Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Moderator: FDR-Team

Wichtel
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Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

Hallo!
Daten- und Urheberschutz im Online-Bereich ist ja gerade hochaktuell. Dazu eine Frage:

Wenn Gerichtsentscheidungen in den Datenbanken zum Abruf online gestellt werden, dann geschieht dies in anonymisierter Form (Namen gelöscht oder geschwärzt).
Wie ist es aber, wenn z.B. der Beklagte die ihm in seinem eigenen Verfahren zugestellte Gerichtsentscheidung, z.B. ein öffentlich(!) gesprochenes Urteil (je nachdem ob aus Freude oder aus Frust) online stellen will. Darf er das dann auch ohne Anonymisierung der übrigen Verfahrensbeteiligten? Das Urteil ist doch dann sein privates "Eigentum", mit dem er frei verfügen darf - oder sehe ich das falsch?

Beste Grüße

Wichtel
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
SusanneBerlin
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja das sehen Sie falsch.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von FM »

Gerichtliche Entscheidungen unterliegen nicht dem Urheberrecht, jeder darf sie nach Belieben verwenden. Siehe:
§ 5 UrhG Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Anderer Meinung ist allerdings der Bundesgerichtshof (aber nicht als Gericht, sondern als Justizverwaltungsbehörde):
Die Entscheidungen werden nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereit gestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Zur kostenpflichtigen Anforderung von Entscheidungen für die gewerbliche Nutzung wenden Sie sich bitte an den Entscheidungsversand.
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Ent ... _node.html
Dies betrifft nur die urheberrechtliche Frage. Namen werden durch deutsche Gerichte meist anonymisiert, durch den EuGH nicht.
Wichtel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

@SusanneBerlin:

Aha! Allerdings besteht für mich bis jetzt die einzige Erkenntnis aus Ihrem Beitrag darin, dass die große Anzahl Ihrer bisherigen Beiträge nichts über deren Qualität aussagt. Das könnten Sie aber ändern, indem Sie vielleicht etwas ausführlicher darlegen, wie es dann richtig zu sehen ist :mrgreen: .
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
SusanneBerlin
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Eine Ja/Nein-Frage ist doch mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet, oder sieht es jemand anders?


An geistigen Schöpfungen kann man kein Eigentum erwerben, allenfalls ein Nutzungsrecht.

Sein "privates Eigentum" ist das Papier, das ihm vom Gericht zugesendet wurde, daraus ergibt sich nicht das Recht, die privaten Daten der anderen Verfahrensbeteiligten zu veröffentlichen.
Grüße, Susanne
Wichtel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

Es ist aber nicht nur ein leeres Blatt Papier, sondern es steht ein ganzes Urteil drauf, das zusätzlich zuvor öffentlich verkündet worden ist. Bedeutet "öffentlich" nicht auch "wie Eigentum frei verfügbar/nutzbar"? (Das ist wieder nicht nur als Ja/Nein-Frage gedacht...!)
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SusanneBerlin
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Bedeutet "öffentlich" nicht auch "wie Eigentum frei verfügbar/nutzbar"? (Das ist wieder nicht nur als Ja/Nein-Frage gedacht...!)
Nein das bedeutet es natürlich nicht und die Begründung spare ich mir, weil man bei Ihnen mit dem Urschleim anfangen müsste, wenn Ihnen die Unterschiede zwischen privatem Eigentum und privaten Daten, Nutzungsrechten und Urteilsverkündung nicht nur nicht bekannt sind, sondern Ihnen noch nicht einmal bewusst ist dass zwischen den rechtlichen Bedeutungen dieser Begriffe überhaupt Unterschiede bestehen.
Grüße, Susanne
Wichtel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

@SusanneBerlin:
Ich habe jetzt irgendwie den Eindruck, dass Sie stinkesauer sind. Aber: Selber schuld! Hätten Sie mich, ohne dass ich Ihnen dafür einen Anlass gegeben habe, nicht bereits bei Ihrem 1. Beitrag (aus für mich nicht ersichtlichen Gründen! - Könnten Sie mir bitte vielleicht den Grund dafür sagen?) persönlich provoziert, dann hätte ich Ihnen keine Retourkutsche gegeben und Sie hätten jetzt keine peinlich blaue Nase...

