Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

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wenni
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Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von wenni »

Hallo,

Person A schreibt über Facebook Messenger Person B, dass sie Person C etwas antun will.

Freundin abpassen und selbst oder über bezahlte Personen ihr sehr weh tun und als weitere Option Giftköder in den Garten werfen um die Hunde zu vergiften.

Wie durfte Person C davon Kenntnis erlangen? Durch ein Telefonat mit Beschreibung der Vorhaben oder sind Screenshots und Weiterleitung der Texte aus der privaten Konversation haltbar und zulässig?

Person B sollte deswegen nicht auch noch wegen Datenschutz belangt werden, oder die Anzeige fallen gelassen werden, da der Datenschutz über allem steht. Person B hat gesagt die Konversationn zur Verfügung zu stellen und als Zeuge aufzutreten.
Evariste
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von Evariste »

Ich sehe hier kein datenschutzrechtliches Problem, solange die Nachricht nicht beliebig verbreitet wird. Wenn B von A einen Brief erhalten hätte, dürfte er den auch C zeigen.

Andererseits - weil hier von "Zeuge" und "Anzeige" die Rede ist - sehe ich aber auch keine Straftat, die A begangen hat.
Celestro
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von Celestro »

Kann mir nicht vorstellen, dass es hier Probleme mit dem Datenschutz gibt, ganz egal auf welche Art die Information an C gegeben würde.
Tastenspitz
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von Tastenspitz »

Der Tag an dem man wegen Datenschutz keine belastenden Angaben mehr machen darf wird - hoffe ich - nie kommen.
Celestro
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von Celestro »

Evariste hat geschrieben: 22.07.19, 09:50 Andererseits - weil hier von "Zeuge" und "Anzeige" die Rede ist - sehe ich aber auch keine Straftat, die A begangen hat.
§ 241 StGB könnte hier ggf. einschlägig sein.
wenni
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von wenni »

Ist das nicht drohen, ähnlich "ich bring dich um!"?

Geldstrafe bis 1 Jahr Gefängnis?
Evariste
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von Evariste »

wenni hat geschrieben: 22.07.19, 13:40 Ist das nicht drohen, ähnlich "ich bring dich um!"?

Geldstrafe bis 1 Jahr Gefängnis?
2 Voraussetzungen:
1. Die Drohung muss sich gegen den Adressaten oder eine ihm nahestehende Person richten, nicht gegen irgendeinen Dritten. Es ist nicht klar, ob C eine "nahestehende Person" von B ist.
2. Die Drohung muss sich eindeutig auf ein Verbrechen beziehen. Mord ist ein Verbrechen, jemandem "sehr weh tun" ist nicht unbedingt ein Verbrechen, das Vergiften von Hunden ist definitiv kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. (Die Begriffe Vergehen und Verbrechen sind in § 12 StGB definiert.)
wenni
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von wenni »

Die Drohung ging erst gegen C, dann gegen dessen Freundin, mit Namen. Und sehr weh tun im Kontext mit all dem was geschrieben wurde, schon mit verprügeln zu verstehen, sollten auch Leute dafür bezahlt werden, damits richtig weh tut...

Ergo kann C nun nur noch schlecht schlafen weil C nicht weiss ob jemand was über den Zaun wirft, dabei aber solche Ansagen kamen?
BäckerHD
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Re: Messenger Konversation über androhung einer Straftat über dritte Person

Beitrag von BäckerHD »

Wie kommen Sie eigentlich auf die reichlich abwegige Idee, dass eine dusselige Messenger-Nachricht einen höheren Schutz genießen könnte als ein klassische Brief im verschlossenen Umschlag? Die Rechtssprechung tut sich sogar sehr schwer, einer E-Mail auch nur annähernden Briefstatus zuzuerkennen, was die Vertraulichkeit betrifft. Das Briefgeheimnis endet beim Empfänger! Nur während der Beförderung zum Empfänger ist der Briefinhalt gesetzlich geschützt. Wenn X Ihnen per Brief schreibt, dass er den Y mal so richtig ordentlich zusammenschlagen und seinen Hund vergiften wird, dann dürfen Sie diesen Brief nach Erhalt jedem zeigen, erst recht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, aber gerne auch der Schwägerin vom Freund Ihres Nachbarn. Aber wenn das gleiche in einer Messenger-Nachricht mitgeteilt wird, bekommen Sie schlaflose Nächte, weil Sie drakonische Bestrafungen wegen "Datenschutzverletzungen" befürchten, ob derer Sie Ihres Lebens nicht mehr froh werden?!
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