mal angenommen , Herr A hätte über " XY " einen Artikel von privat gekauft und bis heute noch keine Ware oder eine Rückerstattung des Betrages erhalten, trotz mehrmaliger Aufforderungen ( Verkäufer reagiert nicht ).
es besteht kein Käuferschutz und wurde auch nicht über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] gezahlt.

nun möchte Herr A es über das Adhäsionsverfahren versuchen um den Verkäufer klar zu machen , das Herr A es ernst meint .....auch wenn es sich bloß um 30,- Euro handelt.
dazu benötigt man aber die komplette Adresse des Verkäufers,welche nicht vorhanden ist , es ist lediglich der Name und die Bankverbindung bekannt .
funktioniert das ,wenn Strafanzeige gestellt wird um an die Addi zu gelangen, um dann das Adhäsionsverfahren einzuleiten ? ...was wäre denn Eure Meinung
danke und Gruß