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Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 18.06.20, 22:06
von Arachne
Hallo zusammen, es geht um Lärmbelästigung.

Mal angenommen, in einem Mehrfamilienhaus wohnend, bringt ein Mieter dem Vermieter ein Attest, dass der Mieter durch den ständigen Lärm einer anderen Mietpartei, bis in die Nacht hinein, gesundheitlich gefährdet ist.

Dürfte der Vermieter dieses Attest an die lärmende Familie weiter geben?
Dürfte der Vermieter der lärmenden Famillie den Inhalt des Attestes mitteilen?
Besteht da irgendeine Form von Datenschutz?

Wie ist hier die Rechtslage?

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 18.06.20, 22:13
von Celestro
Damit der Vermieter in so einem Fall gegen den Lärm vorgehen kann, ist es mMn nicht notwendig, die lärmende Familie über das Attest zu informieren. Daher würde ich sagen ... ja ... es gibt hier zu schützende Daten und der Vermieter kann / darf / muss handeln, OHNE diese Daten der lärmenden Familie offen zu legen.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 19.06.20, 09:24
von ktown
Da es um Datenschutz geht, schiebe ich es auch mal da hin.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 19.06.20, 16:08
von Gaia
Arachne hat geschrieben: 18.06.20, 22:06Mal angenommen, in einem Mehrfamilienhaus wohnend, bringt ein Mieter dem Vermieter ein Attest, dass der Mieter durch den ständigen Lärm einer anderen Mietpartei, bis in die Nacht hinein, gesundheitlich gefährdet ist.
Ein Attest dieses Inhaltes wird es nicht geben. Gibt es so ein 'Attest', ist es wertlos (wenn wir davon ausgehen, daß der ausstellende Arzt sich nicht über einen längeren Zeitraum bis in die Nacht hinein in der Wohnung des Mieters aufgehalten und den Lärm gemessen und die Reaktionen des Mieters dokumentiert hat usw.usf.).

Entweder die 'andere Mietpartei' überschreitet die zulässigen Lärmgrenzwerte oder nicht. Überschreitet sie die Werte, braucht es kein 'Attest'. Hält sie die Werte ein, ist ein 'Attest' überflüssig, weil sinnlos.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 20.06.20, 00:29
von Arachne
Doch dieses Attest gibt es. Dieses Attest bezieht sich aber natürlich nicht auf die lärmenden Mieter, sondern ist allgemein
gehalten dass der Lärm im Haus (der ist auch durch andere Mieter bestätigt, der Vermieter weiß schon lange davon) der
Gesundheit schadet.

Der Arzt stellt ja kein Attest zur Lärmbelästigung im Haus aus, sondern über die Gesundheit bzw. die Gefährdung eines
Patienten.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 20.06.20, 06:40
von winterspaziergang
Arachne hat geschrieben: 20.06.20, 00:29 Doch dieses Attest gibt es. Dieses Attest bezieht sich aber natürlich nicht auf die lärmenden Mieter, sondern ist allgemein
gehalten dass der Lärm im Haus (der ist auch durch andere Mieter bestätigt, der Vermieter weiß schon lange davon) der
Gesundheit schadet.

Der Arzt stellt ja kein Attest zur Lärmbelästigung im Haus aus, sondern über die Gesundheit bzw. die Gefährdung eines
Patienten.
dann gilt
Entweder die 'andere Mietpartei' überschreitet die zulässigen Lärmgrenzwerte oder nicht. Überschreitet sie die Werte, braucht es kein 'Attest'. Hält sie die Werte ein, ist ein 'Attest' überflüssig, weil sinnlos.
wenn der Lärm der Nachbarn zwar über das übliche hinaus geht, aber keine zulässigen Werte überschreitet, ist es das Problem des Mieters, wenn er Probleme bekommt.

