Mal angenommen A beantragt gegen B eine einstweilige Verfügung. Diese wird erlassen. B legt Widerspruch ein. Nun soll das Gericht darüber entscheiden. (B hat keinen Antrag nach 926 ZPO gestellt)
Wenn nun A nach Erlass der Verfügung keine Hauptsacheklage erhebt, könnte das dazu führen, dass das Gericht bei der Entscheidung über die eV zur Feststellung gelangt, dass durch die Nichterhebung der Hauptsacheklage keine Dringlichkeit mehr glaubhaft gemacht wird?
Wegfall Dringlichkeit wegen Nichterhebung Hauptsacheklage
Moderator: FDR-Team
Re: Wegfall Dringlichkeit wegen Nichterhebung Hauptsacheklage
Wenn man nicht weiß um was es geht ....
Das Rechtsschutzbedürfnis für das Hauptsacheverfahren könnte sich bereits einen Tag später erledigt haben.
"Ich will aber zu der Veranstaltung am Donnerstag". Gericht erlaubt das per e.V. am Mittwoch, man ist am Donnerstag dabei, was will man dann am Freitag noch einklagen?
Vielleicht die Kosten des Verfahrens.
Das Rechtsschutzbedürfnis für das Hauptsacheverfahren könnte sich bereits einen Tag später erledigt haben.
"Ich will aber zu der Veranstaltung am Donnerstag". Gericht erlaubt das per e.V. am Mittwoch, man ist am Donnerstag dabei, was will man dann am Freitag noch einklagen?
Vielleicht die Kosten des Verfahrens.
Re: Wegfall Dringlichkeit wegen Nichterhebung Hauptsacheklage
NEIN, dass ist kein Grund. Eine Auflage nach § 926 ZPO ist ja auch nicht ergangen.
Außerdem könte der Antrag auch nach Erlaß der Entscheidung noch gestellt werden.
Außerdem könte der Antrag auch nach Erlaß der Entscheidung noch gestellt werden.
Gruß Spezi
Re: Wegfall Dringlichkeit wegen Nichterhebung Hauptsacheklage
Die Sache ist doch relativ einfach. Junge wird beim Schmuggeln erwischt, also wird insoweit ein Verfahren gegen den Jungen eingeleitet. Wenn sich im Zuge der Ermittlungen herausstellt, dass weitere Täter da sind, dann wird das Verfahren erweitert bzw. ein neues Verfahren gegen die anderen Verdächtigen eingeleitet. Wieso man hier letzteres ausschließt, ist mir nicht so ganz klar.
Chavah
Chavah
Re: Wegfall Dringlichkeit wegen Nichterhebung Hauptsacheklage
Hallo Chavah,Chavah schreibt u.a.
... Junge wird beim Schmuggeln erwischt, ...
möglicherweise bist Du im falschen Film, äh Fred. Der richtige läuft unter "Strafverfahren gegen Jugendlichen" o.s.ä
Gruß
von GS
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