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Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland

Verfasst: 15.12.15, 16:01
von Nette20
Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir zu folgendem, fiktivem Fall jemanden weiterhelfen würde.

Im Voraus dafür schon vielen Dank!



Bedingt durch den Beruf vom Vater ist Familie A von Dtld ins europäische Ausland gezogen. Da kein Eigentum in Dtld vorlag, wurde die Mietwohnung gekündigt und der Wohnsitz auch ordentlich abgemeldet.
Der Vater bezahlt sowohl in Dtld weiterhin normal seine Steuern, wie auch im neuen Wohnland. Alles soweit ok.

Nun ist die Familie ins außereuropäische Ausland weitergezogen. Aus verschiedenen Gründen konnte nur ein Teil des Hausrates mit. Der Großteil wurde in Dtld in eine leerstehende Einliegerwohnung bei Familienangehörigen zwischengelagert. Die Wohnung soll auch für Ferienaufenthalte genutzt werden.

Die Wohnung sollte nun als Wohnsitz angemeldet werden. Es wurde auch vorab per E-Mail beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob und welche Papiere nötig sind. Es wurde mitgeteilt, dass nur Reisepässe und Geburtsurkunden nötig seinen.

Nun wurde dem Vater die Anmeldung verwehrt, da er im Ausland arbeitet und nicht in Dtld., obwohl er nach wie vor den normalen Steuersatz in Dtld. entrichtet.

Stimmt die Auskunft so? Per E-Mail erhielten Familie A erst eine andere Auskunft.
Wie kann man nun doch den Wohnsitz in Dtld anmelden?

Re: Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland

Verfasst: 15.12.15, 17:06
von kuewmt
Ich verstehe die Steuerzahlung in D nicht....
Oder sind das Steuern aus Vermietung oder Kapitalerträge etc.
Für eine Steuerzahlung aus unselbständiger Arbeit brauchts einen Wohnsitz in D.
Und Familie lebt z.B. in I. Dann hat man auch haufenweise Familienheimfahdten, doppelten
Wohnsitz etc.
Hab ich selbst lange Jahre durchexerziert.

Re: Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland

Verfasst: 15.12.15, 17:33
von FM
Offensichtlich ist schon die Meldung der Abstellräume als (Haupt-)Wohnung fehlerhaft:
§ 22 Bundesmeldegesetz
Bestimmung der Hauptwohnung
(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
Mit Bezug auf das Steuerrecht:
Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz i.S. des § 8 AO 1977
BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98
Wie kann man nun doch den Wohnsitz in Dtld anmelden?
Indem man nach Deutschland umzieht und sich dann bei der Wohnsitzgemeinde anmeldet.

Zur Frage wo Steuern zu zahlen sind (die dann eine von vermutlich etlichen Folgefragen ist, aber auch andere wie z.B. Kindergeld) sollte man sich beraten lassen. Hier kann es auch eine Rolle spielen, um welches Land es geht. Insbesondere wird man auch vermeiden wollen, im Aufenthaltsland Steuerhinterziehung zu begehen. Deshalb sollte sich die Beratung auch auf das dortige Recht beziehen. Man kann sich nicht durch eine rein formale Anmeldung entscheiden, welches Steuersystem gilt.

Re: Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland

Verfasst: 15.12.15, 22:35
von Hertha1892
Ist der Arbeitgeber ein deutscher Arbeitgeber, der deshalb im Inland Lohnsteuer abführt?

Im Inland liegt für den Mann nur eine Einkommensteuerpflicht vor, wenn er Einkünfte i. S. d. Paragraphen 1 (4) iVm 49 EStG erzielt. Das wird bei den nicht selbständigen Einkünften nicht der Fall sein, da die Arbeit nicht im Inland ausgeübt wird. Es sollte also geprüft werden, ob die Tätigkeit vom Lohnsteuerabzug zu befreien ist.

Einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung hat man nur, wenn man eine Wohnung inne hat, die man beibehalten und nutzen will und diese auch nachweislich einige Male im Jahr aufsucht und dort verweilt. Irgendwelche Meldungen begründen keinen Wohnsitz und lösen keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht aus.

LG Hertha1892

Re: Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland

Verfasst: 16.12.15, 01:05
von Nette20
Der Hauptsitz des Arbeitgebers ist in Dtld, er hat aber Fabriken weltweit. Steuern werden sowohl in Dtld, sowie im derzeitigen Wohnland gezahlt.

Es geht nicht darum, dass Steuern gespart werden wollen. Diese werden in beiden Ländern nach geltendem Recht gezahlt.

Die Wohnung in Dtld wird im Jahr rund 6-8 Wochen bei Besuchen genutzt, plus die Zeit, wenn der Mann dienstlich in Dtld ist.

Hätte die Familie die Mietwohnung in Dtld damals behalten und sich nicht abgemeldet, hätte es keine Probleme gegeben. Wird von Arbeitskollegen so gemacht. Nur ein nachträgliches Wiederanmelden scheint schwierig zu sein.