Man wird ja auch nicht den Garten einbetonieren, nur weil jemand ein Attest über eine Pollenallergie vorweist-

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 20.06.20, 23:10
von Gaia
Arachne hat geschrieben: 20.06.20, 00:29 Doch dieses Attest gibt es.
Nein, dieses Attest gibt es nicht:
Dieses Attest bezieht sich aber natürlich nicht auf die lärmenden Mieter

sondern ist allgemein gehalten dass der Lärm im Haus (...) der Gesundheit schadet.
Auch das sagt das Attest nicht aus:
Der Arzt stellt ja kein Attest zur Lärmbelästigung im Haus aus, sondern über die Gesundheit bzw. die Gefährdung eines Patienten.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 12:18
von Arachne
@Gaia

Der Inhalt des Attestes ist irrelevant, es geht darum dass dem Vermieter ein Attest vorgelegt wurde, deshalb die Fragen

darf ein Attest, dass dem Vermieter überlassen wurde, von diesem an Dritte weitergegeben werden?

Darf der Vermieter Dritte über den Inhalt des Attestes in Kenntnis setzen? Wie sieht die Rechtslage hier aus? Gibt es entsprechende Paragraphen?

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 13:33
von ktown
Arachne hat geschrieben: 21.06.20, 12:18 @Gaia

Der Inhalt des Attestes ist irrelevant, es geht darum dass dem Vermieter ein Attest vorgelegt wurde, deshalb die Fragen

darf ein Attest, dass dem Vermieter überlassen wurde, von diesem an Dritte weitergegeben werden?

Darf der Vermieter Dritte über den Inhalt des Attestes in Kenntnis setzen? Wie sieht die Rechtslage hier aus? Gibt es entsprechende Paragraphen?
Wieso stellen sie diese Frage nochmals?
Sie wurde doch schon beantwortet.
Nein. Siehe hier.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 14:40
von winterspaziergang
Arachne hat geschrieben: 21.06.20, 12:18 @Gaia

Der Inhalt des Attestes ist irrelevant, es geht darum dass dem Vermieter ein Attest vorgelegt wurde, deshalb die Fragen
Dem Vermieter wird mit dem Attest mitgeteilt, dass eine Mietpartei solchen Lärm macht, dass eine weitere bei ihrem Arzt angibt, davon krank zu werden oder eine bestehende Krankheit auf den Lärm zurückführt
darf ein Attest, dass dem Vermieter überlassen wurde, von diesem an Dritte weitergegeben werden?
nein
Arachne hat geschrieben: 21.06.20, 12:18Darf der Vermieter Dritte über den Inhalt des Attestes in Kenntnis setzen? Wie sieht die Rechtslage hier aus? Gibt es entsprechende Paragraphen?
nein, aber wie soll der Mieter mit den lärmenden Mietern sprechen?

Er muss irgendeinen Nachweis für den Lärm haben und wenn man statt Lärmprotokoll ein Attest vorlegt, konfrontiert der VM die Mieter damit, dass eine andere Partei angibt, sie würden soviel Lärm machen, dass er/sie regelrecht krank werde.

Einfach "Sie müssen leiser sein" ohne Angabe von Gründen, wird kaum funktionieren.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 14:48
von Gaia
Arachne hat geschrieben: 21.06.20, 12:18 Der Inhalt des Attestes ist irrelevant, es geht darum dass dem Vermieter ein Attest vorgelegt wurde, deshalb die Fragen
Mein Fehler. Ich wußte nicht, daß es zur Sachverhaltsschilderung dazu gehört, irgendetwas faktisch unmögliches in die Sachverhaltsschilderung aufzunehmen und das dann als irrelevant zu bezeichnen, um sich anschließend wieder darauf zu berufen.

Es gibt also das Attest eines Arztes, der einer Person bescheinigt, daß sich irgendwelcher Lärm (ist der genauer definiert?) auf die Gesundheit dieser Person auswirken könnte. Und damit will diese Person jetzt genau was bei seinem Vermieter erreichen?

Nochmal:
Gaia hat geschrieben: 19.06.20, 16:08Entweder die 'andere Mietpartei' überschreitet die zulässigen Lärmgrenzwerte oder nicht. Überschreitet sie die Werte, braucht es kein 'Attest'. Hält sie die Werte ein, ist ein 'Attest' überflüssig, weil sinnlos.
Aber um auch auf diese Frage:
darf ein Attest, dass dem Vermieter überlassen wurde, von diesem an Dritte weitergegeben werden?

