Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Moderator: FDR-Team

Redwood
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Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Redwood »

Hallo,
Mitgliedsanträge zu einem gemeinnützigen Verein enthalten
Vor- und Zuname, Adresse, Telefon, E-mail, Geburtsdatum, Beruf, Bankverbindung.
Angegeben werden müssen im Prinzip nur
Vor- und Zuname, Adresse.
Auf dem Formular steht kein Hinweis auf die Speicherung von Daten.
Muss aufgrund der neuen Datenschutzverordnung etwas unternommen werden (Änderung des Formulars, Information der Mitglieder)?
Besten Dank
SusanneBerlin
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von SusanneBerlin »

Gleiche Frage wurde auch schon im Vereinsrecht gestellt:
viewtopic.php?f=20&t=278532
Aber vielleicht ist es hier unter Datenschutzrecht besser.
Grüße, Susanne
Redwood
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Redwood »

SusanneBerlin hat geschrieben:Gleiche Frage wurde auch schon im Vereinsrecht gestellt:
viewtopic.php?f=20&t=278532
Aber vielleicht ist es hier unter Datenschutzrecht besser.
Meine Frage ist allerdings allgemeiner und umfangreicher.
SusanneBerlin
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von SusanneBerlin »

Redwood hat geschrieben:Meine Frage ist allerdings allgemeiner und umfangreicher.
Na dann hoffen wir mal, dass sich jemand bereits umfassend mit der neuen kommenden Datenschutzverordnung und ihrer Auswirkung auf die Mitgliederverwaltung von Vereinen befasst hat und die Frage umfachreich beantwortet.
Grüße, Susanne
Redwood
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Redwood »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Redwood hat geschrieben:Meine Frage ist allerdings allgemeiner und umfangreicher.
Na dann hoffen wir mal, dass sich jemand bereits umfassend mit der neuen kommenden Datenschutzverordnung und ihrer Auswirkung auf die Mitgliederverwaltung von Vereinen befasst hat und die Frage umfachreich beantwortet.
Zu Ihrer Info:
Das Datenschutzgesetz wurde bereits 2016 verabschiedet und tritt im Mai in Kraft.
Es ist daher davon auszugehen, das ein Großteil der Betroffenen es bereits umgesetzt hat.
fodeure
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von fodeure »

Redwood hat geschrieben:Es ist daher davon auszugehen, das ein Großteil der Betroffenen es bereits umgesetzt hat.
Und übermorgen kommt der Osterhase.
Redwood
Topicstarter
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Redwood »

fodeure hat geschrieben:
Redwood hat geschrieben:Es ist daher davon auszugehen, das ein Großteil der Betroffenen es bereits umgesetzt hat.
Und übermorgen kommt der Osterhase.
Vielen Dank für diesen überaus konstruktiven Beitrag!
Oktavia
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Oktavia »

Redwood hat geschrieben:Vielen Dank für diesen überaus konstruktiven Beitrag!
Ich arbeite in einer Kommune und nicht mal da hat man bisher irgendetwas unternommen. Ist ja auch noch so viel Zeit :mrgreen:

Wenn im Verein nur Namen und Adresse benötigt werden, warum erhebt man dann Geburtsdatum, Mailadresse etc? :wink: Ja ist mir klar, weil es vieles für Verein und Mitglied vereinfacht.
Im Prinzip muss man bei den Mindestdaten sagen wofür man die braucht (Kontaktaufnahme/Einladungen). Die "freiwilligen"Daten muss man erklären (was passiert damit) sie müssen als freiwillig und widerrufbar gekennzeichnet werden. Ggf sollte es schriftliche Einverständnisse geben.
Sehr wichtig sind aber so genannte Verfahrensverzeichnisse. Darin muss man seine Datenverarbeitungsprozesse beschreiben.
Etwas mehr findest du ggf in diesem Forum : Forum Datenschutz
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mathh
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von mathh »

Da gibt es eine ganze Menge zu tun.
Was mir so auf die Schnelle einfällt:
- Verschlüsselung bei der Übertragung der Daten (SSL)!
- Einverständniserklärung über die Speicherung und Nutzung der Daten (Opt-In / Double Opt-In)
- Information: Welche Daten werden wofür gespeichert, werden sie weitergegeben (Google Analytics?!) und wann werden sie gelöscht?
- Datenschutzerklärung
- Cookie-Einverständnis-Erklärung, sofern eingesetzt (bei Formularen wohl üblich)
- falls als Analysetool Google Analytics eingesetzt wird ein Vertrag über "Auftragsdatenverarbeitung" mit Google

Was passiert denn weiter mit den Daten - werden die auf lokalen Rechnern gespeichert, wer bearbeitet diese?

Allerdings sind das keine Neuheiten der EU-DSVGO sondern bereits im jetzigen BDSG und TMG enthalten.
Die TOM (technisch / organisatorischen Maßnahmen) wie Verschlüsselung sind in der DSGVO umfassender gefordert, die Informationspflichten ebenso umfangreicher geworden.
Oktavia
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von Oktavia »

mathh hat geschrieben:Allerdings sind das keine Neuheiten der EU-DSVGO sondern bereits im jetzigen BDSG und TMG enthalten.
Die meissten der aufgezählten Notwendigkeiten betreffen die Gestaltung von Internetseiten und sind schon, wie gesagt länger gültig.
Wirklich neu ist glaub ich, dass auch kleine Vereine etc. eine genaue Prozessbeschreibung machen müssen. Außerdem muss gesagt werden welche Daten wofür nötig sind und auf welcher Gesetzesgrundlage diese erhoben werden. Im Prinzip trifft der Zwang zur Beschreibung jede Geburtstagsliste und jede Geburtstagsgeschenksammelliste. Dafür gibt es auch eine Gesetzesgrundlage - das Gesetz der Höflichkeit :engel:
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mathh
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Re: Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Beitrag von mathh »

Da hat Oktavia ganz recht - ich bin in diesen modernen Zeiten von einem Online-Formular ausgegangen.

Geburtstagslisten im privaten Bereich fallen gottseidank nicht unter Datenschutz-Regelungen.
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