Guten Tag zusammen,
folgender Fall:
Internetanbieter A verlegt in einem Dorf Glasfaser.
Die Eigentümer konnten sich melden, um ihr Haus anschließen zu lassen, dann fallen keine Gebühren an, lediglich zwei Jahre Vertrag danach.
Eigentümer B registriert sein Haus April 2020.
Die Bauarbeiten laufen an, Eigentümer B ist im letzten Dorfbereich, der erst im Herbst 2022 angeschlossen werden soll, es gab mehrmaligen Verschub.
Die Straße wurde inzwischen vorbereitet, ein Anschluss ins Haus gelegt, aber noch nichts geschaltet.
Jetzt verkauft B sein Haus und möchte den noch laufenden DSL Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist kündigen.
Das wird mit Hinweis auf die laufende Umstellung verweigert bzw. bei einer Stornierung müsste der Anschluss einmalig gezahlt werden.
Frage:
Ist das rechtens?
Da B das Angebot am neuen Haus nicht nutzen kann, welche Möglichkeiten hat er?
Der Auftrag wurde vor über zwei Jahren unterschrieben, der Verzug wurde immer nur mitgeteilt, B hat also keine Schuld daran, es nie nutzen zu können.
Wie ist hier die Rechtslage bzw. wo könnte B nachforschen, was er tun könnte.
Vielen Dank
Glasfaseranschluss und Hausverkauf
Moderator: FDR-Team
Re: Glasfaseranschluss und Hausverkauf
Kurze Verständnisfrage, wer stellt sich da jetzt quer? Der bisherige Anbieter für die DSL-Leitung, der Anbieter der Glasfaser legt oder ist der identisch und tauscht nur das Medium?
Re: Glasfaseranschluss und Hausverkauf
Tut mir leid.
Identisch, d.h. der DSL Vertrag sollte in einen Glasfaservertrag übergehen bei Anbieter A.
Identisch, d.h. der DSL Vertrag sollte in einen Glasfaservertrag übergehen bei Anbieter A.
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