Ein hartnäckiges Vereinsmitglied möchte wissen ob der Vereinsvorstand beim Veterinäramt gemäß Fischseuchenverordnung eine Rwgistrierung vorgenommen hat.
Das Mitglied begründet das Interesse damit, dass die Information notwendig sei um die Mittelverwenung des Vorstandes zu überprüfen.
Es sei als Vereinsmitglied berechtigt an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, wo über eine Entlastung der Vereinsvertreter entschieden wird.
Darf das Veterinäramt Auskunft hierüber erteilen?
Auskunftspflichten Behörden Ggf Vereinsmitglied
Moderator: FDR-Team
Re: Auskunftspflichten Behörden Ggf Vereinsmitglied
M. E. eher nicht.
Warum wird denn die Entlastung ohne den Nachweis nicht einfach verweigert? Warum werden eventuell vorhandene satzungsmäßige Einwirkungsmöglichkeiten (Mitgliederversammlung etc.) nicht genutzt?
Warum wird denn die Entlastung ohne den Nachweis nicht einfach verweigert? Warum werden eventuell vorhandene satzungsmäßige Einwirkungsmöglichkeiten (Mitgliederversammlung etc.) nicht genutzt?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Auskunftspflichten Behörden Ggf Vereinsmitglied
Wahrscheinlich weil es nur einer ist, der sich dran stößt.
Ich denke auch nein, weil das Mitglied als einzelnes nicht für den Verein vertretungsberechtigt ist.
Was das Mitglied machen sollte/könnte, ist einen TOP beantragen und die MV darüber abstimmen zu lassen, falls der Vorstand hier mauert (was ich nicht nachvollziehen kann).
Antrag zB so oder ähnlich: " Die MV soll beschließen, dass der Vorstand diese Unterlagen der MV offenlegt."
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
- Letzte Themen