Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Moderator: FDR-Team

frankzzpp
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Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von frankzzpp »

Hallo,
mal angenommen , Herr A hätte über " XY " einen Artikel von privat gekauft und bis heute noch keine Ware oder eine Rückerstattung des Betrages erhalten, trotz mehrmaliger Aufforderungen ( Verkäufer reagiert nicht ).
es besteht kein Käuferschutz und wurde auch nicht über Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] gezahlt. :(

nun möchte Herr A es über das Adhäsionsverfahren versuchen um den Verkäufer klar zu machen , das Herr A es ernst meint .....auch wenn es sich bloß um 30,- Euro handelt.
dazu benötigt man aber die komplette Adresse des Verkäufers,welche nicht vorhanden ist , es ist lediglich der Name und die Bankverbindung bekannt .

funktioniert das ,wenn Strafanzeige gestellt wird um an die Addi zu gelangen, um dann das Adhäsionsverfahren einzuleiten ? ...was wäre denn Eure Meinung

danke und Gruß
Zuletzt geändert von ktown am 25.06.22, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Netter Versuch die Klarnamensperre zu umgehen
Chavah
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Re: Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von Chavah »

Warum beantragt man nicht einfach einen Mahnbescheid? Selbst bei einer Strafanzeige ist es doch bei diesem Schaden eher unwahrscheinlich, dass es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt.
Evariste
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Re: Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von Evariste »

Chavah hat geschrieben: 25.06.22, 20:30 Warum beantragt man nicht einfach einen Mahnbescheid?
Kann man denn einen Mahnbescheid gegen jemanden beantragen, dessen Adresse man nicht kennt?
Chavah
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Re: Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von Chavah »

Evariste, ich bin davon ausgegangen, dass sich mit Namenskenntnis und EMA Anfrage die vollständige Adresse ermitteln lässt. Wenn das nicht geht, bleibt nur die Strafanzeige, was aber immer noch nicht die Voraussetzungen für ein Adhäsionsverfahren zur Folge hat.
lottchen
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Re: Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von lottchen »

Chavah hat geschrieben: 26.06.22, 08:08 ich bin davon ausgegangen, dass sich mit Namenskenntnis und EMA Anfrage die vollständige Adresse ermitteln lässt.
Allein mit dem Namen ist das unmöglich. Man benötigt wenigstens eine alte Adresse oder ein Geburtsdatum oder was auch immer neben dem Namen. Mit Max Müller, München wird man absolut nichts erreichen (außer nochmal ca. 10€ zum Fenster rauszuwerfen für die Abfrage). Und ob man den Namen wirklich hat (oder komplett hat) das steht ja auch noch in den Sternen.
lottchen
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Re: Strafanzeige / Adhäsionsverfahren

Beitrag von lottchen »

lottchen hat geschrieben: 26.06.22, 18:27
Chavah hat geschrieben: 26.06.22, 08:08 ich bin davon ausgegangen, dass sich mit Namenskenntnis und EMA Anfrage die vollständige Adresse ermitteln lässt.
Allein mit dem Namen ist das unmöglich. Man benötigt wenigstens eine alte Adresse oder ein Geburtsdatum oder was auch immer neben dem Namen. Mit "Max Müller, München" wird man absolut nichts erreichen (außer nochmal ca. 10€ zum Fenster rauszuwerfen für die Abfrage). Und ob man den Namen wirklich hat (oder komplett hat) das steht ja auch noch in den Sternen.
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