Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Moderator: FDR-Team
Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Wenn man aus einem EU-Land auswandert und nach Deutschland zurückgekehrt und sich polizeilich anmeldet möchte, verlangen die Behörden dann eine Abmeldebestätigung?
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Re: Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Wo will man sich warum polizeilich anmelden? Gibt es irgendwelche alten Bewaehrungsauflagen, die das noetig machen?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Ich habe dies so verstanden das er sich wieder in Deutschland anmelden möchte.
Re: Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Wenn Du dt. Pass hast:
Nach Rueckkehr in DE zum Einwohnermeldeamt gehen und Dich anmelden.
Ggf. Mietvertrag mitnehmen. Das wars.
Bei mir wollte niemand eine Abmeldung sehen.
Nach Rueckkehr in DE zum Einwohnermeldeamt gehen und Dich anmelden.
Ggf. Mietvertrag mitnehmen. Das wars.
Bei mir wollte niemand eine Abmeldung sehen.
Re: Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
Wenn du mehr als 6 Monate im Ausland warst verlangen die eine abmeldung bei der zustandigen Botschaft
Re: Bei Rückkehr: Muss man eine Abmeldung vorlegen?
für den Fall, dass dies nochmal jmd liest: bitte diesen zitierten Unfug ignorieren!pneumann1 hat geschrieben:Wenn du mehr als 6 Monate im Ausland warst verlangen die eine abmeldung bei der zustandigen Botschaft
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