Zusammenzug absichern

Moderator: FDR-Team

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Bacher
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Zusammenzug absichern

Beitrag von Bacher »

Ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig.

Wenn man jetzt mit seiner Partnerin zusammen ziehen möchte, diese aber auf dem Grundstück des Elternhaus in einer eigenen Wohnung lebt, gibt es da irgend eine Absicherung die man da treffen kann, dass man nicht von heut auf morgen auf die Strasse gesetzt werden kann?
lottchen
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Re: Zusammenzug absichern

Beitrag von lottchen »

Mietvertrag machen und Miete zahlen wäre eine Möglichkeit.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
GS
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Re: Zusammenzug absichern

Beitrag von GS »

Stellt sich auch die Frage, von wem auf die Straße gesetzt. Von der Partnerin, oder von den Schwierigeltern in spé. Oder von allen drei zusammen.

Aber der monatlich pünktlich bediente Mietvertrag, wie von @lottchen empfohlen, wäre schon mal eine gute Ausgangslage.

Wobei der wiederum nichts nützt gegen eine im Einzelfall angezeigte Platzverweisung. :roll:
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
ktown
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Re: Zusammenzug absichern

Beitrag von ktown »

GS hat geschrieben: 18.09.23, 22:45 Wobei der wiederum nichts nützt gegen eine im Einzelfall angezeigte Platzverweisung.
Was letztlich jedoch nur die Staatsgewalt durchführen kann.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Deputy
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Re: Zusammenzug absichern

Beitrag von Deputy »

ktown hat geschrieben: 19.09.23, 07:27
GS hat geschrieben: 18.09.23, 22:45 Wobei der wiederum nichts nützt gegen eine im Einzelfall angezeigte Platzverweisung.
Was letztlich jedoch nur die Staatsgewalt durchführen kann.
Die aber nicht einfach so erfolgt - da muss schon was mit Substanz vorliegen. Dann sind Eigentumsverhältnisse bzgl. Wohnung der Polizei aber komplett egal.
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