Hauptwohnsitz Ungarn, vermietete Wohnung in München

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Hugh60
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Hauptwohnsitz Ungarn, vermietete Wohnung in München

Beitrag von Hugh60 »

Hallo liebe Forengemeinde,

meine Freundin und ich ziehen in ihr Heimatland nach Ungarn und ich habe noch eine Wohnung die ich vermieten möchte.

Dadurch stellen sich für mich noch steuerliche Fragen.

1. Muss ich trotz Abmeldung in Deutschland Mieteinnahmen in Deutschland versteuern oder in Ungarn. (Sinnmäßig eigentlich in Deutschland aber bei unserem Rechtssystem kann ich mir alles vorstellen)
2. Müsste ich durch die fälligen Steuern in Deutschland dann jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen
3. Weiß jemand wie hoch die Fälligen Steuern wären

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Hugh60
bavarian tax collector
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Re: Hauptwohnsitz Ungarn, vermietete Wohnung in München

Beitrag von bavarian tax collector »

Zu 1.)
Das DBA Ungarn weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen dem Belegenheitsstaat zu, hier also Deutschland, Art. 6 DBA Ungarn.

In Ungarn sind diese Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen, Art. 22 Abs.2 Bst. a) DBA Ungarn, können jedoch in die Festsetzung der Steuer (wahrscheinlich ähnlich dem Progressionsvorbehalt in D) einbezogen werden, Art.22 Abs.2 Bst. c) DBA Ungarn. Sie müssen also auch in Ungarn erklärt werden!

Zu 2.)
In Deutschland sind dann die Einkünfte jedes Jahr wegen der beschränkten Steuerpflicht zu erklären.

Zu 3.)
Da der persönliche Steuersatz greift und meine Glaskugel grade zur Reparatur ist: NEIN!

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