Wiedereinsetzungsverfahren : auch andere Motive zulässig außer einer Fristversäumnis (?!)

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helmes63
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Wiedereinsetzungsverfahren : auch andere Motive zulässig außer einer Fristversäumnis (?!)

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenfreunde und Forenexperten,

... wenn man in einem Zivilverfahren vor das Amtsgericht zieht und das Urteil
keine Bewertung auf das Klage-Argument zu erkennen ist stellt sich die Frage,
ob das Verfahren nochmals überprüft werden kann als Wiedereinsetzungsprüfung
gemäß § 234 ZPO.

Frage ; gibt es in der ZPO eine Regelung welche eine Anfechtung rechtfertigt
bei der die Nitchtwürdigung eines Klage-Argumentes im Mittelpunkt steht.

Der betreffende Richter ist verfahrensrechtlich nicht verpflichtet unpräsiierte Angaben
im Zuge einer Anschlußkorrespondenz zu erläutern. Daher ist diese Ausgangslage auch
so ärgerlich. Als Kläger kann ich nicht einfah sagen : keine Bewertung bedeutet - der
Richter hält Dein Eingabe-Grund für unrelevant und nicht plausibel.
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