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Internationales Steuerrecht - Firma im Ausland

Verfasst: 30.05.11, 10:55
von tony221
Hallo,

angenommen jemand gründet eine englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland. Das meiste Geschäft wird in den USA bzw. Asien über das Internet getätigt. Jedoch wird Einkommen, Körperschaftssteuer etc. in Deutschland bezahlt. Allerdings wird mit dem Gedanken gespielt eine weitere Firma bzw. Zweigniederlassung in einem Land mit geringerer Steuerbelastung zu gründen. Nun stellt sich die Frage, ob so etwas möglich ist und wie man vorgehen könnte.

Wie ist die Rechtslage?

VG,
Tony

Re: Internationales Steuerrecht - Firma im Ausland

Verfasst: 30.05.11, 13:46
von Dummerchen
Wenn es sich um eine englische Firma handelt, wird man wohl mal die Englaender fragen muessen. Die wollen moeglicherweise auch ein Stueck vom Umsatz der deutschen Zweigniederlassung haben.

Re: Internationales Steuerrecht - Firma im Ausland

Verfasst: 13.07.11, 14:32
von steuermann
Natürlich kann jeder eine Firma auf den Bahamas, Hawaii oder in Somalia gründen, um von dortigen günstigen Steuersätzen zu profitieren. Solange in Deutschland eine Betriebsstätte besteht bzw. die Geschäfte von hier aus getätigt werden, bleibt es aber insoweit bei der Steuerpflicht in Deutschland.

Um was für eine Tätigkeit handelt es sich denn ?

Übrigens: wenn man auf Dummerchen´s Insel eine Ltd hat, muss man (bzw. der secretary der Ltd) auch den englischen Rechnungslegungspflichten nachkommen. Macht man das nicht, ist die Ltd schneller gelöscht als man denkt. Und wenn es die nicht mehr gibt, gibt es auch keine Zweigniederlassung in Deutschland mehr. Damit entfällt die Haftungsbeschränkung und div. weitere Problemchen stellen ein.

Gruß
steuermann

Re: Internationales Steuerrecht - Firma im Ausland

Verfasst: 18.07.11, 17:45
von jaeckel
Nach meinem Kenntnisstand ist das wesentlich komplizierter. Besitzt ein in Deutschland ansässiger Deutscher eine ausländische Firma, die Ihren Umsatz im Ausland macht, muss er bei Gewinnen seine Einkommenssteuer in Deutschland bezahlen. Das vollkommen unabhängig davon, ob in D eine Betriebsstätte besteht oder nicht.

Re: Internationales Steuerrecht - Firma im Ausland

Verfasst: 18.07.11, 19:14
von steuermann
jaeckel hat geschrieben:eine ausländische Firma
Das ist relativ. Eine ausländische Kapitalgesellschaft (z.B. Ltd), die in DE keinen Sitz, keine Betriebsstätte usw. hat und in DE keinerlei Geschäfte macht, muss auch in DE keine Steuern zahlen. Ist der Gesellchafter in DE unbeschränkt steuerpflichtg und bezieht er irgendwelche Vergütungen, Gewinnausschüttungen usw von der Kapitalgesellschaft, muss er diese in DE versteuern, sofern nicht DBA etwas anderes regelt.

Hat ein in DE unbeschränkt Steuerpflichtiger im Ausland ein Einzelunternehmen, muss er seinen Gewinn grundsätzlich in DE versteuern, egal wo dieses Unternehmen seine Geschäfte macht. Außer DBA regelt etwas anderes.

Gruß
steuermann