Mann Arbeit und Wohnsitz in der Schweiz, Kinder in D und EU
Frau mit Kind Wohnsitz und Arbeit in Deutschland
Muss der Mann steuern in Deutschland zahlen? Wann muss er nur in der Schweiz steuern zahlen - sich total Abmelden, oder Wohnung in Deutschland zum Zweitwohnsitz deklarieren?
Steuern: Schweiz - Deutschlan
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Re: Steuern: Schweiz - Deutschlan
Wenn man in Deutschland nur einen Wohnsitz hat, dann kann man den nicht als Zweitwohnsitz deklarieren. Um einen Zweitwohnsitz zu haben, muss man in Deutschland zwei Wohnsitze haben, dann ist einer Erstwohnsitz und der andere ist Zweitwohnsitz.oder Wohnung in Deutschland zum Zweitwohnsitz deklarieren?
Wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, und sich weniger als 183 Tage "zu Besuch" in Deutschland aufhält, kann/sollte man den Wohnsitz m.W. abmelden.Wann muss er nur in der Schweiz steuern zahlen - sich total Abmelden,
Grüße, Susanne
Re: Steuern: Schweiz - Deutschlan
Frau wohnt in Deutschland, Mann weniger 183 in Deutschland. Die Ehe besteht weiter, was soll die Frau machen. Beide haben Eigentum in Deutschland.. Was steuerlich machen?
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Re: Steuern: Schweiz - Deutschlan
Eigentum in Deutschland spielt keine Rolle, solange man keine Miet-oder Pachteinnahmen hat. Das Eigentum selbst löst dann nur Grundsteuer aus, aber keine keine Einkommensteuer.Beide haben Eigentum in Deutschland.
Wenn man gar keine Ahnung hat, velleicht mal einen Steuerberater fragen?Frau wohnt in Deutschland, Mann weniger 183 in Deutschland. Die Ehe besteht weiter, was soll die Frau machen. Was steuerlich machen?
Grüße, Susanne
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Re: Steuern: Schweiz - Deutschlan
Die Frage, wie viele Tage er sich in D aufhält ist für die Art der Steuerpflicht nicht maßgeblich.
Die Frage ist, ob ihm in D eine Wohnung zur Verfügung steht, die er nutzt. Die Antwort darauf lautet wohl ja. Die Meldung bei der Meldebehörde ist für die Steurpflicht nicht maßgeblich. Er bleibt unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Anhand der geschilderten Lage hat aber die Schweiz das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nicht selbständige Arbeit. Diese sind dann in D nur Progresssionseinkünfte.
Es besteht dann also keine Verpflichtung für den Mann in D eine Steuererklärung abzugeben, wenn keine anderen Einkünfte dazu kommen.
Grüße Hertha1892
Die Frage ist, ob ihm in D eine Wohnung zur Verfügung steht, die er nutzt. Die Antwort darauf lautet wohl ja. Die Meldung bei der Meldebehörde ist für die Steurpflicht nicht maßgeblich. Er bleibt unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Anhand der geschilderten Lage hat aber die Schweiz das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nicht selbständige Arbeit. Diese sind dann in D nur Progresssionseinkünfte.
Es besteht dann also keine Verpflichtung für den Mann in D eine Steuererklärung abzugeben, wenn keine anderen Einkünfte dazu kommen.
Grüße Hertha1892
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