Anmeldung Wohnsitz in Dtld bei Arbeit im Ausland
Verfasst: 15.12.15, 16:01
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir zu folgendem, fiktivem Fall jemanden weiterhelfen würde.
Im Voraus dafür schon vielen Dank!
Bedingt durch den Beruf vom Vater ist Familie A von Dtld ins europäische Ausland gezogen. Da kein Eigentum in Dtld vorlag, wurde die Mietwohnung gekündigt und der Wohnsitz auch ordentlich abgemeldet.
Der Vater bezahlt sowohl in Dtld weiterhin normal seine Steuern, wie auch im neuen Wohnland. Alles soweit ok.
Nun ist die Familie ins außereuropäische Ausland weitergezogen. Aus verschiedenen Gründen konnte nur ein Teil des Hausrates mit. Der Großteil wurde in Dtld in eine leerstehende Einliegerwohnung bei Familienangehörigen zwischengelagert. Die Wohnung soll auch für Ferienaufenthalte genutzt werden.
Die Wohnung sollte nun als Wohnsitz angemeldet werden. Es wurde auch vorab per E-Mail beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob und welche Papiere nötig sind. Es wurde mitgeteilt, dass nur Reisepässe und Geburtsurkunden nötig seinen.
Nun wurde dem Vater die Anmeldung verwehrt, da er im Ausland arbeitet und nicht in Dtld., obwohl er nach wie vor den normalen Steuersatz in Dtld. entrichtet.
Stimmt die Auskunft so? Per E-Mail erhielten Familie A erst eine andere Auskunft.
Wie kann man nun doch den Wohnsitz in Dtld anmelden?
ich würde mich freuen, wenn mir zu folgendem, fiktivem Fall jemanden weiterhelfen würde.
Im Voraus dafür schon vielen Dank!
Bedingt durch den Beruf vom Vater ist Familie A von Dtld ins europäische Ausland gezogen. Da kein Eigentum in Dtld vorlag, wurde die Mietwohnung gekündigt und der Wohnsitz auch ordentlich abgemeldet.
Der Vater bezahlt sowohl in Dtld weiterhin normal seine Steuern, wie auch im neuen Wohnland. Alles soweit ok.
Nun ist die Familie ins außereuropäische Ausland weitergezogen. Aus verschiedenen Gründen konnte nur ein Teil des Hausrates mit. Der Großteil wurde in Dtld in eine leerstehende Einliegerwohnung bei Familienangehörigen zwischengelagert. Die Wohnung soll auch für Ferienaufenthalte genutzt werden.
Die Wohnung sollte nun als Wohnsitz angemeldet werden. Es wurde auch vorab per E-Mail beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob und welche Papiere nötig sind. Es wurde mitgeteilt, dass nur Reisepässe und Geburtsurkunden nötig seinen.
Nun wurde dem Vater die Anmeldung verwehrt, da er im Ausland arbeitet und nicht in Dtld., obwohl er nach wie vor den normalen Steuersatz in Dtld. entrichtet.
Stimmt die Auskunft so? Per E-Mail erhielten Familie A erst eine andere Auskunft.
Wie kann man nun doch den Wohnsitz in Dtld anmelden?