Neue Datenschutzverordnung DSGVO
Verfasst: 10.04.18, 18:36
Hallo,
ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen intern bzw. extern.
Angenommen es würde sich um einen 1-Mann Betrieb handeln, der Bestellungen
für Dienstleistungen über seine Webseite mittels eines Kontaktformulars vornimmt.
Soweit mit bekannt ist ein Datenschutzbeauftragter zu benenn ab einer Mitarbeiterzahl von
10 Personen.
in Art. 37 DSGVO konnte ich auch nichts finden was auf die Verpflichtung
hindeutet - siehe hier:https://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/
Demnach dürfte der sogenannte kleine "Krauter" von der Verpflichtung zur Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen sein.
Wäre das so richtig?
Viele Grüße
seglereins
ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen intern bzw. extern.
Angenommen es würde sich um einen 1-Mann Betrieb handeln, der Bestellungen
für Dienstleistungen über seine Webseite mittels eines Kontaktformulars vornimmt.
Soweit mit bekannt ist ein Datenschutzbeauftragter zu benenn ab einer Mitarbeiterzahl von
10 Personen.
in Art. 37 DSGVO konnte ich auch nichts finden was auf die Verpflichtung
hindeutet - siehe hier:https://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/
Demnach dürfte der sogenannte kleine "Krauter" von der Verpflichtung zur Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten ausgenommen sein.
Wäre das so richtig?
Viele Grüße
seglereins