Sittenwidrigkeit?

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BeateN
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Sittenwidrigkeit?

Beitrag von BeateN »

A verlangt von B, dass dieser sich an den Unterhaltszahlungen an das behinderte Elternteil beteiligt, obwohl B dazu aufgrund geringer Einkünfte nicht verpflichtet wäre. B stimmt dem zu. A verlangt nunmehr, dass Bs Ehefrau diese Zahlung über Bs Tod hinaus leistet und will dies vertraglich festlegen.

Wäre ein solcher Vertrag, also quasi ohne Gegenleistung, nicht sittenwidrig?
Chavah
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Re: Sittenwidrigkeit?

Beitrag von Chavah »

Nö, sittenwidrig nicht. Nur, warum sollte man so einen Blödsinn unterschreiben?

Chavah
lottchen
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Re: Sittenwidrigkeit?

Beitrag von lottchen »

Vor allem: Wer soll den Vertrag unterschreiben? Da muss es doch zwei Seiten geben. Die eine Seite ist das Elternteil und die andere B? Oder B´s Ehefrau? Und wenn es ein Vertrag ist muss es doch Leistung und Gegenleistung geben. Was bekommt B´s Frau als Gegenleistung? Wenn es keine gibt ist es doch eher eine Verpflichtungserklärung.
ktown
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Re: Sittenwidrigkeit?

Beitrag von ktown »

Wo ist hier der Verbraucher?
Hab es mal ins Zivilrecht verschoben.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
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Re: Sittenwidrigkeit?

Beitrag von FM »

lottchen hat geschrieben: 22.06.21, 16:18 Und wenn es ein Vertrag ist muss es doch Leistung und Gegenleistung geben. Was bekommt B´s Frau als Gegenleistung? Wenn es keine gibt ist es doch eher eine Verpflichtungserklärung.
Nein, bei einem Vertrag muss es nicht unbedingt eine Gegenleistung geben. Siehe z.B. Schenkungen.

Das Ziel erreichen könnte man evtl. mit einem Testament, dazu ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar anzuraten. Aber natürlich kann auch dann Frau B das Erbe ablehnen.
Altbauer
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Re: Sittenwidrigkeit?

Beitrag von Altbauer »

BeateN hat geschrieben: 22.06.21, 14:33 A verlangt von B, dass dieser sich an den Unterhaltszahlungen an das behinderte Elternteil beteiligt, obwohl B dazu aufgrund geringer Einkünfte nicht verpflichtet wäre. B stimmt dem zu.
Unterhaltsverpflichtungen sind gesetzlich geregelt.
Wenn B über diese Pflicht hinaus etwas leisten will, kann er das tun.
Unterschreiben muss er nichts. Die Frau von B muss das auch nicht.
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