Inkassounternehmen erteilt keine Auskunft über Herkunft einer historischen Adresse

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Franky
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Inkassounternehmen erteilt keine Auskunft über Herkunft einer historischen Adresse

Beitrag von Franky »

Ein namhaftes Inkassounternehmen hat erfolglos versucht per Postzustellungsurkunde einen Mahnbescheid über eine offene Forderung zuzustellen, und zwar an eine Adresse wo Verwandte des Schuldners nach wie vor wohnen, der Schuldner selbst ist aber seit über 20 Jahren dort nicht mehr gemeldet, und hatte zwischenzeitlich zahlreiche weitere Wohnsitze im Inland. Aktuell ist er im Ausland und in Deutschland nicht gemeldet. 

Gleichzeitig mit der nicht zustellbaren Postzustellungsurkunde ereilte den Schuldner auch eine Email nebst Anhang, in dem das Inkassounternehmen ebenfalls diese Uraltadresse verwendet.

Der Schuldner hat dem Inkassounternehmen daraufhin per Email seine ausländische Anschrift mitgeteilt und, da er die Forderung nicht zuordnen kann, um die Originalrechnung nebst Vollmacht gebeten, und zusätzlich um DSGVO Auskunft über die Herkunft der Daten, insbesondere dieser Uraltadresse, ersucht.

Das Unternehmen hat sich nicht mehr gemeldet.

Da der Schuldner schon 15 Jahre diese Uraltadresse nicht mehr verwendet hat, vermutet er, dass sie unrechtmässig so lange Zeit gespeichert wurde. Er möchte 

1.  Auskunft darüber, aus welcher Quelle das Unternehmen die Adresse bezogen hat
2. Löschung  bzw. Unterlassung zukünftiger Abfragen der o.g. Quelle

Hat er einen Anspruch darauf und wie setzt er diesen durch?

NB: Die Uraltaddresse wurde bei der Hausnummer um ein "a" ergänzt verwendet. In dieser fehlerhaften Form wird sie sicher nicht an vielen Stellen gespeichert sein, insbesondere nicht im Melderegister. Ist das mit dem "a" vielleicht ein Trick?
Tastenspitz
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Re: Inkassounternehmen erteilt keine Auskunft über Herkunft einer historischen Adresse

Beitrag von Tastenspitz »

Zu 1.
Ergibt sich aus dem Art 15 DSGVO Punkt 7.
Zu 2.
Das Recht sehe ich so allumfassend nicht. Man wird dann an die genannte Quelle herangehen müssen und dort seine Daten löschen lassen müssen. Man kann einem Unternehmen nicht verbieten mit einem anderen Geschäfte (Datenkauf) zu machen.
Ist das mit dem "a" vielleicht ein Trick?
Eine Geheime Botschaft?
Ein Briefträger Test?
Ein Hinweis, dass man von "a" wie "Aliens" entführt wurde?
Wer weiß.... :ironie:
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Inkassounternehmen erteilt keine Auskunft über Herkunft einer historischen Adresse

Beitrag von Zafilutsche »

Eigentlich von der Inkasso Bude nicht ungeschickt.
Wie locke ich den Schuldner aus der Deckung? Der Schuldner erhebt eine Klage. :devil:

Denn dass:
Ein namhaftes Inkassounternehmen hat erfolglos versucht per Postzustellungsurkunde einen Mahnbescheid über eine offene Forderung zuzustellen
wäre damit eine erfolgreiche Zustellung gewesen. :mrgreen:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
FM
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Re: Inkassounternehmen erteilt keine Auskunft über Herkunft einer historischen Adresse

Beitrag von FM »

Tastenspitz hat geschrieben: 21.04.21, 15:47 Zu 1.
Ergibt sich aus dem Art 15 DSGVO Punkt 7.
Die DSGVO gilt aber erst seit 2018. Vor "über 20 Jahren" wusste das Unternehmen noch gar nicht, dass es Informationen zur Datenquelle auch speichern muss (sofern nicht damals und dann durchgehend gleichartige Regelungen anderswo galten).
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