Darf der Vermieter Dritte über den Inhalt des Attestes in Kenntnis setzen? Wie sieht die Rechtslage hier aus? Gibt es entsprechende Paragraphen?
einzugehen: das
ktown hat geschrieben: 21.06.20, 13:33Sie wurde doch schon beantwortet. Nein. Siehe hier.
sehe ich anders. Zum einen hat sich Celestro im Konjunktiv und ohne irgendeine Rechtsgrundlage geäußert, zum anderen sehe ich nicht, wieso hier das BDSG ganz generell und welcher § genau greifen sollte. Deshalb und ganz pragmatisch: selbst wenn der Vermieter sich trotz Einhaltung der Lärmgrenzwerte freundlicherweise an den angeblichen Lärmverursacher wendete, würde jedenfalls mir die Aussage 'Es gibt da ein Attest, aber ich sage Ihnen nicht, was da drin steht und zeige werde ich es Ihnen schon gleich gar nicht' nicht ausreichen. Da kann ja jeder herkommen und irgendwas behaupten, ohne mir belegen zu müssen, daß seine Behauptungen zutreffen (mal ganz abgesehen davon, daß mich das Attest nicht interessieren muß, wenn ich die Lärmgrenzwerte einhalte).

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 17:10
von ktown
Gaia hat geschrieben: 21.06.20, 14:48Da kann ja jeder herkommen und irgendwas behaupten, ohne mir belegen zu müssen, daß seine Behauptungen zutreffen (mal ganz abgesehen davon, daß mich das Attest nicht interessieren muß, wenn ich die Lärmgrenzwerte einhalte).
Mal abgesehen davon, dass es hier um Datenschutz geht will ich trotzdem sagen: Ja der Vermieter kann das behaupten. Er kann sogar behaupten, dass die Grenzwerte die Grenzwerte überschritten wurden. Beweisen muss er es erst vor Gericht.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 17:22
von Gaia
ktown hat geschrieben: 21.06.20, 17:10Mal abgesehen davon, dass es hier um Datenschutz geht will ich trotzdem sagen: Ja der Vermieter kann das behaupten. Er kann sogar behaupten, dass die Grenzwerte die Grenzwerte überschritten wurden. Beweisen muss er es erst vor Gericht.
Das BDSG greift hier nicht.

Bei der Frage der Behauptung ging es um das Attest, von dem Vermieter dem angeblichen Lärmverursacher erzählt, was er ihm aber nicht zeigen will.

Ich warte immer noch auf eine Erklärung, welche Relevanz das Attest haben und was der Vermieter damit anfangen soll.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 17:26
von ktown
Gaia hat geschrieben: 21.06.20, 17:22
ktown hat geschrieben: 21.06.20, 17:10Mal abgesehen davon, dass es hier um Datenschutz geht will ich trotzdem sagen: Ja der Vermieter kann das behaupten. Er kann sogar behaupten, dass die Grenzwerte die Grenzwerte überschritten wurden. Beweisen muss er es erst vor Gericht.
Das BDSG greift hier nicht.

Bei der Frage der Behauptung ging es um das Attest, von dem Vermieter dem angeblichen Lärmverursacher erzählt, was er ihm aber nicht zeigen will.

Ich warte immer noch auf eine Erklärung, welche Relevanz das Attest haben und was der Vermieter damit anfangen soll.
Diese Relevanz ist, da muss ich dem TE Recht geben. für die gestellt Frage unerheblich. Egal ob mietrechtlich relevant oder nicht. Dem Vermieter steht das Recht nicht zu diese Daten feil zu bieten.

Re: Datenschutz ja oder nein?

Verfasst: 21.06.20, 17:28
von Gaia
ktown hat geschrieben: 21.06.20, 17:26Dem Vermieter steht das Recht nicht zu diese Daten feil zu bieten.
Das steht bitte genau wo?