Schüler & Messenger

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Herr_von
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Schüler & Messenger

Beitrag von Herr_von »

Hallo,

ich kann gerade nicht schlafen, weil ich über die folgende, rein fiktive Situation nachgrüble:

Nehmen wir an, Herr A ist Familienvater und hat einen Sohn (Bube A), der ist ca. 10 Jahre alt und besucht noch die 4. Klasse der Grundschule, steht aber kurz vor dem Wechsel. Die meisten Kinder in der Klasse von Bube A haben bereits ein Mobiltelefon und tauschen sich über Messenger aus. Auch Bube A bekommt ein Mobiltelefon von seinen Eltern, sowie die Möglichkeit, Messenger zu nutzen, um an den dort stattfindenden Sozialkontakten teilnehmen zu können.

Natürlich ist Bube A noch gar nicht reif für die Nutzung des Mobiltelefons und kennt sich nicht aus mit vernünftigen Umgangsformen. So kommt es, dass Bube A eines Tages dem Mädel C eine 1:1-Nachricht schreibt, die unangemessen ist. Sagen wir: "Du dumme Kuh, ich hasse dich". Berechtigterweise geht Mädel C zu ihren Eltern, Herrn C und Frau C und teilt dies mit. Herr A hätte jetzt erwartet, dass Frau C mit Herrn A Kontakt aufnimmt, um den Sachverhalt zu klären und Bube A entsprechend zu bestrafen/aufzuklären/etc. Weil es sich bei der Nachricht von Bube A um eine Einzelsituation handelt, und Bube A reuig ist, wäre die Sache damit erledigt gewesen. Fertig.

Ich frage mich nun aber, was passieren würde, wenn Frau C sich gar nicht direkt an Herrn und Frau A wenden würde. Stattdessen ist es ja heute häufig üblich, dass sich auch die Eltern einer Klasse in einer Messenger-Gruppe zusammenfinden, um dort zB Feste zu organisieren. Was würde passieren, wenn Frau C Screenshots aus dem Chat von Mädel C und Bube A dort in die Gruppe kopieren würde, um sich dort, vor allen Eltern über das Verhalten von Bube A zu beklagen? Mehr noch, weitere Eltern schließen sich zusammen, um einen "Shitstorm" zu verursachen. Teils sind Sprachnachrichten vorhanden, die Bube A leider versehentlich mithört, als Herr A die Nachrichten irritiert liest und versucht, herauszufinden, was überhaupt genau geschehen ist. Bube A ist darüber natürlich sehr traurig. Herr A sagt in der Messenger-Gruppe zunächst nur, dass er enttäuscht ist, dass nicht gleich mit ihm Kontakt aufgenommen worden ist. Er wünscht außerdem ein persönliches Gespräch mit Frau C und Herrn C, um die Situation zu klären. Teilweise werden weitere Nachrichten von Frau C im Gruppenchat gepostet.

Herr und Frau A rufen Herrn C und Frau C an und gestehen sofort ein, dass sich sowohl Bube A, als auch sie selbst falsch verhalten haben. Sie geben an, folgendes tun zu wollen:

- Bube A wird aufgefordert, sich bei Mädel C zu entschuldigen.
- Herr A und Frau A klären zusätzlich darüber auf, dass man Klassenkameraden nicht beleidigen darf, erst recht nicht über soziale Medien.

Nichtsdestotrotz weisen Herr und Frau A auch darauf hin, dass sie das Verhalten von Frau C unangemessen fanden, den Chat öffentlich zu teilen. Bube A würde sehr darunter leiden. Herr und Frau C empfinden diese Aussage als Frechheit. Herr C ist sehr emotional und sagt, dass er Herrn A den Kopf abreißen würde, wenn er könnte. Außerdem hätten sie keine Lust mehr, mit den A's zu diskutieren, sie würden den "offiziellen" Weg gehen. Nehmen wir an, das Wort Klage sei eher nicht gefallen, aber "Polizei". Das Gespräch wird seitens der C's beendet.

Ich überlege jetzt die ganze Zeit, was ich machen würde, wenn ich Herr A wäre. Herr A würde vermutlich erstmal nachlesen, ob Frau Cs Verhalten, die Screenshots zu posten, rechtens war. Da würde Herr A dann vielleicht Links wie diesen hier finden:

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/Messenger/weitergabe-von-chatnachrichten-aus-Messenger-gruppen-an-den-arbeitgeber

Das versteht Herr A so, dass er Recht hat: Man postet nicht einfach Nachrichten anderer Leute in der Öffentlichkeit. Nun stellt sich Herr A folgende Fragen:

- Was meint Herr C mit dem "offiziellen" Weg? Könnte er klagen, weil Bube A das Mädel C eine dumme Kuh genannt hat? Mit welchem Zweck? Die Familie A ist sich ihrer Schuld bewusst, hätte nur gerne von Familie C gehört, dass sie den falschen Weg gewählt haben, um das Thema zu klären. Es gab aber überhaupt kein Einsehen.

- Außerdem überlegt Herr A, ob er in Anbetracht der Lage selbst aktiv werden sollte. Nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung". Außerdem ist Herr A wirklich irritiert darüber, dass er auch auf die Bitte hin, ihn in Zukunft direkt zu kontaktieren, wenn es Schwierigkeiten gibt, eine Absage bekommen hat. Am meisten gelitten hat Bube A, der in den Augen von Herrn A schlimmer bestraft worden ist, als eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre (durch das Schimpfen der anderen Eltern, die den gesamten Sachverhalt mit allen Randbedingungen natürlich nicht kannten. War ja nur irgendein Screenshot zu sehen). Herr A möchte vermeiden, dass dies nochmals geschieht.

Was würden Sie Herrn A raten? Muss er sich Sorgen wegen der Drohungen von Herrn C machen?

Wie stünden die Chancen für Herrn A, wenn er selbst klagen würde? Nennt man so etwas Unterlassungsklage? Macht es in diesem Falle Sinn, den ersten Schritt zu gehen?

Wie ist die Rechtslage?



Vielen Dank im Voraus
Zuletzt geändert von ktown am 19.07.21, 06:57, insgesamt 1-mal geändert.