Hallo, angenommen in einem Streit mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (private Krankenkasse als Selbsthilfeeinrichtung) wird vor Klageerhebung beim Zivilgericht gemäß Satzung ein Beschwerdeverfahren gefordert (konkret: Beschwerdeverfahren und dann erweitertes Beschwerdeverfahren), die beide erfolglos verlaufen. Werden dann mit Einreichen der Klageschrift auch die Schriftwechsel und Entscheidungen des gesamten Beschwerdeverfahrens eingereicht ?
Oder ist es ausreichend, nur die abschließende ablehnende Entscheidung (mit Begründung) des Körperschaftsvorstands der Klageschrift beizulegen ?
Vielen Dank:
Unterlagen des Beschwerdeverfahrens mit der Klageschrift einreichen ?
Moderator: FDR-Team
Re: Unterlagen des Beschwerdeverfahrens mit der Klageschrift einreichen ?
Hallo,
Eine PKV als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ? - https://www.versicherungsmagazin.de/lex ... 46201.html
Gruss
Czauderna
Eine PKV als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ? - https://www.versicherungsmagazin.de/lex ... 46201.html
Gruss
Czauderna
Re: Unterlagen des Beschwerdeverfahrens mit der Klageschrift einreichen ?
Selbsthilfeeinrichtung der ehemaligen Staatsunternehmen Nachf.
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