Datenschutz bei Covid 19
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Datenschutz bei Covid 19
Guten Tag,
mal angenommen, Person X arbeitet im Pflegeheim und wird in eine Arztpraxis zum PCR-Test geschickt.
Als das Ergebnis beim Arzt vorliegt, es ist positiv, spricht dieser die Details mit der Heimleitung durch. Mit Person X spricht niemand über das Ergebnis. Sie kann das Ergebnis im Internet nachschauen.
Ist das so normal? Gilt in diesem Fall kein Datenschutz mehr?
Danke für eine Einschätzung
Gruß Marie
mal angenommen, Person X arbeitet im Pflegeheim und wird in eine Arztpraxis zum PCR-Test geschickt.
Als das Ergebnis beim Arzt vorliegt, es ist positiv, spricht dieser die Details mit der Heimleitung durch. Mit Person X spricht niemand über das Ergebnis. Sie kann das Ergebnis im Internet nachschauen.
Ist das so normal? Gilt in diesem Fall kein Datenschutz mehr?
Danke für eine Einschätzung
Gruß Marie
Re: Datenschutz bei Covid 19
Datenschutz gilt natürlich noch. Hat der Patient der Weitergabe der Daten ggf. zugestimmt?
Re: Datenschutz bei Covid 19
"Zum Arzt geschickt" - war das der Betriebsarzt, ein Testzentrum, der Amtsarzt, oder der eigene Hausarzt?
Re: Datenschutz bei Covid 19
Der Datenschutz ist insofern reduziert, als dass bei einer meldepflichtigen Seuche der Betroffene nicht mehr entscheiden kann, das für sich zu behalten. Ob nur das Gesundheitsamt oder auch weitere Stellen das erfahren dürfen oder ob die Heimleitung das über das Gesundheitsamt erfahren muss und nicht direkt vom Arzt, wäre die Frage.marie-reine hat geschrieben: ↑20.01.21, 11:00 ...
Ist das so normal? Gilt in diesem Fall kein Datenschutz mehr?
Danke für eine Einschätzung
Gruß Marie
Fraglich und mit Sicherheit nicht korrekt, ist im besagten Beispiel, dass der Betroffene es nicht erfährt, sondern nur die Heimleitung.
Offen ist die vorher gestellte Frage: Zu welchem Arzt ist der Betreffende?
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Das passt schon deshalb nicht, weil das positive Testergebnis die sofortige Quarantäne nach sich zieht. Da die PCR nicht in der Praxis selbst, sondern in einem Labor durchgeführt wird, kann der Arzt dem Mitarbeiter das Ergebnis gar nicht vor Ort mitteilen. Der Mitarbeiter erhält einen QR-Code, mit dem er sich einige Stunden später sein Ergebnis aus dem Internet abholen kann.winterspaziergang hat geschrieben: ↑20.01.21, 19:23 Fraglich und mit Sicherheit nicht korrekt, ist im besagten Beispiel, dass der Betroffene es nicht erfährt, sondern nur die Heimleitung.
Die Alternative wäre, alle, die einen Abstrich bekommen, in Quarantäne zu schicken und sie erst wieder aus dem Haus zu lassen, wenn die Briefpost das schriftliche Ergebnis zugestellt hat.
Man darf jetzt wählen, was man lieber hat: selbst im Internet nachzuschauen oder unnötig in Quarantäne zu gehen.
Ob der Arzt den Arbeitgeber informieren darf, hängt davon ab, was der Mitarbeiter unterschrieben hat. In unserer Praxis müssen sie einen Bogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, sich ausweisen und eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen. Unterschreiben sie nicht, informieren wir die Firma, dass der MA nicht mitspielt.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Ähhh ernsthaft?Arbeitsmedizinischer Dienst oder in welcher anderen Funktion?Dummerchen hat geschrieben: ↑20.01.21, 20:44 Ob der Arzt den Arbeitgeber informieren darf, hängt davon ab, was der Mitarbeiter unterschrieben hat. In unserer Praxis müssen sie einen Bogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, sich ausweisen und eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen. Unterschreiben sie nicht, informieren wir die Firma, dass der MA nicht mitspielt.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
stimmt! das muss man bedenken, dass natürlich angesichts der Durchführung und der Anzahl an Testungen das so laufen mussDummerchen hat geschrieben: ↑20.01.21, 20:44Das passt schon deshalb nicht, weil das positive Testergebnis die sofortige Quarantäne nach sich zieht. Da die PCR nicht in der Praxis selbst, sondern in einem Labor durchgeführt wird, kann der Arzt dem Mitarbeiter das Ergebnis gar nicht vor Ort mitteilen. Der Mitarbeiter erhält einen QR-Code, mit dem er sich einige Stunden später sein Ergebnis aus dem Internet abholen kann.winterspaziergang hat geschrieben: ↑20.01.21, 19:23 Fraglich und mit Sicherheit nicht korrekt, ist im besagten Beispiel, dass der Betroffene es nicht erfährt, sondern nur die Heimleitung.
dann erscheint die bisherige Praxis sofort als die bessere WahlDie Alternative wäre, alle, die einen Abstrich bekommen, in Quarantäne zu schicken und sie erst wieder aus dem Haus zu lassen, wenn die Briefpost das schriftliche Ergebnis zugestellt hat.
