karte nicht durch die Schranke kommt. Auf einem Paket, der im Kofferraum liegt, konnte ich den Namen ablesen, der Hausmeister kennt die Person aber nicht. Schon letzte Woche habe ich dem bei meinem Parkplatz gesehen, und soeben wieder. Was darf ich legal bei dem machen?
- Abschlepper rufen?
- 100 Euro Aufwandsentschädigung verlangen? (ich musste ja statt abstellen an eigenem Parkplatz einen anderen Parkplatz suchen, dazu Ärger, usw.)
- Einen Schild montieren, der notiert, dass Parken auf meinem Platz automatisch einen Untermietungsvertrag bedeutet, mit Tagesgebuehr 100 Euro, und das auch bei Wiederholungstätern durchsetzen.
Ich habe folgendes Problem. Meine Firma mietet einen Parkplatz bei einem großem Bürohaus. An der Wand vor dem Parkplatz ist ein Schild mit dem Firmenlogo und Firmennamen platziert, also ist der Parkplatz eindeutig gekennzeichnet, dass es einer Firma gehört. Nur, steht grad ein Fahrzeug da, der nicht zu meiner Firma gehört. Es ist eindeutig ein Mieter/autorisierter Besucher, da man ohne einer Karte nicht durch die Schranke kommt. Auf einem Paket, der im Kofferraum liegt, konnte ich den Namen ablesen, der Hausmeister kennt die Person aber nicht. Schon letzte Woche habe ich dem bei meinem Parkplatz gesehen, und soeben wieder. Was darf ich legal bei dem machen?
- Abschlepper rufen?
- 100 Euro Aufwandsentschädigung verlangen? (ich musste ja statt abstellen an eigenem Parkplatz einen anderen Parkplatz suchen, dazu Ärger, usw.)
- Einen Schild montieren, der notiert, dass Parken auf meinem Platz automatisch einen Untermietungsvertrag bedeutet, mit Tagesgebuehr 100 Euro, und das auch bei Wiederholungstätern durchsetzen.
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Beratung im Einzelfall dürfen wir hier nicht leisten, das ist denen vorbehalten die dazu ihre Eignung nachgewiesen haben.
Sie als einzelner Mitarbeiter können da nur den Chef informieren das er sich darum kümmern soll. Als einzelner Mitarbeiter würde ich da die Füße stillhalten.
Sollten Sie aber natürlich der Chef sein, siehe Antwort oben. Dafür hat man als Unternehmer die Kontaktdaten (s)eines Anwaltes im Telefonbuch.
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Bei dem dürfen sie überhaupt nix machen. Könnte schnell als Körperverletzung geahndet werden.
Wir leben in einem freien Land. Wenn ihnen danach ist, können sie auch einen Abschlepper rufen.
Wenn sie wollen, steht es ihnen frei Schadenersatzforderungen gegenüber dem Störer geltend zu machen. Ob 100€ bei Gericht als berechtigt angesehen werden, liegt vermutlich am Richter und oder an der Beweislage.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Da müsste der andere Parkplatz aber weit weg sein, um auf 100 Euro zu kommen. Wie wurde das denn genau berechnet?
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6709
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Was will man eigentlich?
A) Entweder einen jederzeit selbst nutzbaren Stellplatz sichern oder
B) an einem Stellplatz Einnahmen generieren oder
C) Es sollen die Umsatzbringende Kundschaften einen möglichst ungehinderten Zugang
zu den Geschäftsräumen geboten bekommen.
Scheinbar ist die Zuwegung zu den Stellplätzen schon für Mieter/Eigentümer/Besucher beschränkt. Soll der jeweilige Einzelstellplatz weite eingeschränkt werden, könnte man dieses z.B. durch weitere Pfosten begrenzt werden. Der Handel bietet da allerhand!
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Zettel an die Scheibe. "Name und Kennzeichen sind notiert. Im Wiederholungsfall wird von Abschleppunternehmen XYZ mit Telefonnummer 123 umgesetzt. Wenn die Karre also weg ist, die wissen wo sie steht." Freundliche Grüße PetrOs
Langfristig hilft auch sowas:
https://www.google.com/search?client=fi ... zsicherung
Gibts auch mit Motor und App fürs Schmartfoun.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Bevor man abschleppen lassen darf muss eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein. Gibt es die? Ich würde mal mit einer Abschleppfirma reden unter welchen Umständen die auf eigenes Risiko abschleppen (macht nicht jede Firma und nicht in jeder Stadt). Dann sieht man weiter. Oder man bezahlt selber das Abschleppen und versucht sich das Geld vom Verusacher wieder zu holen. Ausgang ungewiss.
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Was will man mehr?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Re: Falschparker Firmenparkplatz
Für das abschleppen bedarf es, meiner Meinung nach, keines Hinweises. Ich bin berechtigt den Besitztümer entfernen zu lassen.
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Ja. Das ist die Problematik der Autoerkennung am Smartphone .
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Re: Falschparker Firmenparkplatz
Was ich sehr pfiffig fand: Im Urlaub gab es an einem Parkplatz den Hinweis, dass Fremdparkende KFZ mit einer Parkkralle versehen werden und dass diese nur gegen eine Gebühr von 50€ wieder entfernt wird. Bei so einem Schild wird man sich zweimal überlegen, ob man das Risiko eingeht, während die Abschleppandrohung m.E. eher übergangen wird.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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