Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Trino
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Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Beitrag von Trino »

Guten Tag zusammen,
angenommen ein deutscher besitzt ein Ferienhaus in einer Gemeinde an der belgischen Küste. Angenommen das Land Belgien untersagt wegen Corona von März bis zum 15.Juni 2020 die Einreise und droht bei Verstoss sogar Geldstrafen an. Wäre es dann korrekt, wenn diese belgische Gemeinde dem deutschen für 2020 sogar höhere Steuern "Aanslagbiljet Gemeentebelastingen tweede verblijven" als im Vorjahr für diesen 2. Wohnsitz berechnet ?

Danke

Trino
ExDevil67
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Re: Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Beitrag von ExDevil67 »

Die Frage dürfte bei jemandem gut aufgehoben sein der sich im belgischen Recht auskennt. Die Seite hier heißt aber nicht ohne Grund "Forum Deutsches Recht".
Trino
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Re: Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Beitrag von Trino »

..und wozu dann die Rubrik "Ausland: Steuer und Immobilien" ??
ExDevil67
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Re: Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Beitrag von ExDevil67 »

Weil es durchaus Fälle gibt die einen Auslandsbezug haben in denen aber trotzdem deutsches Recht greift, zum Beispiel wenn man auf der einen Seite der Grenze wohnt und auf der anderen arbeitet.
Bei einer belgischen Zweitwohungssteuer dürfte aber ausschließlich das Recht von Belgien betroffen sein.
FM
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Re: Zweitwohnsitzsteuer Belgien während Corona

Beitrag von FM »

Wahrscheinlich gibt es in Belgien einen Beruf, der dem deutschen Steuerberater entspricht. Das wäre dann die richtige Adresse.

Für allgemeine Erörterungen vielleicht ein Forum für belgisches Recht. Dabei beachte man, es könnte sich um eine Gemeindesatzung handeln, also nicht um ein nationales Gesetz. Das werden dann auch nur Leute aus dieser Gemeinde oder die damit zu tun haben näher kennen. Dass die Satzung in deutscher Sprache vorliegt wäre nur in den Gemeinden der "Deutschsprachigen Gemeinschaft" wahrscheinlich, die liegen aber sehr weit weg von der Küste.

Gut vorstellbar ist, dass die Steuer auch dem Unterhalt der örtlichen Infrastruktur dient. Und der wird nicht wesentlich geringer, nur weil gerade keine Touristen kommen. Auch in Deutschland führten die Ausgangsbeschränkungen ja nicht dazu, dass die Kfz-Steuer oder Erschließungsabgaben niedriger wurden, nur weil man Straßen weniger benutzt hat. Immerhin hätte der Eigentümer die FeWo ja vermieten können, z.B. an belgische Staatsbürger für die das Einreiseverbot nicht galt.
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