Man darf jetzt wählen, was man lieber hat: selbst im Internet nachzuschauen oder unnötig in Quarantäne zu gehen.
macht Sinn!Dummerchen hat geschrieben: ↑20.01.21, 20:44Ob der Arzt den Arbeitgeber informieren darf, hängt davon ab, was der Mitarbeiter unterschrieben hat. In unserer Praxis müssen sie einen Bogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, sich ausweisen und eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen. Unterschreiben sie nicht, informieren wir die Firma, dass der MA nicht mitspielt.
logisch ernsthaft- ohne Schweigepflichtsentbindung nützt das Ergebnis nichts. Also gibt es nur: Unterschreiben oder dazu stehen, dass man das immer noch nicht kapiert hat
Re: Datenschutz bei Covid 19
Ich frage mich dabei nur wo ds Gesundheitsamt bei diesem Vorgehen bleibt. Quarantäne darf nur das Gesundheitsamt anordnen. Was niemals sein kann ist dass es gravierende Nachteile für den Arbeitnehmer hat wenn er die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibt. Und es darf auch nicht sein, dass der Arbeitgeber vor dem Arbeitnehmer eine Diagnose erfährt! Bisher wurde aber in beiden Fällen nicht gesagt um welche art Arzt es sich handelt. Ein AMD dürfe dem Arbeitgeber je nach Auftrag allerdings sagen ob er den MA noch einsetzen kann oder nicht. Aber Diagnosen mitteilen? Ist ein Nogo!
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Da es nicht nur um eine AU-Bescheinigung geht sondern weitere Folgen für den Arbeitgeber hat - z.B. Datenmitteilung der Kontaktpersonen - muss er schon auch erfahren, dass es um genau dieses Virus geht. Die Frage wäre höchstens, ob er das vom Arzt - um welchen es geht wird nicht mitgeteilt - oder vom Gesundheitsamt erfahren muss.
Re: Datenschutz bei Covid 19
Genau da liegt der Knackepunkt! Würde ein Arbeitgeber eine Schweigepflichtentbindung verlangen, so verstieße das gegen Arbeitsrecht und die ärztliche Schweigepflicht. Im Prinzip verstößt schon das bekanntgeben dass jemand in Behandlung ist gegen die Schweigepflicht. Nun hat der AG geschickt und dies ist bekannt. Eine Bekanntgabe a´la Lieber AG ich darf dir dazu nix sagen weil es keine Schweigepflichtentbindung gab ist mehr als grenzwertig finde ich. Allerdings hat definitiv der AN die Pflicht (aus der Treuepflicht heraus) den AG unverzüglich über eine Covid 19 Infektion zu informieren! Der Arzt muss allerdings aus dem Infektionsschutzgesetz heraus das Gesundheitsamt informieren da es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt.FM hat geschrieben: ↑21.01.21, 13:17Da es nicht nur um eine AU-Bescheinigung geht sondern weitere Folgen für den Arbeitgeber hat - z.B. Datenmitteilung der Kontaktpersonen - muss er schon auch erfahren, dass es um genau dieses Virus geht. Die Frage wäre höchstens, ob er das vom Arzt - um welchen es geht wird nicht mitgeteilt - oder vom Gesundheitsamt erfahren muss.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Das ist falsch. Seit November gilt in allen Bundesländern, dass die Quarantäne mit dem positiven Testergebnis beginnt und es keiner ausdrücklichen Anordnung durch das Gesundheitsamt mehr bedarf.
Positiver Test = sofort ohne Umwege nach Hause in die Quarantäne. Siehe als Beispiel BW: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... isolation/
Was niemals sein kann ist dass es gravierende Nachteile für den Arbeitnehmer hat wenn er die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreibt.
Wenn der AN zum Test geschickt wird und nicht mitspielen möchte, müssen wir dem Auftraggeber schon mitteilen, dass und warum wir den Auftrag nicht ausführen. Was der AG dann macht, ist nicht unsere Angelegenheit. Vielleicht schickt er den AN dann zum Gesundheitsamt.
Auch falsch. Mit Schweigepflichtsentbindung geht das. Es muss auch gehen, denn der AG hat auch eine Fürsorgepflicht den Kollegen des Betroffenen gegenüber und muss diese informieren (und ggf. testen) können. Zudem muss er wissen, wer als Kontaktperson zählt und mit in die Quarantäne muss.Aber Diagnosen mitteilen? Ist ein Nogo!
Beispiel gefällig? Es hält ein Müllfahrzeug vor der Tür, von der Sitzbank vorne steigen drei Jungs, die während der Fahrt zum Test Schulter an Schulter ohne Mundschutz im Fahrzeug saßen. Da muss der AG wissen, dass die drei Vollpfosten ab Schnelltest in Quarantäne sind und er eine neue Crew braucht.
