Hallo liebe Gemeinde,
Person A ist aus Syrien geflüchtet und hat nun seit 5 Jahren die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG. Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis wurde jedoch abgelehnt: "kein unbefristeter Arbeitsvertrag vorhanden".
Die Ablehnung beruft sich auf den befristeten Arbeitsvertrag - ist dieser bei annerkannten Flüchtlingen tatsächlich nötig?
Möglichweise beruht die Absage darauf, das Person A vergessen hat die Bestätigung der Flüchtlingseigenschaft mit zu senden?
Danke,
Léon
Vorraussetzungen Niederlassungserlaubnis bei anerkannten Flüchtlingen
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Re: Vorraussetzungen Niederlassungserlaubnis bei anerkannten Flüchtlingen
Was hat er für eine AE? § 25 Abs. 1 AufenthG?
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Re: Vorraussetzungen Niederlassungserlaubnis bei anerkannten Flüchtlingen
Auf dem Ausweis steht "§ 25 Abs. 2"
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