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Kapitalerträge - Steuerausländer - beschränkt steuerpflichti

Verfasst: 18.03.18, 10:28
von topsecret
Herr A lebt in der Schweiz, ist aber in D beschränkt steuerpflichtig. Während der ersten 5 Jahre in CH muss er seine deutschen Kapitalerträge auch in D versteuern (unter Anrechnung der bereits in CH bezahlten Kap.steuer).
1. Gilt für ihn auch die 25%ige Abgeltungssteuer - Regelung?
2. Kann er - genau wie ein unbeschränkt steuerpflichtiger Bürger - seinen Verlusttopf geltend machen?
3. Falls Verlusttopf möglich ist, kann der Verlust ggf. auf mehrere JAhre verteilt werden?
Danke für eine kompetente Antwort

Re: Kapitalerträge - Steuerausländer - beschränkt steuerpfli

Verfasst: 10.09.18, 11:20
von Hertha1892
1. Bei beschränkter Steurpflicht gilt die Steuerpflicht durch den Steuerabzug als abgegolten, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Möglichkeit der Antragsveranlagung und Günstigerprüfung gibt es nicht. Fraglich ist aber, ob es sich überhaupt um steuerpflichtige Einkünfte i. S. d. § 49 EStG handelt. Resultiert die weitere Steuerpflicht aus Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz?

2. Meinst du einen vortragsfähigen Verlust nach § 10d EStG? Falls der besteht, kann der bei beschränkter Steuerpflicht weiter verbraucht und vorgetragen werden.

3. Der VerlustVORtrag kann nicht beliebig begrenzt werden, nur sofern die Anrechnung die gesetzlichen Grenzen übersteigt.

Grüße Hertha1892