Außerdem braucht der AG die Diagnose, um Entschädigung nach IfSG §56 beantragen zu können. Eine Quarantänebescheinigung gibt es nicht mehr, seit das Testergebnis die Quarantäneanordnung ersetzt hat, s. oben.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Sorry aber hier geht zu viel durcheinander. Aussage war dann schickt der Arbeitgeber in Quarantäne. Das geht eben nicht!Dummerchen hat geschrieben: ↑21.01.21, 19:49 Das ist falsch. Seit November gilt in allen Bundesländern, dass die Quarantäne mit dem positiven Testergebnis beginnt und es keiner ausdrücklichen Anordnung durch das Gesundheitsamt mehr bedarf.
Positiver Test = sofort ohne Umwege nach Hause in die Quarantäne. Siehe als Beispiel BW: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... isolation/
Das wäre eine Verletzung der Schweigepflicht. Wird vielleicht so gelebt ich behaupte hier trotzdem das dies nicht statthaft ist. Wie sieht die Schweigepflichtentbindung überhaupt aus bzw. wie weitreichend ist sie?Dummerchen hat geschrieben: ↑21.01.21, 19:49 Wenn der AN zum Test geschickt wird und nicht mitspielen möchte, müssen wir dem Auftraggeber schon mitteilen, dass und warum wir den Auftrag nicht ausführen. Was der AG dann macht, ist nicht unsere Angelegenheit. Vielleicht schickt er den AN dann zum Gesundheitsamt.
Es wurde aber auch auf mehrmalige Nachfrage hin weder von der/dem TE noch von Dummerchen die Frage beantwortet um welche Art Arzt es sich handelt....
Der AG hat die Möglichkeit die Daten direkt bei der ANin zu erheben. das ist der richtige Weg. Es kann nicht sein, dass der AG vor dem AN von einer Diagnose erfährt.
DAs wird auch bei unseren Arbeitsmedizinern so gehandhabt. Ohne Schweigerechtsentbindung bekommen diese das Gutachten/Ergebnis und es ist ihre Aufgabe den AG zu informieren. Tun sie dies im Fall von Covid nicht stehen OWI oder Straftat im Raum.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
woher soll Dummerchen wissen, zu welchem Arzt der TE ist?
falls der TE beim Betriebsarzt war, stellt sich die Frage, was genau hier anders abläuftDAs wird auch bei unseren Arbeitsmedizinern so gehandhabt. Ohne Schweigerechtsentbindung bekommen diese das Gutachten/Ergebnis und es ist ihre Aufgabe den AG zu informieren.
was hier möglicherweise passiert ist: Der AG wurde informiertTun sie dies im Fall von Covid nicht stehen OWI oder Straftat im Raum.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Wo? Wann? Von wem?
Das wäre eine Verletzung der Schweigepflicht.
Nein. Wenn wir dem AG mitteilen, dass der Auftrag nicht ausgeführt wurde, weil der AN nicht eingewilligt hat, ist das keine Verletzung der Schweigepflicht.
Natürlich muss der AN uns erlauben, dem AG zu sagen, wann er das letzte Mal mit seiner Frau gepimpert hat. Solche Daten erheben wir im begleitenden 30-seitigen Erhebungsbogen.Wie sieht die Schweigepflichtentbindung überhaupt aus bzw. wie weitreichend ist sie?
Mal ernsthaft, was soll wohl bei einem SARS-CoV-2-Test weitergegeben werden außer dem Testergebnis?
Woher soll ich denn wissen, zu was für einem Arzt der TE geschickt wurde? Bin ich der TE?Es wurde aber auch auf mehrmalige Nachfrage hin weder von der/dem TE noch von Dummerchen die Frage beantwortet um welche Art Arzt es sich handelt....
Hat er. Wir haben aber auch die Möglichkeit einer Schweigepflichtsentbindung...Der AG hat die Möglichkeit die Daten direkt bei der ANin zu erheben.
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Re: Datenschutz bei Covid 19
Nein aber du erzählst hier Anekdoten aus deiner Arbeit/Praxis ohne zu sagen um welche es sich handelt. AMD, Corona-Testzentrum, Hausarzt etc.Dummerchen hat geschrieben: ↑21.01.21, 22:33 Woher soll ich denn wissen, zu was für einem Arzt der TE geschickt wurde? Bin ich der TE?
Ja aber diese ist ein starker Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Wenn hier z.B. eine schwangere ANin dem Testarzt von ihren Ängsten erzählt das Kind betreffend oder ein AN der an einer psychischen Erkrankung leidet davon berichtet dann könnte das fatal sein wenn das weitergegeben würde. Der AN ist hier in einer sehr schwachen Position und eine erzwungene Entbindung von der Schweigepflicht ist problematisch.Dummerchen hat geschrieben: ↑21.01.21, 22:33 Hat er. Wir haben aber auch die Möglichkeit einer Schweigepflichtsentbindung...
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