Hallo zusammen,
wir diskutieren über folgenden Fall:
Ein Patient verweigert den Transport in ein Krankenhaus. Zu diesem Einsatz wird ein Einsatzprotokoll mit allen Daten und der Anamnese des Patienten angefertigt. Nach Beendigung des Einsatzes fordert ein Arzt das Protokoll an, um sich über den Hergang zu informieren. Im weiteren Verlauf fordert die Abrechnungsstelle ebenfalls das Protokoll an, um einschätzen zu können, ob der Einsatz abgerechnet werden kann.
Nun stellt sich uns die Frage: ist es zulässig, das sich ein Arzt, der nicht an der Behandlung und Therapie beteiligt war einen Einblick in das Einsatzprotokoll bekommen darf? Muss der Patient dem zustimmen und in wie weit hat die Abrechnungsstelle ein Anrecht auf Einblick in das Protokoll?
Freue mich auf Eure Anmerkungen
Weitergabe von Patientendaten im Rettungsdienst
Moderator: FDR-Team
Re: Weitergabe von Patientendaten im Rettungsdienst
Bei der Abrechnungsstelle wäre die Frage was die da konkret prüfen will. Einblick in die Patientendaten ja, ohne die wäre ja auch keine Abrechnung möglich. Medizinische Daten eher nein, würde mich auch wundern wenn die über die nötige Qualifikation verfügen da nachträglich irgendwas rauslesen zu wollen.
Beim Arzt wäre die Frage wer ist das? Der örtliche Radiologe, der Hausarzt vom Patienten, der ärztliche Leiter vom Rettungsdienst oder ein gerichtlich bestellter Gutachter weil zu dem Einsatz ein Gerichtsverfahren läuft? Zumindest bei letzteren beiden würde ich eindeutig ein EInsichtsrecht im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben bejahen.
Beim Arzt wäre die Frage wer ist das? Der örtliche Radiologe, der Hausarzt vom Patienten, der ärztliche Leiter vom Rettungsdienst oder ein gerichtlich bestellter Gutachter weil zu dem Einsatz ein Gerichtsverfahren läuft? Zumindest bei letzteren beiden würde ich eindeutig ein EInsichtsrecht im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben bejahen.
Re: Weitergabe von Patientendaten im Rettungsdienst
Ob sie den Einsatz der kassenärztlichen Verrechnungsstelle oder dem pot. Patienten in Rechnung stellt?
Wieso sollte der behandelnde Arzt kein Einsichtsrecht haben? Sind diese Daten für eine weitere Behandlung nicht notwendig?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Weitergabe von Patientendaten im Rettungsdienst
Welcher kassenärztlichen Verrechnungsstelle? Was hat die mit der Abrechnung im RD zu tun? Ich kenne nur die Variante entweder der Einsatz kann dem Patienten bzw seiner Krankenkasse in Rechnung gestellt werden oder eben nicht. Dann geht der als Fehleinsatz in die nächste Kalkulation der Kosten je Einsatz ein. An dieser Stelle, schönen Gruß an Tante Länderspezifisch.
Re: Weitergabe von Patientendaten im Rettungsdienst
Ich habe keine Ahnung wie solche Einsätze abgerechnet werden. Mir war nicht bewusst, dass es nur die Abrechnungsart Patient gibt und ansonsten der Einsatz durch einen Topf, den alle Krankenkassen zur Verfügung stellen, bezahlt wird.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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