Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Moderator: FDR-Team
Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Herr A. will möglichst schnell nach z.B. Südafrika auswandern. Da er nicht weiß, was er in Deutschland noch alles erledigen muss (Behörden, Versicherungen u.a.), möchte er seinem Sohn eine Generalvollmacht ausstellen, damit dieser alles noch Notwendige veranlassen kann.
Ist es möglich, die GV so zu gestalten, dass sein Sohn sie nur mit seiner Zustimmung nutzen kann (also in bestimmten Fällen)? Herr A. und sein Sohn verstehen sich zwar sehr gut, dennoch möchte er gern auf Nummer Sicher gehen und verhindern, dass sein Sohn evetuellen Missbrauch betreibt (z.B. ungewollte Vermögensübertragungen o.ä.).
Die Idee von Herr A. war also, dass die GV einen Passus enthalten soll, wonach die GV z.B. nur mit einer aktuellen E-Mail von ihm genutzt werden kann, in der Herr A. die vorzunehmende Aktion beschreibt und bestätigt.
Ist so etwas rechtssicher möglich? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Ist es möglich, die GV so zu gestalten, dass sein Sohn sie nur mit seiner Zustimmung nutzen kann (also in bestimmten Fällen)? Herr A. und sein Sohn verstehen sich zwar sehr gut, dennoch möchte er gern auf Nummer Sicher gehen und verhindern, dass sein Sohn evetuellen Missbrauch betreibt (z.B. ungewollte Vermögensübertragungen o.ä.).
Die Idee von Herr A. war also, dass die GV einen Passus enthalten soll, wonach die GV z.B. nur mit einer aktuellen E-Mail von ihm genutzt werden kann, in der Herr A. die vorzunehmende Aktion beschreibt und bestätigt.
Ist so etwas rechtssicher möglich? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Kommt darauf an, ob für die Vertretung beim jeweiligen Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben ist. Das wäre dann nicht erfüllt, wenn die Mail zusätzlich notwendig ist.
Auch sonst könnte ein Geschäftspartner Zweifel haben - eine ausgedruckte Mail ist nicht mehr als eine Textdatei.
Auch sonst könnte ein Geschäftspartner Zweifel haben - eine ausgedruckte Mail ist nicht mehr als eine Textdatei.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Warum Generalvollmacht?
Man könnte Eine Vollmacht mit einer langen Liste von Tätigkeiten erstellen und dem Sohn in beglaubigter Form übergeben.
Ansonsten: Man müsste sich mal erkundigen, ob man nicht mit Hilfe der deutschen Botschaft in Südafrika beglaubigteVollmachten ausstellen und dann dem Sohn per Post schicken kann.
Man könnte Eine Vollmacht mit einer langen Liste von Tätigkeiten erstellen und dem Sohn in beglaubigter Form übergeben.
Ansonsten: Man müsste sich mal erkundigen, ob man nicht mit Hilfe der deutschen Botschaft in Südafrika beglaubigteVollmachten ausstellen und dann dem Sohn per Post schicken kann.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Warum Generalvollmacht?
Man könnte Eine Vollmacht mit einer langen Liste von Tätigkeiten erstellen und dem Sohn in beglaubigter Form übergeben.
Ansonsten: Man müsste sich mal erkundigen, ob man nicht mit Hilfe der deutschen Botschaft in Südafrika beglaubigteVollmachten ausstellen und dann dem Sohn per Post schicken kann.
Man könnte Eine Vollmacht mit einer langen Liste von Tätigkeiten erstellen und dem Sohn in beglaubigter Form übergeben.
Ansonsten: Man müsste sich mal erkundigen, ob man nicht mit Hilfe der deutschen Botschaft in Südafrika beglaubigteVollmachten ausstellen und dann dem Sohn per Post schicken kann.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Da er nicht weiß, was noch alles erledigt werden muss, könnte etwas auf der Liste fehlen. Deshalb ja die Idee mit der Generalvollmacht.
Das ist natürlich eine Idee, allerdings dürfte diese Variante i.d.R. immer einige Zeit (evtl. auch mal zu lange) dauern. Erst hin zur Botschaft (wahrscheinlich nur mit Termin möglich), dort beglaubigen lassen plus Postlaufzeit.
