Verjährung §199 BGB

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renu24
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Verjährung §199 BGB

Beitrag von renu24 »

Konstruieren wir mal nachstehenden Fall:
Am 1.1.2010 möchte sich Herr A Zigaretten kaufen, hat aber die 5 Euro nicht. Er sagt Herrn B dass er 5 Euro für Medikamente (Zuzahlung) braucht und will Diese auch zurückgeben, was er nicht tut und auch nicht vorhatte zu tun. Herrn A war bewusst, dass Herr B für Zigaretten kein Geld geben würde.

Am 1.1.2021 treffen sich Beide wieder. Herr A sagt nun Herrn B die Wahrheit. Dass er damals gelogen hat, um die 5 Euro zu bekommen.
Er hat also Herrn B betrogen. Betrug ist aber schon längst verjährt.
Wie sieht es mit §199 BGB aus ? Es gilt einmal eine absolute Verjährung von 10 Jahren und einmal von 30 Jahren.
Welche gilt in diesem Falle ?
Gäbe es noch eine andere Möglichkeit Herrn A zu zwingen Herrn B die 5 Euro zurückzuzahlen ?

Die Rechtslage ist für einen Laien unverständlich. Insbesondere wann 10 Jahre und wann 30 Jahre gelten. Es geht darum, was kann man tun, wenn man erst nach vielen Jahren erfährt dass man betrogen wurde und das Geld zurück haben möchte. Deshalb die Frage nach der Rechtslage .
hambre
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Re: Verjährung §199 BGB

Beitrag von hambre »

renu24 hat geschrieben:Es ist wirklich so das ich heute in einer großen Kette 3,30€ als Kistenpfand gelassen und quasi um die Ecke bei der Konkurrenz 4,50 für die gleiche Kiste zurück bekommen habe
Es gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende, da die Rückzahlung vereinbart war. Auf die Verwendung des Geldes kommt es nicht an.
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