Augenscheinlich haben Sie zwar (blindlings?) zitiert, aber nicht gelesen, dass ich geschrieben habe "wie" Eigentum ("Wie" und "als" ist nicht einmal im Urschleim der deutschen Sprache dasselbe, geschweige denn in der deutschen juristischen Amtssprache!)

Bösartige persönliche Ausfälligkeiten und gehässige Polemik sind in der Regel immer deutlichste Anzeichen von peinlichem Argumentationsnotstand. Wer sich nicht mehr anders zu helfen weiß, dies aber nicht zugeben will, der schlägt zu; entweder mit Fäusten oder eben wie Sie.
Wenn Sie nichts sagen wollen, auch gut, dann schweigen Sie doch einfach - oder noch besser: Meiden Sie alle Themen, die ich aufwerfe. Allerdings frage ich mich, warum Sie dann eigentlich hier auf einem Forum sind - oder wissen Sie nicht, was "Forum" bedeutet? (= Ja/Nein-Frage wie übrigens auch Ihre eigene obige Frage: "Oder sieht es jemand anders?"!)

Zur Sache:
1) Sie selbst haben geschrieben, dass nur das vom Gericht zugestellte Blatt Papier "persönliches Eigentum" wird (Eigentumsübertragung durch "Minimalkonsens"). Die Tinte (Schrift) darauf (Urteil) ist aber hier m.E. ein untrennbarer wesentlicher Bestandteil des Blattes. Das sieht - zumindest für mich im Urschleim tiefer gehenden Denkens - doch irgendwie auch "eigentumsartig" aus.

2) @FM hat oben ausgeführt: "Namen werden durch deutsche Gerichte meist anonymisiert, durch den EUGH nicht" Wie soll das zu Ihrer Aussage passen? Gilt also gleiches Recht doch nicht für alle Gerichte (und Privatpersonen) gleich? Vielleicht sollten Sie sich also doch noch eine Begründung nicht ersparen, sondern tapfer abringen. Aber bitte ersparen Sie mir dabei den "Urschleim"; dieses Niveau haben Sie bereits in Ihrem 1. Beitrag aufgezeigt.
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Celestro
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Celestro »

Wichtel hat geschrieben: @SusanneBerlin:
Ich habe jetzt irgendwie den Eindruck, dass Sie stinkesauer sind.
Das sehen Sie falsch.
Wichtel hat geschrieben:@dann hätte ich Ihnen keine Retourkutsche gegeben und Sie hätten jetzt keine peinlich blaue Nase...
Sie denken, Sie hätten SusanneBerlin hier jetzt eine peinliche blaue Nase verpasst? Au weia! :roll:
Wichtel hat geschrieben:Bösartige persönliche Ausfälligkeiten und gehässige Polemik sind in der Regel immer deutlichste Anzeichen von peinlichem Argumentationsnotstand. Wer sich nicht mehr anders zu helfen weiß, dies aber nicht zugeben will, der schlägt zu; entweder mit Fäusten oder eben wie Sie.
Was SusanneBerlin schrieb ist / war sachlich trocken. Das mag der eine oder andere als persönlichen Angriff ansehen. Dies ist aber nicht das Problem des Senders, sondern ganz eindeutig des Empfängers.

P.S. Schauen Sie mal nach, wer hier im Topic zuerst "persönlich wurde". Aber bitte nur, wenn Sie auch damit leben können, was Sie dann feststellen werden.
Wichtel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

"Topic" sagt mir erstens nichts und zweitens: Wie wäre es ausnahmsweise einmal mit dem Thema?
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FM
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von FM »

Mit "Eigentum" hat das ganze Thema so gut wie nichts zu tun. Wenn ich mir ein Buch kaufe, ist das natürlich mein Eigentum, aber ich darf den Inhalt nicht in irgendeiner Weise nutzen, die gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt - also z.B. als PDF scannen und im Internet veröffentlichen.

