Blaulicht-Einsatzfilmer

Moderator: FDR-Team

Selani
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Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von Selani »

Hallo zusammen,

ich bräuchte evtl ein bisschen Hilfe.

Und zwar hat in den letzten Jahren die Anzahl der Einsatzfilmer drastisch zugenommen.
Diese filmen oder fotografieren in der Regel Einsatzfahren von Fahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc.) oder, wenn sie dann am Einsatzort stehen, dann nur das stehende Fahrzeug. Meistens sind dann auch Fahrer oder Beifahrer mit auf den Bildern drauf und es gibt nur sehr wenige Einsatzfilmer, die sich die Mühe der Verpixelung machen.
In der Regel haben sie auch kein Presseausweis, somit fällt die Pressefreiheit schon mal weg.

Ich selber bin ehrenamtlich in einer Hilfsorganisation tätig und fahre regelmäßig zu Sanitätsdiensten oder bin auch mal für den Katastrophenschutz im Einsatz (z. B. Bombenevakuierung).
Für den Fall, dass mich ein solcher Einsatzfilmer fotografiert/filmt, muss ich das dann über mich ergehen lassen und kann er einfach so Bilder und/oder Videos veröffentlichen (soziale Netzwerke), auf denen ich zu erkennen bin oder benötigt er meine Zustimmung?
Die Frage bezieht sich sowohl auf Fahrten ohne Sonder- und Wegerechte, als auch auf welche mit den Rechten.

Was für mich auch ein sehr schwammiger Begriff in diesem Zusammenhang ist, wäre "Bildnis des Zeitgeschehens". Zwar könnte eine Bombenevakuierung darunter fallen, aber ich finde den Begriff als solchen sehr dehnbar und schwer zu verallgemeinern.

Wie wäre denn da die Rechtslage?

LG Selani
FM
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Re: Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von FM »

Selani hat geschrieben: 27.09.21, 00:05 In der Regel haben sie auch kein Presseausweis, somit fällt die Pressefreiheit schon mal weg.
Die Pressefreiheit ist ein allgemeines Grundrecht, nicht nur für Inhaber eines Presseausweises. Es gibt z.B. sehr viele nebenberufliche Journalisten, die aus diesem Grund keinen Presseausweis bekommen. Trotzdem "Pressefreiheit", wenn eine journalistische Verwendung der Zweck ist.

Hier geht es eher um das "Recht am eigenen Bild", was aber nur die Veröffentlichung betrifft, nicht den Vorgang der Herstellung des Bildes. Und da gibt es die Ausnahme:
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
Wenn der Fotograf also die Einsatzszene oder eine Straßenszene mit Einsatzfahrzeug aufnimmt, wobei es ihm in erster Linie um das Fahrzeug geht, ist die Erlaubnis des zufällig erkennbaren darin sitzenden Menschen nicht notwendig. Anders wäre es, wenn ganz gezielt dieser Mensch fotografiert wird (dann käme ggf. aber "Zeitgeschichte" in Betracht).
Selani
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Re: Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von Selani »

Vielen Dank für deine Antwort, die hilft mir auf jeden Fall schon mal deutlich weiter.

Das mit dem "Beiwerk" hatte ich mir auch schon durchgelesen, aber komme mit dem juristischem Deutsch nicht so ganz klar vom Verständlichen her. :(
Gabriel00
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Re: Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von Gabriel00 »

hinzu kommt: Das sog "öffentliche Interesse", was zu einen der gewissen Auffälligkeit der "roten Wägelchen" (Feuerwehr) mit der entsprechenden "Musik", als auch der Finanzierung durch die Gemeinde (Steuergelder) entspricht...
blackylein
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Re: Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von blackylein »

Wenn man sich die Blaulicht-Filme im Internet anschaut, wird man merken, dass die Besatzung in den wenigsten Fällen erkennbar ist. Somit fällt das Persönlichkeitsrecht schon mal weg.
Freut euch doch einfach darüber, dass es schöne Filme über eure Fahrten gibt.
hambre
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Re: Blaulicht-Einsatzfilmer

Beitrag von hambre »

FM hat geschrieben:Anders wäre es, wenn ganz gezielt dieser Mensch fotografiert wird
Ein gezieltes Fotografieren ist nicht erforderlich. Wenn eine Einsatzkraft "versehentlich" in Großaufnahme fotografiert wird, dann gilt sie auch nicht als Beiwerk. So etwas muss der Einsatzfilmer dann rausschneiden.
selani hat geschrieben:Was für mich auch ein sehr schwammiger Begriff in diesem Zusammenhang ist, wäre "Bildnis des Zeitgeschehens".
Eine Einsatzkraft ist fast nie eine Person der Zeitgeschichte, da es kaum einen Grund gibt, das Bild einer bestimmten Einsatzkraft zu veröffentlichen.
Gabriel00 hat geschrieben:Das sog "öffentliche Interesse", was zu einen der gewissen Auffälligkeit der "roten Wägelchen" (Feuerwehr) mit der entsprechenden "Musik", also auch der Finanzierung durch die Gemeinde (Steuergelder) entspricht...
Es gibt kein öffentliches Interesse daran, das Bild einer bestimmten Einsatzkraft zu veröffentlichen.

Die Einsatzkräfte müssen daher in fast allen Fällen Beiwerk sein.
blackylein hat geschrieben:Wenn man sich die Blaulicht-Filme im Internet anschaut, wird man merken, dass die Besatzung in den wenigsten Fällen erkennbar ist. Somit fällt das Persönlichkeitsrecht schon mal weg.
Ich habe kein einziges Video gefunden, in dem gegen das Persönlichkeitsrecht von Einsatzkräften verstoßen wurde. Wenn Einsatzkräfte kein Beiwerk waren, dann hatten sie offensichtlich ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt.
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