Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Moderator: FDR-Team

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gartener
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Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von gartener »

Hallo,

A sollte B klagen hat aber abgesehen weil die Sache bald von sich erledigen lässt, Eilverfahren nur hat Sinn gemacht, die wurde A nicht zugelassen. Jetzt klagt B per Eilverfahren mit SW von 5000 €, die Klage ist: B will tun was A wollte, angeblich hat A alles blockiert.
A will widerklagen , A findet kein RA der die Eilsache annehmen möchte, A ist in der Lage die Widerklage zu verfassen, aber der SW ist ca. 5000 € (die Widerklage muss zustäzlich berechnet werden, da nicht identisch oder umkerehend mit der Klage von A).

So was passiert wenn A die Klageabweisung beantragt und widerklagt?
Geht die Sache an das LG automatisch? Wie geht das weiter?
Viele Grüße
Tastenspitz
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von Tastenspitz »

Völlig unverständlich formuliert.
Bitte nochmal.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
gartener
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von gartener »

Wirklich? :lachen: Sorry!

A bekommt Klage von B mit Streitwert von 5000 € (AG), jetzt A möchte widerklagen und die Widerklage hat auch eine Streitwert von 5000 €.
Wie wird das Gericht verfahren wenn die Streitwert 10,000 €?

Beide Klagen gehen an das LG oder das Gericht kann sagen: nur die 1.Klage von B wird durchgeführt im AG? Clear now?
lottchen
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von lottchen »

Wenn Klage und Widerklage jeweils einen Streitwert von unter 5000€ haben ist und bleibt das Amtgericht zuständig. Steht jedenfalls hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Widerklage.
Zuletzt geändert von Dipl.-Sozialarbeiter am 27.09.23, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link verkürzt.
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gartener
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von gartener »

Vielen Dank auch wenn ich die Wiki-Ausführungen nicht ganz versteh, aber ich glaub Dir Lottchen, dass es so ist, Danke!
gartener
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von gartener »

Verfügung:
1- es wird ein schriftliches Verfahren durchgeführt.
2.1 Die Beklagtepartei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von Zei Wochen ab Zustellung der Klageschrift schriftlich anzuzeigen.
2.2 Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von 2 Wochen nach ablauf der oben genannten Notfristschriftlich zu erwidern,wennsie sich gegen die Klage verteidigen will.

Fragen:
d.h. 2 W Notfrist um nur zu erklären "Ja ich beabsichtige mich gegen die Klage zu verteidigen"+ 2 witere Wochen um die Klage zu erwidern, richtig?
Was kann man noch mit der Absichtserklärung schreiben? Z.B. der Kläger schreibt die Anschriften von ihm und der Beklagte falsch, kann hier die Beklagte seine Anschrift korrigeren?
Kann der Beklagte mit Absichtserklärung sagen er wird widerklagen und ein Vergleich vorschlagen, oder das geht nur wenn die Klage erwidert wird?
lottchen
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von lottchen »

gartener hat geschrieben: 27.09.23, 15:45 A ist in der Lage die Widerklage zu verfassen
Wenn ich die ganzen Fragen lese, die A hat, ist das zu bezweifeln. A sollte lieber weiter nach einem Anwalt suchen.
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cmd.dea
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von cmd.dea »

gartener hat geschrieben: 28.09.23, 10:04 Fragen:
d.h. 2 W Notfrist um nur zu erklären "Ja ich beabsichtige mich gegen die Klage zu verteidigen"+ 2 witere Wochen um die Klage zu erwidern, richtig?
Richtig.
Was kann man noch mit der Absichtserklärung schreiben?
Z.B. der Kläger schreibt die Anschriften von ihm und der Beklagte falsch, kann hier die Beklagte seine Anschrift korrigeren?
Kann man machen. Aber es scheint ja angekommen zu sein.
Kann der Beklagte mit Absichtserklärung sagen er wird widerklagen und ein Vergleich vorschlagen, oder das geht nur wenn die Klage erwidert wird?
Der Beklagte kann, wenn er seine Verteidigung angezeigt hat oder auch zusammen mit dieser, beides machen und muss das auch nicht ankündigen.
th-h
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von th-h »

gartener hat geschrieben: 27.09.23, 20:21Vielen Dank auch wenn ich die Wiki-Ausführungen nicht ganz versteh,
Die Klage von B hat einen Streitwert von 5.000 EUR. Die Widerklage von A hat auch einen Streitwert von 5.000 EUR.

Für die Frage, welches Gericht aufgrund des Streitwerts zuständig ist (bis 5.000 EUR: AG, darüber: LG), werden die Werte nicht zusammengezählt, denn in § 5 ZPO steht:
Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.
Daher ist der Zuständigkeitsstreitwert weiter 5.000 EUR (oder eben der höhere von den beiden Werten von Klage und Widerklage), das AG bleibt zuständig.

Anders für den Gebührenstreitwert: für die Berechnung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltkosten werden die Streitwerte von Klage und Widerklage sehr wohl addiert; der Gebührenstreitwert beträgt also 10.000 EUR (oder was auch immer genau die Summe der beiden Streitwerte ist). In § 45 Abs. 1 S. 1 GKG steht nämlich:
In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet.
gartener
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Re: Klage beim AG SW 5000 €, Widerklage beim AG SW 5000 €! Was passiert wenn?

Beitrag von gartener »

Vielen Dank an cmd.dea und Th-h für die Antworten, habe ich erst jetzt entdekt und sehr darüber gefreut. 1000 Dank!
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