Zuletzt geändert von Adam53 am 04.08.22, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Die Bedenken sind meiner Ansicht nach vollkommen berechtigt. Also wie am besten verfahren, wenn Herr A. noch nicht weiß, was da noch alles kommt?FM hat geschrieben: ↑04.08.22, 12:17 Kommt darauf an, ob für die Vertretung beim jeweiligen Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben ist. Das wäre dann nicht erfüllt, wenn die Mail zusätzlich notwendig ist.
Auch sonst könnte ein Geschäftspartner Zweifel haben - eine ausgedruckte Mail ist nicht mehr als eine Textdatei.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Generalvollmacht beim Notar ausstellen und reinschreiben, dass absolut jede Handlung der nachträglichen Zustimmung des A bedarf. Dann muss A nach jedem Mist zum Notar in Südafrika laufen und das nachgenehmigen. Und die Urkunde muss dann irgendwie nach D kommen.
Sorry, aber an Stelle des Sohnes würde ich die Vollmacht gar nicht haben wollen. Wozu denn? Ich soll die ganze Arbeit erledigen, habe aber nichts davon außer dem Mißtrauen meines Vaters? Na vielen Dank aber auch.
Sorry, aber an Stelle des Sohnes würde ich die Vollmacht gar nicht haben wollen. Wozu denn? Ich soll die ganze Arbeit erledigen, habe aber nichts davon außer dem Mißtrauen meines Vaters? Na vielen Dank aber auch.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Ähm, woher wissen Sie denn, dass der Sohn davon keine Vorteile haben wird? Sie kennen aus dem - nennen wir es mal - Agreement doch nur den "Teil" mit der Vollmacht.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Man kann umgekehrt auch bestimmte Verfügungen ausschließen. Zum Beispiel "Verkauf des Hauses XY".
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Moderationsbeitrag
Ich kann hier beim besten Willen keinen Verbraucher finden.
Daher habe ich es mal verschoben.
Daher habe ich es mal verschoben.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Nein.
Entweder man erteilt eine Vollmacht oder eben nicht. Die Erteilung einer Vollmacht ist immer Vertrauenssache. Entweder man vertraut dem Bevollmächtigten oder man lässt es bleiben.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Einen von zwei Toden wird Herr A schon sterben müssen:
Entweder er vertraut seinem Filius voll und ganz - und der misbraucht das womöglich, indem er Dinge zu seinem eigenen Vor- und des Herrn A Nachteil regelt.
Oder aber er schränkt dessen Vollmacht so ein, dass der im entscheidenden Moment an der Wahrnehmung der Interesen des Herrn A wirksam verhindert ist.
Gäbe natürlich noch eine dritte, finale Variante: Das eiligst gebuchte Flugzeug stürzt ab. Ob über [Name entfernt], Malta, Mali oder Maputo - darauf käme es dann kaum an.
Wo [Name entfernt] ursprünglich stand, handelt es sich um eine norditalienische Stadt. die - Überraschung: - ebenfalls mit Ma... anfängt. Dahinter steckt dann ein Familienunternehmen mit 5 Buchstaben, das - das wundert jetzt aber keinen mehr - ebenfalls mit Ma... anfängt
Entweder er vertraut seinem Filius voll und ganz - und der misbraucht das womöglich, indem er Dinge zu seinem eigenen Vor- und des Herrn A Nachteil regelt.
Oder aber er schränkt dessen Vollmacht so ein, dass der im entscheidenden Moment an der Wahrnehmung der Interesen des Herrn A wirksam verhindert ist.
Gäbe natürlich noch eine dritte, finale Variante: Das eiligst gebuchte Flugzeug stürzt ab. Ob über [Name entfernt], Malta, Mali oder Maputo - darauf käme es dann kaum an.
Wo [Name entfernt] ursprünglich stand, handelt es sich um eine norditalienische Stadt. die - Überraschung: - ebenfalls mit Ma... anfängt. Dahinter steckt dann ein Familienunternehmen mit 5 Buchstaben, das - das wundert jetzt aber keinen mehr - ebenfalls mit Ma... anfängt
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
Moderationsbeitrag
Das wäre dann Zivilrecht.
Wenn sie das wünschen wird es dorthin verschoben.
Wenn sie das wünschen wird es dorthin verschoben.
Re: Generalvollmacht – aber eingeschränkt?
"Zivilrecht" wäre passender. Das habe ich aber in der m.E. alphabetischen Sortierung nicht gefunden. Da kam nach "Wehrrecht" gleich "Zivilprozessrecht". Und DAS ist es wiederum erst recht nicht.
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