Ob man dies darf, hängt eben vom UrhG ab, laut diesem Gesetz darf man es, laut zitierter Quelle der BGH-Verwaltung nicht wenn kommerzielle (die Verwaltung des BVerfG sieht es anders).

Und wieder eine andere Frage ist, ob man Namen oder andere persönliche Daten dabei veröffentlichen darf. Wie gesagt, deutsche Gerichte vermeiden das fast immer, der EuGH nennt die Namen vollständig. Mag sein, dass es auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht (hier könnte beim EuGH angelsächsische Tradition eine Rolle spielen, vermute ich mal).
idem
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von idem »

Wie immer: es kommt halt darauf an.

Welche konkreten Daten sind gemeint? Was ist Zweck/Hintergrund der angedachten Veröffentlichung (Stichwort http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__226.html )?

Name/Vorname? Grundsätzlich wohl noch ok, da auch in der Verhandlung öffentlich gewesen.
Adresse? Schon eher nicht mehr, da in der Verhandlung nicht öffentlich gewesen (also ist zu schwärzen).
usw. usw.

Abgesehen davon können auch weitere Rechte/Gesetze tangiert sein. Was urheberrechtlich noch zulässig sein mag, kann gleichwohl z. B. gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Was der Presse zukommt, gilt nicht für Private. ...

Allgemein zu erörtern, wird den TE m. E. kaum weiterbringen.
Wichtel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Wichtel »

idem hat geschrieben: 05.04.19, 12:55 Was der Presse zukommt, gilt nicht für Private. ... Allgemein zu erörtern, wird den TE m. E. kaum weiterbringen.
Danke für diesen Hinweis!

Deshalb eine konkrete Zusatzfrage: Angenommen, A hat ein "Dokument" in Besitz, das er selbst als Privatperson (unterstellt) nicht veröffentlichen darf, das aber (unterstellt) die Presse P veröffentlichen darf. Wenn A jetzt dieses Dokument an P weitergibt und P es dann mit Quellenangabe veröffentlicht: Was sind die Rechtsfolgen für A?: Ist bereits die Weitergabe an den berechtigten P rechtswidrig oder leistet A dabei nur rechtmäßige Beihilfe zur rechtmäßigen Veröffentlichung durch P? Wäre das Ergebnis anders, wenn P das Dokument ohne Quellenangabe ("vertrauliche Information") veröffentlicht?
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Froggel
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Re: Gerichtsentscheidungen online - Daten-/"Urheber"-Schutz?

Beitrag von Froggel »

Wichtel hat geschrieben: 07.08.19, 19:47und P es dann mit Quellenangabe veröffentlicht
Die Quelle wäre in diesem Falle A. Ich bin mir nicht sicher, ob es in As Interesse liegt, dass seine Daten veröffentlicht werden.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Dokument mit Namensnennung veröffentlicht werden soll, das dazu geeignet ist, den Genannten herabzusetzen, ist es gesetzeswidrig. Es kann bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft angeordnet werden. Sehr schön zu sehen in dem Urteil des OLG Hamburg:
Die gem. § 567 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Der Antragsteller hat nämlich gegen den Antragsgegner einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs.1, 1004 analog BGB in Verbindung mit Art. 2 GG.
Nach Auffassung des Senats führt die Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Positionen, nämlich das Recht auf freie Meinungsäußerung einerseits und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers andererseits, zu einem Überwiegen der Rechte des Antragstellers. Die Veröffentlichung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart und der angegriffene Bericht über den Prozess betreffen überwiegend die Sozialsphäre des Antragstellers, wobei allerdings zumindest die Bekanntgabe seiner Privatanschrift auch seine Privatsphäre berührt. Die Veröffentlichung führt indessen zu einer Anprangerung des Antragstellers, die zumindest zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr durch ein öffentliches Informationsinteresse gerechtfertigt erscheint.
Ich bin kein Jurist.
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